Ist ein Lizenztext geschützt?

Ist ein Lizenztext geschützt? In der Lizenz/Copyright wird nicht ausdrücklich erwähnt, dass der eigentliche Text auch geschützt ist.
Andersherum ist es ja auch eine „kreative“ Schöpfung, sodass es ja auch irgendwie geschützt sein müsste.
Danke schon mal für die Antworten!

… da bin ich überfragt, sorry.

Nach Gefühl würde ich sagen nein. Die Widerrufsbelehrung ist z.B. gesetzlich über all gleich, viele AGB sind fast gleich. Ich denke bei Gesetzestexten ist der Urheber der Gesetzgeber und das ist frei verfügbar. Also auch bei den Lizenzvereinbarungen?!

Nur so ne Idee.

Viel Erfolg noch bei der Beantwortung der Frage.

Sehr geehrter Herr,

jedes geistige Werk unterliegt dem Schutz des UrhG.

D.h. ein kopieren ohne Erlaubnis ist bedenklich.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt

moin,

„Lizenztext“, hm, grübel, dieser Begriff scheint mir juristisch nicht klar zu sein,
vielleicht meinst du einen beliebigen Text, der dem Urheberrecht unterliegt?

Wenn dem so ist, gilt selbstredend das Urheberrecht, d. h. dass der Text nur mit Zustimmung des Rechteinhabers benutzt bzw. genutzt werden darf, ggf. auch kostenpflichtig.

Genauer gesagt geht es um software lizenzen, bei denen dann so was drin steht wie:

keine weitergabe der software,
kein kopieren von code schnipseln,
haftungsausschluss,
usw.

Hallo tomasfuchs, habe leider keinen Schimmer, sorry lennonmc

Bin nach dieser mail für 6 Monate verreist.

Lizenz, Copyright…das alles sind Begriffe für ganz bestimmte Zusammenhänge. Jeder hat das Recht an dem, was er fabriziert. Veröffentlicht er es, ohne auf seinen Vorbehalt hinzuweisen, kann es jeder? nutzen.
Denkst Du Dir ein schönes Lied aus, stellst es unter Vorbehalt ins Netz und jemand anders macht einen Hit draus, kannst Du mit verdienen.
Also: Wo ist der Text von wem unter welchem rechtlichen Vorbehalt wann veröffentlicht?
Ist es Prosa oder eine wissenschaftliche Abhandlung?

Ohne diese Konkretisierung gilt leider nur: Alles ist Deins, solange Du sagst, dass es Deins ist und jeder erkennen kann, dass Du Wert darauf legst.

Ich hatte das auch schon mal dass ich Auszüge aus einem Text weiterverwendet habe ohne groß drüber nachzudenken. Man hat von mir eine Unterlassungserklärung gefordert an die eine 5-stellige Geldsummen bei Wiederholung gebunden war. Da ich mit Anwalt nachweisen konnte dass dieser Textauszug eigentlich gängige Floskeln sind hat die Gegenseite eingelenkt und sich damit zufrieden gegeben dass eine Wiederholung nicht eintritt.

Normalerweise ist eine Lizenz geschützt, es gibt aber auch Ausnahmen so gibt es auch mehrere lizenzen von einem oder mehreren betreibern.Normalerweise muss auf den schutz der lizenz hingewiesen werden,fehlt das ist es halt nicht geschützt. da hilft nur direkt beim betreiber diesbezüglich nachfragen, es gibt auch erdachte lizenzen die keinne schutz erhalten, trotzdem so formuliert werden

Hallo tomasfuchs,

da bin ich leider der falsche Ansprechpartner…

VG

HK

Hallo, es wäre günstig gewesen, den Text, um den es sich handelt mit anzuführen. Daher kann ich keine Aussage darüber machen. MfG

Dürfte mit geschützt sein.