Ist ein Mietvertrag zustande gekommen?

Hallo,

ein Vermieter möchte an einen Interessenten vermieten. Dabei sollen die Mieten durch das Jobcenter übernommen und direkt an den Vermieter überwiesen werden; ebenso soll die Kaution über das Jobcenter laufen.

Vermieter schreibt Interessenten eine Bestätigung, dass Wohnung an den Interessenten vermietet werden soll und Mietvertrag aber erst erstellt wird, wenn eine Bestätigung des Jobcenters über die Kostenübernahme erbracht wird. Die Bestätigung enthält nur wer in die Wohnung einziehen soll, die Größe der Wohnung mit qm-Anzahl, Kosten der Wohnung/Kaution und die Kontoangaben des Vermieters.

Der Intessent hat es dringend gemacht und wollte zum 01.12.2013 die Wohnung mieten und einziehen. Hat sich aber eine Woche nicht gemeldet um Kontaktdaten anzugeben, wohin die Bestätigung gesandt werden soll (es ist nur die Handynr. bekannt und Interessent ruft nicht zurück);
zufälligerweise hat sich die Bekanntschaft von Bruder des Interessenten zum Mann des Vermieters ergeben; die Bestätigung wurde an die Adresse des Bruders des Interessenten geschickt, mit der Bitte um Weitergabe (wurde telefonisch zwischen Bruder und Mann so ausgemacht; Vermieter geht nun davon aus, dass Interessent die Bestätigung seit Dienstag in Händen hat).

Wenn nun innerhalb von 4 Wochen weder von dem Interessenten noch vom Jobcenter eine Reaktion kommen würde, wäre das Schreiben nun schon eine mündliche/schriftliche Mietvereinbarung? Oder könnte sich der Vermieter nun -ohne Konsequenzen- einen anderen Mieter suchen?

Viel Gruß von Tara

Hallo

Ich sehe da nur Verhandlungen über das Zustandekommen eines Mietvertrages.
Bislang ist die Bedingung

wenn eine Bestätigung des Jobcenters über die Kostenübernahme erbracht wird

noch nicht erfüllt, sodass ein Mietvertrag nach derzeitigem Stand auch nicht zustandekommen kann…

Der Vermieter sollte dies dem Mietinteressenten mitteilen - ggf. noch eine Nachfrist setzen und mitteilen, falls bis dahin die Bestätigung nicht vorliegt, wird er die Wohnung anderweitig vermieten.

Nebenbei halte ich das für zu ungenau formuliert:
Mietvertrag aber erst erstellt wird besser: Mietverhältnis kann erst zustande kommen
Kostenübernameerklärung des Jobcenters bedeutet keineswegs schon, dass Miete/Kaution auch direkt vom Jobcenter an den Vermieter bezahlt werden. Dazu wäre eine besondere Anweisung des Mieters ans Jobcenter erforderlich:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/direktueberweisung-…
Wenn das so gewollt ist, dann sollte das auch im Mietvertrag/im Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags vereinbart werden. Eine Garantie für die Zukunft ist das allerdings auch nicht - Jobcenter wechseln da gerne einfach wie sie gerade lustig sind und zahlen auch mal weniger/gar nicht mehr/später, weil der „Kunde“ irgendeine Bedingung mal gerade nicht (vollständig) erfüllt oder weil der Gesetzgeber seine Ansichten ändert.
http://www.jobcenterdortmund.de/common/library/dbt/s…
Derzeit meint der Gesetzgeber jedenfalls: der Hilfeempfänger soll lernen verantwortlich mit Geld umzugehen und erhält daher grundsätzlich das Geld zur Weiterleitung an den Vermieter. Leider führt das dann gerne zu Situationen, aus denen der Vermieter dann als Geschädigter herausgeht …

Vielleicht muss mancher Vermieter die Erfahrungen erst höchtspersönlich machen, aber im Allgemeinen, gibt es bei Mietinteressenten, die es besonders eilig haben, einzuziehen, recht häufig im Verlauf des Mietverhältnisse noch ganz große Probleme. Auch scheint mir ein Mietinteressent, der seinen derzeitigen Wohnsitz nicht mitteilen möchte und mit dem keine direkte Kommunikation möglich ist, keine besonders glückliche Wahl. Aber wer sonst keine Probleme hat, der macht sich eben welche - oder warum muss es unbedingt dieser besondere Mietinteressent sein? Gibt es denn keine anderen Mietinteressenten für die Wohnung?

Grüße Rudi

Hi,

Danke für die Antwort, vor allem die Links sind hilfreich.

Vielleicht muss mancher Vermieter die Erfahrungen erst
höchtspersönlich machen, aber im Allgemeinen, gibt es bei
Mietinteressenten, die es besonders eilig haben, einzuziehen,
recht häufig im Verlauf des Mietverhältnisse noch ganz große
Probleme.

Der Vermieter möchte einer alleinlebenden Frau mit 10jährigem Kind ein Chance geben.

Auch scheint mir ein Mietinteressent, der seinen
derzeitigen Wohnsitz nicht mitteilen möchte und mit dem keine
direkte Kommunikation möglich ist, keine besonders glückliche
Wahl.

Adresse ist bekannt (aber nicht durch Mietinteressent selbst angegeben); deshalb bestehen seitens des Vermieters Hemmungen Post dort zustellen zu lassen.

Aber wer sonst keine Probleme hat, der macht sich eben
welche - oder warum muss es unbedingt dieser besondere
Mietinteressent sein? Gibt es denn keine anderen
Mietinteressenten für die Wohnung?

natürlich gibt es andere Interessenten, aber die sind überhaupt nicht akzeptabel :wink:

Viel Gruß von Tara

Hallo Tarakona,

es besteht hier keinerlei Verpflichtung für einen Vermieter zu warten bis der Interessent mal seine Unterlagen beibringt.

Bestimmen, wer in seiner Wohnung wohnen darf tut nur und ausschließlich der Vermieter, bringt der Interessent ( ist erst Mieter wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist) seine Unterlagen und somit den Nachweis der ordentlichen Mietzahlung nicht bei, dann muss auch Vorvertraglich nicht an ihn vermietet werden.

Das Problem und das beschreibt auch das Jobcenter ist, dass der jeweilige Interessent wenn er eine Wohnung gefunden hat, erst einen Antrag auf Mietzahlungsübernahme stellen muss über den dann entschieden wird, dauert ca. 6 Wochen.

Bis dahin sind die meisten Objekte aber schon anderweitig vermietet.

Also, bisher haben nur Verhandlungen stattgefunden, auch wenn Sie den Interessenten die Wohnung zugesagt haben, ist er seiner Verpflichtung des Nachweises der Mietzahlung nicht nachgekommen und Sie können die Wohnung anderweitig vermieten.

Gruß

BHS-Huber