Ist ein notarielles Kaufangebot übertragbar ?

Guten Tag,
ist ein notarielles Kaufangebot über eine Wohnung auch
übertragbar ??
Auch wenn der Notar weder reingeschrieben hat, daß das Kaufangebot nicht übertragbar ist und auch nicht, dass im Falle der Trennung das Kaufangebot erlischt.

Hi,

ich bin kein Jurist, aber ich denke nicht.

Die Willenserklärung ist einzig dem potentiellen Käufer gegenüber gültig. Die notarielle Beurkundung macht nur das willkürliche Zurückziehen des Angebotes unmöglich.

Grüße