Hallo, Sie sind als Experte für Erbrecht bei Wer-Weiss-Was eingetragen. Ich hätte da mal eine Frage.
Ein hypothetischer Fall:
Bsp: Person A hat Kind B. Die beiden sind aber zerstritten.
B hat Kind C aus erster Ehe. A setzt C als Alleinerben an. Jetzt hat B einen Pflichtteilsanspruch.
B verstirbt kurz darauf und hinterlässt alles dem neuen Ehepartner D.
- Kann D den Pflichtteil von B am Erbe von A von Person C noch einfordern und
- reicht eine mündliche Einforderung, oder muss das schriftlich geschehen?
3)Ist eine schriftliche Einforderung nach dem Tod von B noch gültig?
Kompliziert, oder?