Ist ein neuer Arbeitsplatz vom Chef zur verfügung

Erst einmal ein fröhliches Hallösche in die Runde. Kurze Vorgeschichte! Eine Frau ist 43 Jahre jung und arbeitet im Gesundheitswesen/ Kur. Dort speziell in einer Großküche als Diätköchin. Mitarbeiter ca. 40 - 50 vorrangig Frauen nur in der Küche. Nun hatte diese vor 2 jahren einen Bandscheibenvorfall und die damit verbundene OP. Reha und folgend Wiedereingliederung. Leider ist die Arbeit so schwer, dass die Frau in einer 7 Tage - Arbeitswoche kaum noch laufen kann. Der Frau hat ein Arzt die dringende Empfehlung gegeben, nicht mehr schwer zu heben, da es ansonsten zu schwerwiegenden und dauerhaften Ausfallerscheinungen kommen kann. Abgesehen von einem weiteren Bandscheibenvorfall. Der Arzt empfahl der Frau ebenso einen innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechsel wo weniger schwer gehoben werden muss. Diese Frau möchte sich auch innerbetrieblich umsetzen lassen. Nun wurde ihr vom Chef mitgeteilt, dass dies ginge, sie aber dann als ungelernte Arbeitskraft eigesetzt würde und mit über 500,- € weniger auskommen müsse. Der „neue“ Arbeitsplatz liegt ebenfalls im Bereich der Versorgung der Mitarbeiter/ Personal. Nun die Frage: Muss die Frau einen deutlichen Rückgang des Gehaltes in Kauf nehmen bei gleicher Stundenzahl? Kann sie außerdem vielleicht auf einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb bestehen, wenn dies vom Arzt dringend empfohlen wurde? Eventuell hat ja die Gewerkschaft VERDI ebenfalls ein klein wenig mitzureden. Vielen Dank im Voraus für eine kleine Hilfe in dieser Angelegenheit.