Hallo,
Ganz klar ist natürlich dass man für einen Stapler den Berechtigungsschein für Flurförderfahrzeuge (Staplerschein) und die schriftliche Beauftragung braucht. Aber wie ist es mit einem Radlader?
Angenommen, jemand hätte einen Baumaschinenführerschein nach BGR 500 (ja das gibt es) und darf dementsprechend Radlader und Bagger führen. Jetzt kann man an einen Radlader natürlich anstatt einer Schaufel auch eine Palettengabel anbringen. Macht das den Lader zum Stapler (Flurförderfahrzeug) für den man einen Staplerschein benötigt?
Danke für Antworten und Gruß vonsales