Ist ein P Konto ratsam ?

Ich übe einen Teilzeitjob aus und beziehe ergänzend Hartz 4.Insgesamt komme ich auf ca.1030 Euro netto monatlich.Lohnt sich bei diesem Einkommen ein P-Konto ?
Stimmt es das Gläubiger ab dem 1.01. ohne dem P Konto die Geldeingänge komplett pfänden dürfen ?
Im vorraus vielen Dank für ihre Hilfe !

Guten Tag, danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich sind Sozialbezüge nicht pfändbar.
Allerdings greifen Gläubiger gern auf Bankkonten zu;
die - auch zu Unrecht - gepfändeten Beträge sind dann
nur schwer wieder zurückzuholen.
Auf jeden Fall ist es zu empfehlen, sofort ein P-Konto
einzurichten. Es genügt meist ein kurzes Gespräch mit der Bank, nach fünf Minuten ist das bestehende Konto dann auf P umgestellt. Zu beachten sind die Hinweise
die Verfügbarkeit der eingehenden Beträge betreffend.
Dazu bekommen sie aber von der Bank ein Merkblatt.

Beste Grüße, viel Glück, und schöne Feiertage !
Peter Brückner, 21255 Königsmoor [email protected]

Ein P Konto lohnt soch und ja die können ab 1.1. alles pfänden.

Aber aufpassen beim P Konto manche Banken zocken einen mit horenten gebühren ab

Wenn eine Pfändung auf dem Konto ist, muss das Konto ein P-Konto sein. Dringend anzuraten ist dieses auch, wenn die Pfändung derzeit „ruht“, weil sie jederzeit wieder aufleben kann. Dann gibt es keine Schutzfristen, wie bei der ersten Pfändung.

Ansonsten würde ein Gläubiger, der das Konto gepfändet hat, alles bekommen!

Gibt es nächstes Jahr die Schutzfrist bei der ersten Kontopfändung immer noch oder ist diese dann auch hinfällig mit den Änderungen ?

Bitte auf www.meine-schulden.de nachlesen.

Hallo,
auf jeden Fall lohnt sich ein P-Konto, wenn du titulierte Schulden hast, also gerichtlich geltende gemachte z.B. mit Vollstreckungsbescheid. Wenn du mal einen Gerichtsvollzieher zu Besuch hattest, hast du mindestens eine titulierte Forderung. Nur damit kann ein Gläubiger pfänden lassen.
Auf einem P-Konto ist ein Grundfreibetrag (alleinstehend, ohne Unterhaltsverpflichtung) von 1.028,89 Euro „automatisch“ pfandfrei, ohne dass du irgendetwas tun musst.
Ja, Gläubiger können ab 1.1.2012 alles Kontoguthaben pfänden, wenn kein P-Konto vorhanden. Allerdings ist bei Eingang einer Kontopfändung dein Konto für 4 Wochen gesperrt. D.h. nichts geht an den Pfändungsgläubiger, aber auch nichts geht an dich. In diesen 4 Wochen kannst du dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Du stellst den Antrag bei deiner Bank. Die ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 4 Tagen, dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln.
Du kannst also warten bis eine Kontopfändung eingeht, und dann stellst du einen Antrag auf Umwandlung deines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.
Falls du Unterhaltsverpflichtungen hast, kann dir deine Arge oder Jobcenter oder eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, mit der dein Grundfreibetrag auf dem Konto erhöht wird.
Viele Grüße
Micha

vielen Dankan Micha…wirklich eine sehr kompetente Antwort Top !!

Die Frage ob sich ein P-Konto lohnt sollte man sich nur dann stellen, wenn tatsächlich die Gefahr von Pfändungen besteht.

Wenn es die persönliche Situation nicht verlangt, verzichte auf das P-Konto!

  1. Es ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden
  2. Deine Bönität könnte darunter leiden, denn nur weil man ggf. Hartz IV Empfänger ist, heißt es ja nicht das man seinen Zahlungen nicht nachkommt. Ein P-Konto deutet aber auf finanzielle Probleme hin.
  3. Ein P-Konto bietet in der Regel weniger Funktionsumfang als ein normales Konto

Siehe auch:
http://www.my-red-fox.de/index.php/2012/01/was-ist-e…