Ist ein Marklerwertrag vor Besichtigung der Immobilie rechtens? Um ab dem Zeitpunkt den 14 tägigen Widerruf zu beginnen

Hallo,
Ich suche ein Immobilie und habe nun schon zum zweitenmal von verschiedenen Anbietern eine E-Mail erhalten das ich doch den Marklervertrag schon unterschreiben soll bevor es überhaupt zur Besichtigung kommt und ich somit informiert bin das mein Widerrufsrecht nach 14 Tagen erlischt. Als bespiel stand dies in einer E-Mail:

„ …Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. …“

Ist sowas rechtens Bzw. Ist das die gängige Praxis? Mir kommt dies sehr merkwürdig vor. Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen? Da ich sehr interessiert bin an dieser Immobilie.

Der Mäkler zeigt dir die Wohnung, somit wurde dieser Tätig und daher ist ein Vertrag notwendig, zumindest aus der berechtigender Sicht des Mäklers.

Da es sich dabei um eine Dienstleistung handelt die nicht widerrufen werden kann, wenn dieser die Leistung (Besichtigung) Erbracht hat. In diesen Fall ist die Leistung zu bezahlen.

Bei Grundstücksgeschäften (vollständige Leistung) sind diese davin befreit siene punkt 4
https://dejure.org/gesetze/FernAbsG/1.html

Nicht wirklich.
Macht z.B. jeder Telekomanbieter so, damit man die Leistung sofort nutzen kann. Sonst müsste man die 14 Tage abwarten bevor man sie nutzen kann.

So auch beim Makler. Er bringt seine Leistung (Information über das Immobilienangebot, einschl. Besichtigung) sofort, also will er auch den Maklervertrag abschließen.
Es gibt ja auch kein Problem damit. Entweder Du kaufst nicht, dann fällt auch keine Maklercourtage an. Kaufst Du, dann ja.

MfG
duck313