Ist ein notarieller Kaufvertrag rechtskräftig ?

kurz vor dem Notartermin wurde dem Verkäufer Euro
50.000,-- bar ausgehändigt und ein und ein um diese
Summe niedriger Verkaufspreis protokolliert um
Steuer zu umgehen.

Nein
Dann ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft nichtig, und der mündliche Vertrag ist nichtig, weil er nicht dem Formerfordernis entspricht.

Dann ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft nichtig,
und der mündliche Vertrag ist nichtig, weil er nicht dem
Formerfordernis entspricht.

Dieser Rechtsauffassung eines Scheingeschäftes vermag ich mich nicht anzuschließen.

Offenbar wurde in übereinstimmender Willenserklärung ein wirksamer notarieller Kaufvertrag über einen Gegenstand X zu einem Verkaufpreis Y abgeschlossen.
Hierin dürfte die Eigentumsübertragung und Kaufpreiszahlung wirksam vereinbart sein.

Ob der Käufer zusätzliche Zahlungen leistet, steht ihm frei, und wohl nicht im Widerspruch zum Vertrag.

Natürlich wird hierbei die Allgemeinheit (Steuern), der Notar und ggf. Makler (Gebühr) geschädigt, aber wo kein Kläger…

HTH
G imager

Dieser Rechtsauffassung eines Scheingeschäftes vermag ich
mich nicht anzuschließen.

Es ist natürlich dein gutes Recht, eine andere Ansicht zu vertreten. Es handelt sich allerdings um einen Standardfall, dessen rechtliche Beurteilung, soweit ersichtlich, nicht umstritten ist. Wie ich schon sagte: Das beurkundete Geschäft ist nach § 117 BGB nichtig, das gewollte nach § 311 b BGB. Vgl. dazu z.B. BGH NJW 1980, 451.

Offenbar wurde in übereinstimmender Willenserklärung ein
wirksamer notarieller Kaufvertrag über einen Gegenstand X zu
einem Verkaufpreis Y abgeschlossen.

Du begründest die Wirksamkeit des Geschäftes hier mit der Wirksamkeit. Das ist ein Zirkelschluss. Das Geschäft ist aber gerade nicht gewollt, und genau diesen Fall erfasst § 117 BGB.

Ob der Käufer zusätzliche Zahlungen leistet, steht ihm frei,
und wohl nicht im Widerspruch zum Vertrag.

So ist es aber nicht. Es soll nicht etwas zusätzlich geleistet werden, sondern es besteht Einigkeit darüber, dass ein anderer Kaufpreis gelten soll. Wie gesagt: ein Standardfall.

2 „Gefällt mir“

Ob der Käufer zusätzliche Zahlungen leistet, steht ihm frei,
und wohl nicht im Widerspruch zum Vertrag.

Und eben hierin liegt ja das Problem. Die Parteien hatten sich von Anfang an auf einen um 50.000,00 EUR höheren Kaufpreis geeinigt, die erste Teilzahlung erfolgte aber schon vor der Beurkundung. Und diese Einigung gilt natürlich weiter, sonst könnte der Verkäufer die vorher gezahlten 50.000,00 EUR ja wieder zurück fordern. Es stand dem Käufer also nie frei, es war genau so vereinbart.

Wenn die Parteien aber einen anderen Kaufpreis beurkunden lassen, als den, den sie tatsächlich vereinbart haben, haben sie das Vereinbarte nie beurkundet und das Beurkundete nie vereinbart, was beides zur Nichtigkeit führt.

Und das ist tatsächlich ein Klassiker und unumstritten (und diese Ansicht wird sich sicherlich auch nicht ändern, da die Nichtigkeit nicht nur dogmatisch geboten, sondern im Hinblick auf den Steuerverlust auch genau so gewollt ist).

Gruß
Dea

3 „Gefällt mir“

Na gut, …
… wenn der UP eine Hausaufgabenhilfe verlangte, wäre er damit sicher bestens beraten.

Falls er jedoch tatsächlich kalte Füsse angenommen hätte, in einem geschilderten Fall Rechtsnachteile hinnehmen zu müssen?

Laut gedacht: A biete sein Haus für 250 TEUR an. B stimmt zu, hat allerdings nur 200 TEUR auf seinem Konto und 50 TEUR Schwarzgeld. Man einigt sich, erhebliche Baumängel, die B beseitigt, im Vertrag aufzunehmen auf einen dementspr. Kaufpreis von 200 TEUR.

Vor Unterschrift schiebt B dem A 50 TEUR bar zu, damit er das auch unterschreibt.
Jeder bekommt was er will, A spart noch am Notar und keiner kann dem anderen irgendetwas böses.

Wie gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter.

G imager

Es ist natürlich dein gutes Recht, eine andere Ansicht zu
vertreten.

Mach ich doch glatt! Aber vielen Dank für dein Demokratieverständnis :wink:

G imager

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Mach ich doch glatt! Aber vielen Dank für dein
Demokratieverständnis :wink:

Mit Demokratie hat das nichts zu tun, sondern mit Rechtsauslegung.

Klingt jetzt kleinlich, ist aber ein riesengroßer Unterschied. Wenn etwa ein Kärntner Landeshauptmann über die Auslegung der Bundesverfassung eine Abstimmung in Kärnten machen möchte und sich auf die Demokratie beruft, ist das eine glatte Lüge, weil in einem demokratischen Rechtsstaat immer nur über die Gesetzgebung und nicht die Gesetzesvollziehung (bzw. Auslegung) abgestimmt werden kann.

Gruß
Tom

Hallo!

Vor Unterschrift schiebt B dem A 50 TEUR bar zu, damit er das
auch unterschreibt.

Jeder bekommt was er will, A spart noch am Notar und keiner
kann dem anderen irgendetwas böses.

Das setzt aber voraus, daß es keine Beweise gibt, die die Übergabe der 50.000 dokumentieren. Und weißt Du, was das feine daran ist, wenn es keine Beweise gibt? Man kann die 50.000 in bar nehmen und anschließend trotzdem das Haus für 250.000 an einen anderen verkaufen. *freu* Wo keine Beweise, da kein Klage … :smile:

Das Internet ist voll von Leuten, die sich bei irgendeiner Angelegenheit wahnsinnig schlau vorkamen. :smile:

Gruß,
Max

Eben nicht gut!
Hallo,

Jeder bekommt was er will, A spart noch am Notar und keiner
kann dem anderen irgendetwas böses.

Und Du glaubst, wenn dem Staat die Steuern und dem Notar sein Lohn entgeht, ist das trotzdem alles in Ordnung, wenn es keiner merkt? Was genau ist daran denn NICHT böse?

Btw., jahrelang hat ein Futtermittelhersteller Sondermüll als Tierfutter entsorgt. Er wollte doch keinem schaden, ist doch nicht böse, oder?
Gruß
loderunner

2 „Gefällt mir“

… wenn der UP eine Hausaufgabenhilfe verlangte, wäre er
damit sicher bestens beraten.

Er verlangte zu wissen, ob der notarielle Kaufvertrag wirksam ist. So lautete die Frage, und die Antwort ist ganz klar: nein.

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Ich sags mal so: in der Praxis gibt es eine Menge solche Schwarzgeschäfte, aber trotzdem muss man davor warnen, warum:

Um mit illegalen Dingen gut umgehen zu können, muss man etwas von der Sache verstehen - das ist nicht so einfach wie der kriminelle Laie glaubt und es sind schon viele auf die Nase gefallen, weil sie sich das viel leichter vorgestellt haben, als es ist.

Beispiel: was macht man denn mit 50000,- Euro Schwarzgeld? Nicht ausgeben ist sinnlos, ausgeben ist potentiell auffällig, wenn man nicht erklären kann, woher das Geld kommt. Also muss man es in irgendwie unauffällig ins Wirtschaftsleben bringen und irgendwie legal wieder herausbekommen - dann hat man neben der Steuerhinterziehung auch gleich noch Geldwäsche am Hals.

Beispiel: Mir ist ein Fall bekannt, da hat ein Bauer eine Liegenschaft zum Teil schwarz verkauft und dann eine größere Reise im Reisebüro gebucht (mit Barzahlung). Eine zufällige Steuerprüfung des Reisebüros führte im Endergebnis zur Verurteilung dieses Bauern wegen Steuerhinterziehung.

So einfach ist die Sache also nicht.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Genau das ist der Punkt
In der Tat ist der Übergabezeitpunkt das Problem.
Das Ganze funzt nur, wenn man Vertrauen zum VK hat, aber bei 50k wird so mancher schwach…
Außerdem: Da bei solchen Geschäften meist nur der Käufer Vorteile hat (Steuern, Notar), wird der VK nur wenig Interesse hieran haben.
W.

Mit Demokratie hat das nichts zu tun, sondern mit
Rechtsauslegung.

Doch, es hat etwas mit Demokratie zu tun:
Imager bedankt sich bei Mevius, weil Mevius trotz der Überzeugung, dass Imagers Ansicht falsch sei, ihm das Recht zugesgetht, diese falsche Meinung zu äußern.

Die Möglichkeit, „falsche“ Ansichten und „Schwachsinn“ zu äußern, ist ein elemntarer Grundsatz von Demokratie.

Ob ich mich nun auf den Marktplatz stelle und sage, Computer sollten abgeschafft werden, weil ihre rechteckige Form das Weltkarma beschädigt, oder ob ich sage, dass die NPD ne tolle Sache ist…
beides Schwachsinn und dennoch erlaubt

Gruß
Paul