hallo,
ich weiss aus dem mutterschutzgesetz, dass ein ruheraum für schwangere vorgesehen ist. da in dem unternehmen meiner tochter (ca. 150 - 200 mitarbeiter) aktuell niemand schwanger ist, wurde ihr diesbezüglicher hinweis auf eine notwendige existenz des selbigen abgelehnt.
der hintergrund meiner anfrage ist einfach der, dass sie vor 1 jahr angefangen hat, autogenes training zu machen und sich dafür 1 x tag für ca. 15 - 20 min zurückziehen möchte, um am nachmittag und abend auch weiterhin fit zu sein. von den kollegen wurde das bereitwillig akzeptiert, da sie ihre arbeitszeit „hinten anhängt“.
meine frage: ist ein ruheraum - ausserhalb des mutterschutzgesetzes - gesetzlich vorgeschrieben?
danke und gruss, michschu