Ist ein Pflichtteilsanspruch eigentlich vererbbar?

Hallo, Sie sind als Experte für Erbrecht bei Wer-Weiss-Was eingetragen. Ich hätte da mal eine Frage.
Ein hypothetischer Fall:

Bsp: Person A hat Kind B. Die beiden sind aber zerstritten.
B hat Kind C aus erster Ehe. A setzt C als Alleinerben an. Jetzt hat B einen Pflichtteilsanspruch.

B verstirbt kurz darauf und hinterlässt alles dem neuen Ehepartner D.

  1. Kann D den Pflichtteil von B am Erbe von A von Person C noch einfordern und
  2. reicht eine mündliche Einforderung, oder muss das schriftlich geschehen?
    3)Ist eine schriftliche Einforderung nach dem Tod von B noch gültig?

Kompliziert, oder?

Zu Frage 1: Anwort: Ja, da der Anspruch vererbt wird.
Zu 2: Mündlich reicht.
Zu 3: Ja
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.