Liebe/-r Experte/-in,
mein Partner ist vor kurzem (kurz nachdem wir bei ihm mal die Kinder für 2012 auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen haben) vom Finanzamt angeschrieben worden, er solle noch einen Lohnsteuerausgleich für 2010 machen. Er hat bisher noch NIE einen gemacht, ist auch noch nie aufgefordert worden. Uns hat jetzt mal jemand gesagt, dass man einen Ausgleich machen muß, sobald man irgendwelche staatlichen Gelder bezieht, wie z. B. Wohngeld, Aufstockung Hartz 4 zum Lohn. Das war aber 2010 alles nicht der Fall bei ihm. Er hat immer alles selbst von seinem Lohn bestritten.
Ist er jetzt wirklich zu einem Lohnsteuerausgleich verpflichtet? Wir selbst könnten den ja noch nicht mal selber machen, da wir uns damit nicht auskennen. Wir bräuchten also einen Hilfeverein, der ja auch ne Menge Geld kostet.
Mich würde jetzt mal interessieren, ob man ihn zu nem Lohnsteuerausgleich zwingen kann!!??
Mit freundlichen Grüßen
Solange Sie nur Lohn beziehen, von dem Lohnsteuer einbehalten wird und keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen haben, müssen Sie i.d.R. keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wohngeld ist steuerfrei. ALG I ist auch steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannen Progressionsvorbehalt. Ebenso das Elterngeld.
Wenn Sie Lohn bezogen haben UND eine Lohnersatzleistung von über 800 Euro im Jahr, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, schreiben Sie dem Finanzamt bitte, dass Sie nicht zur Abgabe verfplichtet sind, da Sie neben dem Lohn keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen haben.
Sollte das Finanzamt trotzdem auf einer Abgabe bestehen, laden Sie sich Elster von www.elster.de herunter und installieren es. Dann füllen Sie Mantelbogen, Anlage N und Anlage Kind aus. Das sollte in 20 Minuten erledigt sein.
In den Mantelbogen Seite 1 tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, auf Seite 2 die gezahlte Kirchensteuer.
In die Anlage N übernehemn Sie die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
In die Anlage Kind tragen Sie die Daten Ihres Kindes ein (Name, Geburtsdatum und Kindergeld).
Fertig. Dann können Sie berechnen, versenden, ausdrucken, unterschreiben, abgeben.