ich habe ein Problem bei der Bearbeitung eines Falls:
In dem Sachverhalt geht es um eine Stadt, die sich gegen den Bau eines Outlet Centers wehren will. Diese Stadt ist als „Oberzentrum“ deklariert. Ich weiß zwar grob was ein Oberzentrum ist, aber nach welchen unterschiedlichen Kriterien wird eine Stadt zum Oberzentrum aufgewertet? Und vor allem: Ist das Oberzentrum schützenswert im Hinblick auf Bauvorhaben von Nachbargemeinden (große Einkaufszentren)?
Zum Oberzentrum taugt nur eine größere Stadt, die für einen größeren ihr in der Raumordnung zugehörigen Bereich zentral ist und übergeordnete Funktionen erfüllt. D.h. hier findest du die größeren Behörden, ein umfassendes und nicht nur auf die eigene Stadt, sondern eben auf den ganzen Bereich abgestimmtes Handelsangebot, …
Dann geht es aber weniger um die Frage des Schutzes eines Oberzentrums sondern die Raumordnung geht vielmehr so vor, dass bestimmte Handelsformen eben nur in bestimmten Bereichen zulässig sind, und da sind die Oberzentren eben priviligiert. D.h. Es geht weniger um die Frage ob ein Outlet an anderer Stelle das Oberzentrum gefährden würde, sondern ever darum, dass ein Outlet als überregionaler Anziehungspunkt nur in einem Oberzentrum überhaupt zulässig sein könnte, während z.B. in Mittezentren eben nur Handel mit direkten regionalen Bezug zulässig ist.
Gruß vom Wiz
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schau einmal in die dazugehörigen Unterlagen wie den Landesentwicklungsplan, den Flächennutzungsplan und den Kreisentwicklungsplan. Da kann man einige Antworten hierzu finden.