Ist ein Rücktritt vom Hauskaufvertrag möglich?

Hallo!

Ich habe im April einen Kaufvertrag für ein Haus unterzeichnet, dass mit einer Sicherungshypothek von 5000 € seitens des Bruder unseres Verkäufers belastet war. Das Geld sollte ihm aus dem Kaufpreis bezahlt und der Eintrag gelöscht werden. Der Bruder wurde von dem Notar aufgefordert, die Löschung in die Wege zu leiten. Das Haus sollte laut Vertrag am 15.07. bezahlt und in Besitz genommen werden. Da der Bruder aber laut einem Gerichtsurteil noch mehr Geld von unserem Verkäufer bekommt, ließ er nach Kenntnisnahme über den Abschluss des Vertrages erneut eine Sicherungshypothek eintragen und verweigert seitdem die Löschung. Der Betrag könnte aber aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Der Bruder weigert sich aber, warum auch immer, so dass unser Verkäufer ihn jetzt auf die Löschung verklagt. Dadurch konnten wir bis heute nicht in das Haus einziehen und wie es aussieht, zieht sich das Ganze auch noch eine Weile hin. Da aber eine Außenwand neu gemauert werden muss und der Herbst/Winter vor der Tür steht, bedeutet dieses, dass wir erst im nächsten Jahr einziehen könnten.
Kann uns vielleicht jemand sagen, ob wir ein recht haben, vom Kaufvertrag zurückzutreten? Der Verkäufer ist ja nicht in der Lage das Objekt zum angegebenen Zeitpunkt zu übergeben!
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

Freundliche Grüße…
Toni

Hallo,
ich hoffe, Sie haben noch nicht gezahlt. Rücktritt ist dann leicht möglich. Kein Geld, kein Haus und andersrum. Der Verkäufer müßte Sie dann auf Vertragserfüllung verklagen, wird er aber nicht, solange er selber nicht erfüllen kann. Wenn er es dann nach z.b. 1 Jahr kann, wird kein Gericht irritiert sein, das der Käufer kein Interesse mehr hat.
Die Frage ist, falls SIe schon bezahlt haben: zu welchem Preis wollen Sie zurücktreten?
Das müssen Sie mit einem Anwalt klären, wenn Sie das Haus doch nicht haben wollen.

Viel Glück.

Vielen lieben Dank für die Antwort.#

Nein, wir haben noch nicht gezahlt. Aber wir hatten schon mit leichten Sanierungsarbeiten begonnen (Bad, Bodenbeläge, Tapeten) und unsere Arbeit sofort eingestellt, als wir von der Weigerung der Löschung seitens des Bruder erfahren haben.
Das Haus wurde als „stark sanierungbedürftig“ für 20 000 € gekauft.
Unser Anwalt sagte, dass wir den Besitz mit dem Schlüssel angenommen hätten und die Sanierungsarbeiten fortsetzen sollten. Was wir definitiv nicht machen werden, weil wir ja noch nicht als Eigentümer, sondern nur mit einer Auflassungsvormerkung eingetragen sind.
Wir haben dem Verkäufer schriftlich unseren Vertragsrücktritt mitgeteilt. Der verlangt eine Herstellung des Ursprungszustandes. Was aber unmöglich ist. Aus alt kann man ja nicht neu machen. Wir wären aber bereit ein neues Bad einzubauen. Er hat in der Zwischenzeit aber das Haustürschloss ausgetauscht, so dass wir nicht die Möglichkeit zur Herstellung des Ursprungszustandes hätten.
Wenn wir laut Anwalt mit dem Schlüssel das Haus in Besitz genommen haben, dann hat der Verkäufer ja nach meinem Verständnis mit Austausch des Türschlosses unseren Vertragsrücktritt akzeptiert, weil er uns den Zutritt ja wieder verwehrt. Oder sehe ich das falsch?

Das alles ist leider sehr verfahren und wir wissen überhaupt nicht mehr, wie wir uns verhalten sollen.

Freundliche Grüße

Leider kann ich dazu nichts sagen, außer dem Tipp:Verbraucherzentrale fragen. Sorry und viel Glück

Bin kein Jurist, aber ich meine, Ihr braucht gar nicht zurücktreten. Der Verkäufer kommt ja seiner Vertragspflicht nicht nach, Euch das Haus unbelastet zu verkaufen. Damit ist eigentlich er vertragsbrüchig geworden. Ihr sollten auf jeden Fall einen Juristen einschalten.

Hallo,

ok, also ein paar hundert Euro in den Sand gesetzt für Tapeten ect.
Das Geschäft ist nicht zustande gekommen und der Besitzer möchte nicht, daß sie das Haus betreten. Rückgängig würde ich auch nichts machen, tApeten abreißen oder was? Völlig bescheuert.
Das ist immer das Problem, wenn man noch nicht Eigentümer ist, aber schon anfängt mit Umbauarbeiten.
Sie stehen nicht im Grundbuch und damit sind Sie nicht der Besitzer!! Das muss Ihr Anwalt wissen. Ins Grundbuch kommen Sie nur, wenn Geld fließt. Geld fließt nicht, weil Sie derzeit betrogen werden (Schlüsselaustausch, ungeklärte Vermögensverhältnisse des Verkäufers).
Finger weg von diesem Haus, am besten nochmal schriftlich dem Verkäufer mitteilen, daß sie aufgrund der Vorkommnisse vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollte reichen.
Viel Glück!

Können wir das telefonisch klären?
Kannst mir deine Telefonnummer nennen an [email protected]?

Schönes WE
Ralph Bleister

Tut mir leid, aber da kann ich nicht zu sagen.
Viel Erfolg, Stefan

Hallo Toni,
leider kann ich dir keine fachkundige Antwort geben. Zu bedenken möchte ich euch geben, dass wenn ihr schon bezahlt habt, der Notar dafür sorgen muß das ihr auch ins Grundbuch kommt. Das Geld zurück zubekomen wird schwer, weil der Hausverkäufer es nur noch abzüglich der Sicherungshypothek besitz. Soweit ich weiß ist es üblich eine Miete zu verlangen, wenn die Übergabe des Hauses nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.
Viel Glück
Susanne

Die Frage beantwortet sich wie in allen anderen Kaufvorgängen des Alltags: Der Käufer muss eine Frist setzen mit der Aufforderung, der Vertragspflicht nachzukommen mit dem Hinweis, dass nach Fristablauf der Vertrag von dieser Seite nicht erfüllt wird oder vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird. Bei Rücktritt haben Sie allerdings keinen Schadenersatzanspruch!!! Lassen Sie dieses lieber einen Anwalt regeln!!!
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2470 Tagen registriert und 1749 -mal Anfragen beantwortet)

Hallo,

schnurstracks und fix mit allen Unterlagen zum Rechtsanwalt, da hier neben der Rückabwicklung des Kaufvertrages auch eine Schadenersatzforderung aufgesteltl werden kann.

Christian

Hallo,

da der Verkäufer nicht pünktlich liefern kann, ist Schadensersatz oder Rücktritt möglich. Hierzu wenden Sie sich an den Notar, der Sie hierzu am Besten beraten kann.

Viel Erfolg!

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de
Geschäftsführer
Der Hausinspektor GmbH

Hier kann ich nicht weiterhelfen. Anwalt fragen.