Ist ein ruheraum gesetzlich vorgesehen?

hallo,

ich weiss aus dem mutterschutzgesetz, dass ein ruheraum für schwangere vorgesehen ist. da in dem unternehmen meiner tochter (ca. 150 - 200 mitarbeiter) aktuell niemand schwanger ist, wurde ihr diesbezüglicher hinweis auf eine notwendige existenz des selbigen abgelehnt.

der hintergrund meiner anfrage ist einfach der, dass sie vor 1 jahr angefangen hat, autogenes training zu machen und sich dafür 1 x tag für ca. 15 - 20 min zurückziehen möchte, um am nachmittag und abend auch weiterhin fit zu sein. von den kollegen wurde das bereitwillig akzeptiert, da sie ihre arbeitszeit „hinten anhängt“.

meine frage: ist ein ruheraum - ausserhalb des mutterschutzgesetzes - gesetzlich vorgeschrieben?

danke und gruss, michschu

Mir ist das nur die ASR bekannt, wo es auf die Mitarbeiteranzahl ankommt.

http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/asr31.htm

Das ist leider nicht ganz so…

Mir ist das nur die ASR bekannt, wo es auf die
Mitarbeiteranzahl ankommt.

Nicht die Mitarbeiterzahl, sondern die Anzahl der Mitarbeiterinnen (sprich die weiblichen Mitarbeiter) ist entscheidend.

Pausenraum
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/gv/asr/asr291-4.htm

Liegeraum
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/gv/asr/asr31.htm

Christian