Hallo, meine Frage bezieht sich auf unseren Ortsbürgermeister, in dessen Wahlgruppe ich auch funktioniere.
Ist es nur eine nette Geste, wenn ein Ortsbürgermeister zur Geburt, besonderen Geburtstagen gratuliert, oder gibt es da auch Vorschriften, dass es zu seinen Pflichten gehört, dies zu tun oder jemanden damit zu beauftragen, es in seinem Namen und seiner Partei zu tun.
Mich würde es sehr interessieren, wie es da so juristisch aussieht.
Vielen Dank
Uwe