Ist ein Ortsbürgermeister verpflichtet zur Geburt zu gratulieren?

Hallo, meine Frage bezieht sich auf unseren Ortsbürgermeister, in dessen Wahlgruppe ich auch funktioniere.
Ist es nur eine nette Geste, wenn ein Ortsbürgermeister zur Geburt, besonderen Geburtstagen gratuliert, oder gibt es da auch Vorschriften, dass es zu seinen Pflichten gehört, dies zu tun oder jemanden damit zu beauftragen, es in seinem Namen und seiner Partei zu tun.
Mich würde es sehr interessieren, wie es da so juristisch aussieht.

Vielen Dank

Uwe

Guten Abend!

Genau so.

nein

Das Amt des Bürgermeisters an sich hat mit Parteien nichts zu tun.

Als ich vor Jahren das erste Mal in der Rubrik „wir gratulieren unseren älteren Mitbürgern“ in der Zeitung erwähnt wurde, gefiel mir das ganz und gar nicht. Als der Bürgermeister zum 65sten mit einem Blumenstrauß an der Tür klingelte, hab ich mich darüber herzlich gefreut.

Gruß
Wolfgang