mal `ne Frage zum Thema „Scheinstudium“: Ein Bekannter hat sich an der Uni eingeschrieben, um den begehrten Studentenausweis (und damit das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr) zu ergattern. Zu seiner Entschuldigung muss gesagt werden: Bei der Immatrikulation hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bereits ein Studium erfolgreich absolviert hat und sich jetzt zum Zweitstudium einschreiben wolle. Wie er seinen Lebensunterhalt finanziere (er hat natürlich einen festen Arbeitsvertrag und kann schon rein zeitlich gar nicht studieren), habe ihn niemand gefragt. Meine Frage: Ist so etwas rechtens oder nur „moralisch bedenklich“, weil er sich ja das Semesterticket erschlichen hat und möglicherweise einen Studienplatz blockiert?
Hi,
die Spielregeln, nach denen jemand sich für einen Studiengang an einer Hochschule immatrikulieren kann, sind Formalien, die eine Berechtigung zum Studium aussprechen.
Es gibt Studiengänge, in denen nach einigen Semestern Leistungsnachweise kontrolliert werden und bei Nichterwerb eventuell eine Exmatrikulation erfolgen kann.
Aber grundsätzlich ist es jedem eingeschriebenen Student selbst belassen, wie er sein Studium angeht. Hierbei wird auch in Kauf genommen, dass er das Studium mit „0“ betreibt.
Dass damit auch Vorteile mißbraucht werden, zu deren Erlangung die Vorlage des Stundentenausweises genügt bzw. das Semesterticket öffentlicher Verkehrsbetriebe eingebunden ist, wird zugunsten der Studierfreiheit hingenommen.
Gruß,
Francesco