Ich habe bei meinem letzten Immobilienverkauf vom Notar erfahren,dass es sogenannte Notaranderkonten nicht mehr geben darf, was mir auch verständlich ist.
Jetzt liegt mir ein Vertragsentwurf vor, in dem wieder ein Notaranderkonto angegeben wird.
Weiß jemand, ob es eine gerichtliche oder kammermäßige Bestimmung hierüber gibt?
sorry für die versätete Antwort… hier kann ich leider nichts dazu sagen - hab da selbst keine Ahnung davon… Grüße aus München
Denke mal das es das noch gibt.