Man stelle sich vor, im Falle einer Scheidung ist ein volljähriges Kind in dem Rechtsstreit zwischen den Eltern, in dem es um finanzielle Reglungen wie z. B. Versorgungsausgleich geht, beim Familiengericht als Zeuge geladen. Ist es dann zu einer Aussage verpflichtet oder kann es diese verweigern?
Hallo Steve…
gilt das auch für Zivilprozess?
UP fragte meiner Meinung nicht nach Strafprozess.
Schönen Sonntag
Michael
Was bedeutet ein „Nein“, das auf eine oder-Frage geantwortet wird?
Die Überschrift ist doch eine klare Ja/Nein Frage.
3 Like
Das volljährige Kind wird, sofern es nicht zur Aussage als Zeuge verpflichtet ist, vom Gericht darauf hingewiesen, dass es eine Aussage auch verweigern kann.
Ob es aussagt oder nicht, entscheidet dann das volljährige Kind.
LG
Nein