Ein Leasingfahrzeug ist durch einen Verkehrsunfall unverschuldet vom Unfallgegner beschädigt worden.
Ein Gutachten wurde erstellt, jedoch der Leasinggeber besteht auf Reperatur, bzw. versagt die Abwicklung auf Gutachtenbasis.
Da das Leasingfahrzeug sowieso in 6 Monaten vom Halter gekauft wird, fragt der sich nun, ob er nicht warten kann, und dann (nach Kauf) des Wagens, den Anspruch aus dem Unfall mit kassiert und dann eben doch per Gutachten (nun ist er ja der Eigner) abrechnen kann ?
Hallo, danke für Deine Antwort. Demnach besteht der Anspruch
auf Reperatur nicht beim Auto, sondern beim Eigentümer und
verfällt bei Veräußerung?
Das habe ich nicht gesagt. Soweit ich Leasinggesellschaften kenne, wird sie auf sofortige Reparatir bestehen und den Wagen nicht unrepariert veräußern.
Das ist leider für meine Frage nicht relevant. Das Leasingfahrzeug wird ja vom Händler an den Leasingnehmer verkauft und zwar zum vereinbarten Rückkaufwert den der Händler gegenüber der Leasinggesellschaft vereinbart hat.
Die Frage war, ob die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher welche bereits per Gutachten in der Höhe ermittelt wurden, nach einem Eigentümerwechsel quaisi automatisch an den neuen Besitzer übergehen?
ein Schadenersatzanspruch kann abgetreten werden, was hier aber bisher nicht passiert ist.
Da der Leasinggeber entscheiden kann/darf, was nun passiert, machst Du Dich Deinerseits schadenersatzpflichtig, da Du Deine vertraglichen (neben-)Pflichten verletzt.