angenommen eine Mutter geht mit ihrem 5-jährigem Kind einen öffentlichen Gehweg entlang, der linksseitig durch Häuserbebauung und rechtsseitig durch parkende Autos begrenzt ist.
Das Kind geht den besagten Gehweg vor der Mutter her, sieht einen abgestellten Einkaufswagen und löst ihn spielerisch aus der geparkten Position.
Angenommen, die Mutter ruft ihm zu, das es den Wagen loslassen solle und weitergehen solle. Dabei aber stellt sie selbst nicht sicher,daß der Wagen sicher und im stillstand an seine ursprüngliche Stelle zurückkehrt, sondern ignoriert das sichtbar unkontrollierte Abstellen des einkaufswagens durch das Kind, so dass es zum Hinabrollen dieses Einkaufswagens kommt.
Weiterhin ignoriert die mutter das Geschehen, fordert das Kind auf, daß es weitergehen solle und „das Ding“ rollen lassen solle.
Angenommen dieser Einkaufswagen rollt weiterhin ungehindert den gehweg auf ein geparktes auto hinab und beschädigt dieses fremde Auto der Länge nach und die Mutter mit dem Kind hält nicht an-auch nicht nach Aufforderung von Zeugen und des Autobesitzers- sondern geht konsequent und alles abwehrend weiter bis zu ihrer nahegelegenen Wohnung.
Angenommen diese Frau kommentiert das Geschehen damit, dass es nur ein Kind gewesen sei, sie selbst habe damit nichts zu tun und werde deshalb auch nicht stehn bleben. (Hat sie Recht?)
Wie ist solch ein Sachverhalt zu bewerten? In diesem Fall liegt ja kein direkter Autounfall vor, obwohl auch ein Auto betroffen ist. Fällt solch ein fall unter das Zivilrecht oder unters Verkehrsrecht? oder ganz was anderes? Welche Rechtsabteilung wäre dafür zuständig?
Wer ist in solchen fällen haftbar? die mutter, die ihre Aufsichtspflicht verletzt (sofern sie es getan hat?) oder das Kind selbst?
Kann ein kind unter 6 Jahren haftbar gemacht werden? Wer müßte für den Schaden aufkommen bzw. Wer könnte vom Beschädigten auf welche Weise dafür belangt werden, wenn die Eltern des Kindes keine Haftpflicht haben und Sozialhilfe beziehen?
Macht sich die Mutter strafbar, indem sie nicht versucht den Schaden zu verhindern, sondern dem Geschehen den Rücken kehrt und vom Tatort flieht?
also eine gesicherte Antwort habe ich leider nicht für Dich, mir drängen sich da aber die Worte „mutwillig“ zumindest aber „grob fahrlässig“ auf.
Sie hat billigend in Kauf genommen, dass etwas passieren kann, wenn sie dem Kind nur bedeutet, den Wagen loszulassen, ohne ihn wirklich hinzustelen.
Sie hat gesehen, dass der Wagen noch rollt??
Das bezahlt keine Versicherung.
Eine Aufsichtspflichverletzung liegt hier dann auch nicht vor (das wäre, wenn sie dabei gewesen wäre und nichts davon benerkt hätte, oder aber sie wäre gar nicht dabei gewesen)
Ich würde bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten, aber bitte mit den Zeugen und deren Aussagen zum genauen Sachverhalt.
das ist wirklich ein verzwickter Fall.
Die Mutter hat definitiv gesehen, daß der Wagen rollt und ihn wissentlich rollen lassen… klar, die Autoversicherung des Geschädigten sieht keinen Anlass zum Zahlen. Aber, mein erster Gedanke war, daß die Haftpflicht der Eltern sowas übernehmen würde. Wobei es sehr plausibel ist, dass sie es auch nicht tun muß, da es kein Versehen war. Nur wie ist der Geschädigte in diesem Fall positioniert? Die Familie des Kindes wird kaum bar zahlen können. Hat der Geschädigte wirklich Pech gehabt?!?
Die Polizei war gleich vor Ort, hat die Zeugenaussagen aufgenommen und ein Kärtchen mit einer Aktennummer ausgehändigt.
Aber ist damit automatisch ein Verfahren eröffnet worden? Oder muß man selbst zusätzlich etwas unternehmen?
Nochmals zu den Akten und Zeugenaussagen:Hat man als Laie eigentlich ein Recht auf Einsicht in die Akten?
wie geht es nach solch einer Aussage bei der Polizei weiter? Meldet sich die Staatsanwaltschaft beim Geschädigten, da ja Anzeige gegen diese Frau erstattet wurde?
was sollte der Geschädigte unternehmen?..eigenständig einen Anwalt einschalten? wenn ja, welchen bzw. aus welchem Fachgebiet?
Vielen dank für die Antworten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
als Mutter dreier Kinder ist mir dieser Spruch: „Eltern haften für ihre Kinder permanent“ im Ohr
Meine Vermutung dazu ist, wenn die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, sollte diese den Schaden zahlen, da es von der Mutter evtl in Kauf genommen wurde, das ein schaden entsteht, könnte es sein, daß sich die Haftpflichtversicherung das Geld von den Eltern wiederholt. Aber der Geschädigte sollte eigentlich seinen Schaden ersetzt bekommen.
Wurde Anzeige erstattet durch den Geschädigten?
Der Geschädigte sollte bei solch einem verzwickten Fall einen Anwalt hinzuziehen, da dieser auch Akteneinsicht bekommt und sicherlich besser beraten kann
Grüße Memale
angenommen eine Mutter geht mit ihrem 5-jährigem Kind einen
öffentlichen Gehweg entlang, der linksseitig durch
Häuserbebauung und rechtsseitig durch parkende Autos begrenzt
ist.
Das Kind geht den besagten Gehweg vor der Mutter her, sieht
einen abgestellten Einkaufswagen und löst ihn spielerisch aus
der geparkten Position.
Angenommen, die Mutter ruft ihm zu, das es den Wagen loslassen
solle und weitergehen solle. Dabei aber stellt sie selbst
nicht sicher,daß der Wagen sicher und im stillstand an seine
ursprüngliche Stelle zurückkehrt, sondern ignoriert das
sichtbar unkontrollierte Abstellen des einkaufswagens durch
das Kind, so dass es zum Hinabrollen dieses Einkaufswagens
kommt.
Weiterhin ignoriert die mutter das Geschehen, fordert das Kind
auf, daß es weitergehen solle und „das Ding“ rollen lassen
solle.
Angenommen dieser Einkaufswagen rollt weiterhin ungehindert
den gehweg auf ein geparktes auto hinab und beschädigt dieses
fremde Auto der Länge nach und die Mutter mit dem Kind hält
nicht an-auch nicht nach Aufforderung von Zeugen und des
Autobesitzers- sondern geht konsequent und alles abwehrend
weiter bis zu ihrer nahegelegenen Wohnung.
Angenommen diese Frau kommentiert das Geschehen damit, dass es
nur ein Kind gewesen sei, sie selbst habe damit nichts zu tun
und werde deshalb auch nicht stehn bleben. (Hat sie Recht?)
Wie ist solch ein Sachverhalt zu bewerten? In diesem Fall
liegt ja kein direkter Autounfall vor, obwohl auch ein Auto
betroffen ist. Fällt solch ein fall unter das Zivilrecht oder
unters Verkehrsrecht? oder ganz was anderes? Welche
Rechtsabteilung wäre dafür zuständig?
Wer ist in solchen fällen haftbar? die mutter, die ihre
Aufsichtspflicht verletzt (sofern sie es getan hat?) oder das
Kind selbst?
Kann ein kind unter 6 Jahren haftbar gemacht werden? Wer müßte
für den Schaden aufkommen bzw. Wer könnte vom Beschädigten auf
welche Weise dafür belangt werden, wenn die Eltern des Kindes
keine Haftpflicht haben und Sozialhilfe beziehen?
Macht sich die Mutter strafbar, indem sie nicht versucht den
Schaden zu verhindern, sondern dem Geschehen den Rücken kehrt
und vom Tatort flieht?
reicht die Anzeige ist erstattet und wird durch die Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, evtl. wird Sie verurteilt aber auch vielleicht nicht !
Soweit mir bekannt muss in jedem Fall A hier sich einen Rechtsanwalt zulegen falls dieser den Schaden ersetzt haben möchte, den die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft sorgen nur für eine Strafe für die Tat !
Auch wenn die Anzeige gegen die Mutter fallen gelassen werden sollte bedeutet dies nicht automatisch das A keinen anspruch auf Schadensersatz hat !
ggf. einen Anwalt aufsuchen, der kann dann auch Akten einsicht anfordern A in dem Fall aber nicht !
Ps. Vielleicht sollte A abwarten wie die Staatsanwaltschaft hier reagiert, den sollte die Mutter verurteilt werden, kann dies evtl. A für sich im Zivilprozess nutzen !
die Sache ist recht einfach und nach der Fallbeschreibung auch eindeutig:
Zunächst: Schadenersatzpflichtig macht sich grundsätzlich derjenige, der widerrechtlich einen Schaden verursacht, in diesem Fall also das Kind. Bei 5-jährigen geht der Gesetzgeber aber davon aus, daß sie aufgrund mangelnder Einsicht nicht schuldhaft handeln, was einen Schadenersatzanspruch gegen das Kind ausschließt.
Von einer Aufsicht führenden Person verlangt der Gesetzgeber aber im Gegenzug, daß sie absehbare Schäden verhindert. Das schließt nicht jeden möglichen Schaden ein, insofern ist der gern verwendete Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ schlicht Blödsinn. Hier aber hätte die Mutter den Wagen wieder ordentlich abstellen müssen, insofern hat sie sich selbst schadenersatzpflichtig gemacht.
Dies ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, insofern ist eine Anzeige wenig zielführend. Man könnte zwar eine Sachbeschädigung durch Unterlassen unterstellen, aber das halte ich für Kinderkram…
Ein Geschädigter sollte schlicht zum Anwalt, den darf die gute Frau aufgrund ihres Verhaltens warscheinlich gleich mitzahlen.
Gruß Stefan
angenommen eine Mutter geht mit ihrem 5-jährigem Kind einen
öffentlichen Gehweg entlang, der linksseitig durch
Häuserbebauung und rechtsseitig durch parkende Autos begrenzt
ist.
Das Kind geht den besagten Gehweg vor der Mutter her, sieht
einen abgestellten Einkaufswagen und löst ihn spielerisch aus
der geparkten Position.
Angenommen, die Mutter ruft ihm zu, das es den Wagen loslassen
solle und weitergehen solle. Dabei aber stellt sie selbst
nicht sicher,daß der Wagen sicher und im stillstand an seine
ursprüngliche Stelle zurückkehrt, sondern ignoriert das
sichtbar unkontrollierte Abstellen des einkaufswagens durch
das Kind, so dass es zum Hinabrollen dieses Einkaufswagens
kommt.
Weiterhin ignoriert die mutter das Geschehen, fordert das Kind
auf, daß es weitergehen solle und „das Ding“ rollen lassen
solle.
Angenommen dieser Einkaufswagen rollt weiterhin ungehindert
den gehweg auf ein geparktes auto hinab und beschädigt dieses
fremde Auto der Länge nach und die Mutter mit dem Kind hält
nicht an-auch nicht nach Aufforderung von Zeugen und des
Autobesitzers- sondern geht konsequent und alles abwehrend
weiter bis zu ihrer nahegelegenen Wohnung.
Angenommen diese Frau kommentiert das Geschehen damit, dass es
nur ein Kind gewesen sei, sie selbst habe damit nichts zu tun
und werde deshalb auch nicht stehn bleben. (Hat sie Recht?)
Wie ist solch ein Sachverhalt zu bewerten? In diesem Fall
liegt ja kein direkter Autounfall vor, obwohl auch ein Auto
betroffen ist. Fällt solch ein fall unter das Zivilrecht oder
unters Verkehrsrecht? oder ganz was anderes? Welche
Rechtsabteilung wäre dafür zuständig?
Wer ist in solchen fällen haftbar? die mutter, die ihre
Aufsichtspflicht verletzt (sofern sie es getan hat?) oder das
Kind selbst?
Kann ein kind unter 6 Jahren haftbar gemacht werden? Wer müßte
für den Schaden aufkommen bzw. Wer könnte vom Beschädigten auf
welche Weise dafür belangt werden, wenn die Eltern des Kindes
keine Haftpflicht haben und Sozialhilfe beziehen?
Macht sich die Mutter strafbar, indem sie nicht versucht den
Schaden zu verhindern, sondern dem Geschehen den Rücken kehrt
und vom Tatort flieht?
mal was Grundsätzliches dazu…
…die evtl. vorhanden private Haftpflichtversicherung der Mutter zahlt den Schaden nur, wenn das Kind mindesten 7Jahre alt ist und(!!!) die Mutter oder die Aufsichtsperson Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hat…!!! Denn: Die Haftpflichtversicherung tritt ja an die Stelle einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und der dadurch resultierenden Schäden (s. a. § 823 BGB )! Hatt eine Aufsichtsperson die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt ist Sie auch nicht haftbar für Schäden…also z.B. wenn das mindestens 7jäh. Kind sozusagen „blitzschnell“ einen Schaden verursacht hat…
Gruss
Helmut
(gepr. Vers.-Fachmann mit BWV-Zertifikat)
Stimme dir voll zu.
Vielleicht könnte noch jemand die Frage beantworten, ob die Fußgängerin nicht auch „Fahrerflucht“ begangen hat. Ich bin mir da für die konkrete Konstellation jetzt auch nicht zu 100% sicher, aber wenn ein Fußgänger einen Unfall verursacht und weggeht ist das in Österreich normalerweise eine Fahrerflucht (auch wenn das Delikt jetzt offiziell nicht so heißt).
Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn eine Haftpflicht besteht, sie versichert also gegen Schadenersatzansprüche. Wenn ein Schadenersatzanspruch besteht, zahlt die Haftpflichtversicherung des Schadenersatzverpflichteten.
Wenn also ein Schadenersatzanspruch gegen die Mutter besteht, zahlt eine Haftpflichtversicherung der Mutter, wenn einer gegen das Kind besteht, dann die des Kindes (natürlich nur, wenn das vom Versicherungsumfang gedeckt ist usw.)
Für die Frage, ob ein Schadenersatzanspruch besteht oder nicht, ist die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder nicht, daher überhaupt nicht relevant!
…genauer lesen bitte…
Zitat: „…die evtl. vorhanden private Haftpflichtversicherung der Mutter zahlt den Schaden nur,…“
Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn eine
Haftpflicht besteht, :
deswegen auch evtl…(s. Zitat )
Für die Frage, ob ein Schadenersatzanspruch besteht oder
nicht, ist die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung besteht
oder nicht, daher überhaupt nicht relevant!
stimmt zwar, das war aber gar nicht Gegenstand meines Beitrages…im Übrigen: auf ein Schaden, welches ein Kind unter 7 Jahren verursacht, bleibt der Geschädigte in fast allen Fällen sowieso sitzen…ob mit oder ohne PHV…
im Übrigen: auf ein Schaden, welches ein Kind
unter 7 Jahren verursacht, bleibt der Geschädigte in fast
allen Fällen sowieso sitzen…ob mit oder ohne PHV…
Falsch. Es gibt mittlerweile einen ganzen Haufen PHV, die genau diese Fälle ebenfalls versichern, indem sie ausdrücklich auf die Prüfung des Alters verzichten.
Siehe auch Beitrag von Niels eins tiefer.
Gruß
loderunner (ianal)
im Übrigen: auf ein Schaden, welches ein Kind
unter 7 Jahren verursacht, bleibt der Geschädigte in fast
allen Fällen sowieso sitzen…ob mit oder ohne PHV…
Erstens: wenn es einen konkreten Sachverhalt gibt, dann ist was in „fast allen Fällen“ passiert nicht interessant, sondern der konkrete Sachverhalt ist unter einen Tatbestand zu subsumieren. Zweitens ist auch deine Aussage bezüglich der „fast allen Fällen“ falsch.