Ist ein Mietvertrag gültig wenn es den

Guten Tag, ich möchte mich zunächst für Ihre Antworten sehr bedanken.

Leider weiß ich nicht, welche wichtigen Informationen Ihnen zur Beurteilung des Falls fehlen. Helfen Sie mir.

Die Pflicht zur Eintragung durch die Besonderheit als Gewerbebetrieb mit Leistungen und Besonderheiten gelten u.a., wenn Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht werden. In diesem Fall ist der Vertrag notariell zu beurkunden (§§ 311b, 873, 925 BGB).
Eine Eintragung einer GbR in das Handelsregister ist nicht möglich.
Frage, ist erstens , ist ein Vermieter gleich ein Gewerbe?
Ich denke ja. Er bietet eine Leistung in Form von bereitstellen an und empfängt Umsatz steuerpflichtige Erträge. (zu Gewerbeflächen und zu Privat)

Soweit die GbR nun ein Gewerbe ausübt (vgl. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz - GewStG), müssen die einzelnen Gesellschafter der GbR ihr Gewerbe der zuständigen Behörde anzeigen (vgl. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO). Dabei muss jeder einzelne der gewerblich tätigen Gesellschafter einer GbR sein Gewerbe anzeigen (vgl. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO). Dieses ist nun nachweislich, wie ich finde, nicht geschehen.
Da die GbR nicht im Handelsregister eingetragen wird, führt sie kein Firmenzeichen i.S.d. §§ 17 ff. HGB, unter der sie im Geschäftsverkehr auftritt.
Soweit die GbR aber gewerblich tätig wird, müssen auf Geschäftsbriefen die ausgeschriebenen Vor- und Zunamen aller Gesellschafter sowie die ladungsfähige Anschrift der GbR (Postanschrift) verwendet werden (Vgl. § 15b gewerbeordnung). „Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen” auch dieses fehlt in diesem Fall.
Daneben kann die GbR eine geschäftliche Bezeichnung führen.
Diese darf aber nicht den Eindruck des Gebrauchs einer Firma erwecken oder in sonstiger Weise täuschungsgeeignet oder irreführend sein. Oder?

In der Sache möchte hinzugefügt werden, es gibt wohl einen Briefkasten an dem Ort. Es gibt dazu nur 1 AB und eine Immobilienfirma die 35 Km weiter weg ist.
Das 2 Problem, die Gemeinde dazu (35 Km) kennt diese Immobilienfirma nicht. Auch der direkte Nachbar (ein Makler)kennt keine Immobilienfirma mit diesem Namen.
Zur Adresse findet man nur ein einfachen Ing.Beratungsbüro. In einem Doppelhaus(Google)

Es gibt keine Aktenkundigen Gesellschafter zu dieser GbR.
mfg Addi

Hallo,

ich versuche Ihr Schreiben zu kommentieren, kann vielleicht etws verwirrend zu lesen sein.

Guten Tag, ich möchte mich zunächst für Ihre Antworten sehr
bedanken.

Leider weiß ich nicht, welche wichtigen Informationen Ihnen
zur Beurteilung des Falls fehlen. Helfen Sie mir.

Die Pflicht zur Eintragung durch die Besonderheit als
Gewerbebetrieb mit Leistungen und Besonderheiten gelten u.a.,
wenn Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht werden. In
diesem Fall ist der Vertrag notariell zu beurkunden (§§ 311b,
873, 925 BGB).

xx Hier muss überlegt werden, ob es sich bei der GbR um ein Gewerbe handelt, kann ich nicht beurteilen.

Eine Eintragung einer GbR in das Handelsregister ist nicht
möglich.
Frage, ist erstens , ist ein Vermieter gleich ein Gewerbe?
Ich denke ja. Er bietet eine Leistung in Form von
bereitstellen an und empfängt Umsatz steuerpflichtige Erträge.
(zu Gewerbeflächen und zu Privat)

Dies stimmt miener Meinung nach nicht, nicht jeder Vermieter ist Gewerbetreibender, wobei es sicherlich einige geben mag. Übrigens kann man nicht bei Privatmietverträgen eine Gewerbesteuer verlangen. Sollte aber im gewerblichen Mietvertrag die Mehrwertsteuer explizit erwähnt sein, heißt dies lediglich, dass der Vermieter optiert, mehr nicht.

Soweit die GbR nun ein Gewerbe ausübt (vgl. § 2 Abs. 1
Gewerbesteuergesetz - GewStG), müssen die einzelnen
Gesellschafter der GbR ihr Gewerbe der zuständigen Behörde
anzeigen (vgl. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO).

Wie oben geschrieben, kann der Vermieter auch kein Gewerbetreibender sein.

Dabei muss

jeder einzelne der gewerblich tätigen Gesellschafter einer GbR
sein Gewerbe anzeigen (vgl. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung -
GewO). Dieses ist nun nachweislich, wie ich finde, nicht
geschehen.
Da die GbR nicht im Handelsregister eingetragen wird, führt
sie kein Firmenzeichen i.S.d. §§ 17 ff. HGB, unter der sie im
Geschäftsverkehr auftritt.
Soweit die GbR aber gewerblich tätig wird, müssen auf
Geschäftsbriefen die ausgeschriebenen Vor- und Zunamen aller
Gesellschafter sowie die ladungsfähige Anschrift der GbR
(Postanschrift) verwendet werden (Vgl. § 15b gewerbeordnung).
„Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen” auch dieses fehlt in
diesem Fall.

Wie gesagt, ich sehe nicht, dass hier zwingend ein Gewerbe vorliegt.

Daneben kann die GbR eine geschäftliche Bezeichnung führen.
Diese darf aber nicht den Eindruck des Gebrauchs einer Firma
erwecken oder in sonstiger Weise täuschungsgeeignet oder
irreführend sein. Oder?

Dies stimmt.

In der Sache möchte hinzugefügt werden, es gibt wohl einen
Briefkasten an dem Ort.

Von der GbR?

Es gibt dazu nur 1 AB und eine

Immobilienfirma die 35 Km weiter weg ist.

Meinen Sie eine Hausverwaltung, die sich um die Verwaltung des Gebäudes kümmert?

Das 2 Problem, die Gemeinde dazu (35 Km) kennt diese
Immobilienfirma nicht. Auch der direkte Nachbar (ein
Makler)kennt keine Immobilienfirma mit diesem Namen.
Zur Adresse findet man nur ein einfachen Ing.Beratungsbüro. In
einem Doppelhaus(Google)

Wenn Sie, wie ich vermute, eine Hausverwaltung meine, kann dies leider stimmen. Dieser Begriff ist in Deutschland nicht geschützt und jeder kann eine eröffnen. Sollte der Hausverwalter dann dies nebenberuflich ausüben, muss er lediglich ein Gewerbe dafür anmelden. Wieso sollte die Gemeinde ihn kennen? Meinen Sie das zuständige Gewerbeamt? Vielleicht weiß der Nachbar von der nebenberuflichen Tätigkeit des Herrn Ingenieur nichts.

Es gibt keine Aktenkundigen Gesellschafter zu dieser GbR.

Ich verstehe, dass Sie sich wundern über so eine Vorgehensweise, aber rein rechtlich gesehen, kann diese GbR trotzdem bestehen. Wobei ich hinzufügen muss, dass ich kein Experte auf diesem Gebiet bin. Wieso können Sie nicht einfach bei dem Vermieter anrufen und um Nachweise bitten? Er muss Ihnen ja schließlich für z.B. Notfälle eine Kontaktnummer gegeben haben. Und wieso möchten Sie unbedingt heruasfinden, ob diese GbR besteht? Gibt es Probleme mit dem Mietobjekt?

Lieben Gruß mitredenwill

mfg Addi

Hallo, ich den Vermieter anrufen ja , jedoch nicht zur Vorwahl der im Mietvertrag (ORT)stehenden Nummer.
Dazu haben wir es zu unterschiedlichen Uhrzeiten , Gesamt von 5-23 Uhr 1 Monat lang stündlich probiert.
Es gibt dazu immer nur ein AB.
Rückrufe oder ähnliches gibt es nicht.

Briefe als Einschreiben werden nicht von der Viermieteradresse aus beantwortet.

Es sind uns keine Gesellschafter zur der GbR bekannt.

Gebe ich Namen oder Adresse in Google u.ä. ein Keine Funde.
Gebe ich Namen/Adresse Tel.Nummer in das örtliche ein-
keine Funde.
Rückwärts suche , keine Funde.

Frage ich bei den Gemeinden und Städten nach-
keine Funde

Frage ich bei Finanzbehörden /Steuerfahndung nach - keine Funde.

Notfallnummern gibt es nicht.

Es gibt jedoch eine zuständige Immo-Tante,die , die Mietverträge bearbeitet.
als ich diese anrief und meine Frage stellte mit wem habde ich eigendlich den Mietvertrag geschlossen GESCHLOSSEN;kam" em ja , da muss ich mal fragen und das ist neu „–dazu kann ich nichts sagen . . .“

Der Grund war, ich wollte eine Mietquittung und wusste nicht an wem ich wenden sollte und suchte nach einem >Kontakt. Und hier wurde auffällig es gab/gibt keinen.

Grund der Kündigung des Mietverhältnisses war, als der Vermieter an statt der ihm in Rechnung gestellten 1,23€ , 9,23€ für ein qm Wasser haben wollte.

Dazu hatte der Vermieter anstatt geforderte nachweise zu erbringen , einfach mal gleich ein Mahnbescheid erlassen.
usw.

Sehr komplex.

Mfg

Hallo,

erst einmal entschuldige ich mich, dass Sie so lange auf Antwort gewartet haben.

Naja, so wie Sie den Fall schreiben, kann es zwar diese GbR geben, allerdings sind hier einige Fehler bei Ihrem Mietvertrag passiert. Ehrlich gesagt, würde ich an Ihrer Stelle, mich an die „Imo-Tante“ (wie Sie es nennen) wenden, da hier ja auch eine Haftung von ihrer Seite aus vorliegt und wenn Sie keinen Kontakt zum Vermieter herstellen können, muss diese Frau Ihnen weiterhelfen, da sie dafür zuständig ist. Sollte sie bewusst Informationen vorenthalten haben oder gefälscht haben, haben Sie gegen diese Frau Ansprüche.

Lieben Gruß

mitredenwill

Vielen Dank für Ihre Antworten,
ich werde nun einen Brief per Einschreiben an die Immo-Tante senden, in dem Sie auffordere die Gesellschafter zu benennen sowie deren Gerichtsstand und Umsatzsteuernummer. Bis zum Eingang der erwarteten Antwort, wird die Miete vorsorglich auf ein Sperrkonto gezahlt werden. Sicherheitshalber.

Zwischenzeitlich gibt es neue Erkenntnisse. Auch die zuständige IHK hat keine Einträge zu dieser Firma, obwohl, wie ich finde, die Immo-Tante und der Hausmeister definitiv bei dieser Firma beschäftigt sind.

Ist schon sehr interessant aber auch sehr beunruhigend.

Ich denke ende Juni weiß ich mehr.
Mit Ihrer Erlaubnis würde ich Ihnen den Ausgang mitteilen.

Nochmals Danke für Ihre Unterstützung, einen schönen Feiertag.
Mfg A.K.

Hallo,

gerne können Sie mir mitteilen wie es ausgegangen ist. Die Idee mit dem Sperrkonto ist sehr gut. Dass die „Immo-Tante“ und ein Hausmeister bei der GbR beschäftigt sind, wusste ich nicht. Allerdings sieht es mir dann hierbei auch nicht nach einer GbR aus, sondern es müsste sich eher um eine OHG handeln.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren „Kampf“ und wünsche Ihnen alles Gute dafür.

Lieben Gruß

mitredenwill