Hallo,
ein Vermieter möchte an einen Interessenten vermieten. Dabei sollen die Mieten durch das Jobcenter übernommen und direkt an den Vermieter überwiesen werden; ebenso soll die Kaution über das Jobcenter laufen.
Vermieter schreibt Interessenten eine Bestätigung, dass Wohnung an den Interessenten vermietet werden soll und Mietvertrag aber erst erstellt wird, wenn eine Bestätigung des Jobcenters über die Kostenübernahme erbracht wird. Die Bestätigung enthält nur wer in die Wohnung einziehen soll, die Größe der Wohnung mit qm-Anzahl, Kosten der Wohnung/Kaution und die Kontoangaben des Vermieters.
Der Intessent hat es dringend gemacht und wollte zum 01.12.2013 die Wohnung mieten und einziehen. Hat sich aber eine Woche nicht gemeldet um Kontaktdaten anzugeben, wohin die Bestätigung gesandt werden soll (es ist nur die Handynr. bekannt und Interessent ruft nicht zurück);
zufälligerweise hat sich die Bekanntschaft von Bruder des Interessenten zum Mann des Vermieters ergeben; die Bestätigung wurde an die Adresse des Bruders des Interessenten geschickt, mit der Bitte um Weitergabe (wurde telefonisch zwischen Bruder und Mann so ausgemacht; Vermieter geht nun davon aus, dass Interessent die Bestätigung seit Dienstag in Händen hat).
Wenn nun innerhalb von 4 Wochen weder von dem Interessenten noch vom Jobcenter eine Reaktion kommen würde, wäre das Schreiben nun schon eine mündliche/schriftliche Mietvereinbarung? Oder könnte sich der Vermieter nun -ohne Konsequenzen- einen anderen Mieter suchen?
Viel Gruß von Tara