Ist ein privater darlehensvetrag rechtsgültig?

Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich eines privaten Darlehensvertrages,ob dieser rechtens ist.
Er setzt sich wie folgt zusammen:

herrn
mustermann
musterstraße 1
12345 musterstadt

frau
musterfrau
musterstraße 12
12345 musterstadt

§1 Darlehensbetrag und Darlehenszweck
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber in Höhe von 10.000,00 EUR zu folgendem darlehenszweck: sonstiges

§2 Auszahlung
der Darlehensbetrag ist am 15.09.2009 auf folgendes konto des darlehensnehmers zu überweisen:
frau musterfrau



die auszahlungsfrist tritt jedoch nicht ein bevor die in §5 genannten Sicherheiten vom Darlehensnehmer vollständig gestellt sind.

§3 Tilgung
tilgungen sind auf folgendes konto des Darlehensgebers zu überweisen:
max mustermann



der darlehensnehmer hat das darlehen in gleichmäßigen raten von jeweils 150,00 EUR zurückzuzahlen,erstmals zum 15.10.2009

§4 zinssatz und Zinszahlungen
Der jahreszins beträgt 7%.Die jeweilig abgelaufenden Zinsen sind zusammen mit den Tilgungsraten auf das unter §3 bezeichnete Konto zu überweisen.Der tilgungs und zinszahlungsplan ist diesem vertrag als anlage beigefügt.

§5 Sicherheiten
zur sicherheit für alle forderungen aus diesem vertrag
stellt der darlehensnehmer eine selbstschuldnerische bürgschaft in höhe von 100 EUR.

§6 Kündigung
kommt der darlehensnehmer mit seiner Zahlungverpflichtung mehr als 8 wchen in verzug, so kann der darlehensgeber fristlos kündigen und den noch ausstehenden darlehensbetrag nebst auflaufenden zinsen sofort fällig stellen.

§7 sonstige vereinbarungen
sollte es zu keiner auszahlung kommen,garantiert der galdgeber, die 100 EUR ( 1 Prozentgebür) wieder an den darlehensnehmer wieder zurückzuüberweisen.Ab vertragsunterschrift wird das darlehen innerhalb von 3 wochen ausbezahlt.sondertilgungen sind erwünscht.

§8 Salvatorische klausel
für den fall dass der einzelne vertragsklauseln unwirksam sein sollte,wird die rechtwirksamkeit der übrigen vertragsteile nicht berührt.
…unterschriften

widerrufsbelhrung…

sehr langer text,entschuldigung.doch ist dieser text rechtskräftig,sowie vor allem das unter §5 genannte?
ich bedanke mich im voraus für antworten.

hallo jacqueline,

grds. sind auch private darlehnsverträge gültig, solange sie der gesetzlich vorgeschriebenen form entsprechen und keine „sittenwidrigen“ passagen oder inhalte haben. für darlehnsverträge unter verwandten können besondere aspekte gelten (z.b. bei immobilienfinanzierung).

was den besonders hervorgehobenen §5 anbelangt:
die passage scheint aus meiner sicht wiedersprüchlich bzw. unsinnig: der darlehnsnehmer würde bei zahlungsunfähigkeit bzw. rückstand der darlehnsraten bürge für eben diese ausstehenden beträge? dazu fällt mir nur ein: einem nackten mann kann man nicht in die tasche greifen.
also: wenn schon bürge, dann zumindest ein solventer dritter.

ob ansonsten der darlehnsvertrag den gesetzlichen bestimmungen entspricht, will ich nicht beantworten, da wir hier ja keine rechtberatung abgeben dürfen :smile:

gruß, boris