Ist ein Kaufvertag zu stande gekommen?

Hallo Zusammen,

ich habe vor meinen Wagen zu verkaufen. Dabei hatte ich mit einem Händerl telefonischen Kontakt.
Der Händler handelte mit mir einen Preis aus und hat mir eine Kaufestätigung per Whatsapp gesendet. Nach Durchsicht der Nachricht habe ich aber festgestellt das die hälfte der Angaben nicht stimmte.
Als ich daruf aufmersam machte d´sagete der Händler, das das nicht so schlimm ist er kauft Ihn auch so. Der Käufer wollte auf biegen und brechen das ich die Nachricht bestätige. Ich habe das gespräch abgebrochen.

Worlaut: Bitte bestätigen SIe die Mail und damit den Verkauf des Wagens.

Ich habe den Händer geantworter das ich nach überlegung das Angebot ablehnt.

Ist nun rechtlich gesehenwirklich kein Kauf zustande gekommen???

Nein, da du weder fernmündlich noch schriftlich etwas bestätigt hast. Alleine die Modalitäten zum Kauf über WhatsApp zu regeln sollten zu denken geben. Lass die Finger von dem unseriösen Zeitgenossen.

Mach dir keine weiteren Gedanken und ignoriere alle folgenden Frechheiten dieser Person.

Ein Kaufvertrag ist in diesem Falle nicht zustande gekommen. Bei solchen dubiosen Vermittlern würde ich aber auch vorsichtig sein…

Die Maschen werden auch immer dreister.
Es war jedenfalls die richtige Entscheidung das Ganze abzubrechen.
Demzufolge ist natürlich kein Vertrag zu Stande gekommen.

Ich nehme an, Du hast den Wagen inseriert und der Händler rief Dich an. Oder Du hast ihn angerufen. Dann schreibst Du

Ist das so gemeint, dass Ihr handelseinig wurdet? Hätte ein objektiver Dritter das als „Verkauf“ interpretieren können, wenn das Gespräch z.B. vis-a-vis so abgelaufen wäre?

Rein rechtlich gesehen wäre der Kauf dann auch telefonisch gültig. Nur kann es der Händler kaum belegen, deshalb drängt er auf Bestätigung. Erfolgt die nicht, wird er vermutlich davon absehen.

Ich sehe auch nicht , warum Du aufgrund falscher Angaben nachträglich zurücktreten könntest. Du wurdest ja vermutlich nicht getäuscht (Natürlich müssten die Angaben korrigiert werden).

Falls die Wapp-Nachricht des Käufers nur eine Zusammenfassung war, um darüber noch per „virtuellem Handschlag“ endgültig zu entscheiden, dann kam natürlich kein Kaufvertrag zustande.

Kam die WAPP-Nachricht während des Telefonats? Das wäre m.E. ein Indiz, dass der Kauf noch nicht vollzogen war. Oder kam die Nachricht später und Du hast nur wegen der falschen Daten zurückgerufen?