Hallo,
Ich suche ein Immobilie und habe nun schon zum zweitenmal von verschiedenen Anbietern eine E-Mail erhalten das ich doch den Marklervertrag schon unterschreiben soll bevor es überhaupt zur Besichtigung kommt und ich somit informiert bin das mein Widerrufsrecht nach 14 Tagen erlischt. Als bespiel stand dies in einer E-Mail:
„ …Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. …“
Ist sowas rechtens Bzw. Ist das die gängige Praxis? Mir kommt dies sehr merkwürdig vor. Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen? Da ich sehr interessiert bin an dieser Immobilie.