Ist ein Keller ein "Feuchtraum oder ein " Nutzraum" ?

Ich wohne seit 26 Jahren in einen Mietshaus und habe einen abschließbaren Kellerraum. In den ganzen Jahren war der Keller trocken… auch bei Starkregen. Jetzt hatten wir einen Wasserschaden durch ein Leck im Heizungsrohr und fehlerhafte Reparatur der Klempnerfirma Der Vermieter meint, dass der Keller ein Feuchtraum wäre und daher nicht für die Schäden aufkommen müsste. Der Klempner redet sich mit Grund u. o. Regenwasser raus Man müsse seine Sachen eh bis zu 90cm hoch lagern damit die Versicherung zahlt. Wir haben weder einen Gulli im Keller noch Feuchtraumsteckdosen. Allerdings sind die Steckdosen in ca.1,80 m angebracht. Auch wohne ich nicht in der Nähe von einem Fluß der über die Ufer tritt. Wer muss jetzt für meinen entstandenen Schaden " Möbel und Elektrogeräte" zahlen?

Anmerkung: Verschoben von „Zoologie“ ins besser passende Brett „Mietrecht“
DropDeadDiva, Mod

Hallo!

der Vermieter haftet hier auch nicht für Schäden an deinen eingelagerten Sachen ! Nur wenn ihm ein Verschulden zugerechnet werden könnte.
Rohrbruch ist kein Verschulden.
Das übernimmt nur Deine eigene Hausratversicherung und zwar auch nur, wenn es Wasser aus einem Rohrbruch war. Überflutung durch Hochwasser, Grundwasser ist hierin nicht abgedeckt, dazu braucht man eine andere Versicherung(Elementarschaden).

Und ob im Keller eine ordnungsgemäße Feuchtrauminstallation vorliegt ist eine ganz andere Sache. Das wäre ein Verstoß gegen die VDE-Bestimmungen, denn i. d. R. sind einfache Lagerkeller( unverputzt, unbeheizt, kaum Lüftung) per Definition „Feuchträume“.

Und hier hat der Vermieter schon recht, ein solcher Keller ist nicht für alle Lagergüter geeignet. Feuchteempfindliche Sachen (Kleidung, Möbel, Elektronik,Bücher) sollte man nicht einlagern, man muss mind. mit Stockflecken und Muff rechnen.
Und direkt auf dem Fußboden ist nie gut.
Ich halte das für selbstverständlich z.B. Kartons auf einem Abstandsrost aus untergelegten Latten zu schützen. Ebenso Abstand zu Wände halten, insbesondere Außenwänden.

90 cm hoch ? Das ist Quatsch, mag in Hochwassergebiete angeraten sein, mit Haftungsfrage hat das hier nichts zu tun. Wie gesagt, ich halte gar keine Haftung des Vermieters für gegeben.

MfG
duck313

Danke, für deine Antwort. Aber wenn ich im Keller etwas Größeres zwischenlagern möchte? Und wenn ich kein Holz, Papier, Elektronik und Kleider lagern kann, dann bleibt der Keller nur zur Lagerung für Plastikmöbel oder wie kann ich das verstehen?? Ich bezahle praktisch Miete für einen Raum, in dem ich nix lagern kann, außer auf Regalen, die entweder aus Metall ( rostet) oder Holz ( vermodert) sind. ;( Das kann doch nicht sein. Ok… 90cm finde ich auch übertrieben. Da müsste ich mir eine Treppe einbauen, um an meine Sachen zu kommen. Es war definitiv ein Fehler der Klempnerei und jetzt braucht keiner zahlen, weil es ein " Feuchtraum ist? Was soll ich dann mit einem Keller?? Wasserpflanzen züchten?

Sorry, aber ein Kellerraum wird nicht als Wohnraum vermietet, also ist das Lagern von Kleidung bspw. gar nicht vorgesehen für einen Keller.

Das mag enttäuschend für dich sein, aber du hast möglicherweise Sachen im Keller gelagert, die nicht dafür vorgesehen sind.

LG