… Rentenversicherungspflichtig?
Mein Kumpel ist selbsständiger Gastwirt - Schankwirtschaft ohne Speisen - und hat von der Deutschen Rentenversicherung einen Mahnbescheid über 4000 Euro bekommen, in dem er aufgefordert wird für Jan 2006 bis August 2007 jeweils 208,95 Euro an die Rentenversicherung zu zahlen.
Ich denke aber Selbstständige brauchen nicht in die Rentenversicherung zu zahlen.
Er hat aber so viel ich weiß einen Existenzgründerzuschuß erhalten, aber wieviel und wielange weiß ich nicht.
Hallo,
bitte fragen Sie Ihren Steuerberater, ich kann Ihnen da leider nicht weiter helfen.
MfG
Ellen Loesche
Halllo, genau das wird das Problem sein: ich glaub, in dem Moment wo dein Kumpel einen Existenzgründungszuschuss bekommt, ist er verpflichtet (bis zur erneuten Überprüfung) RV-beitrage abzuliefern. Er müsste dazu aber Post bekommen haben, die er sicherlich „ignoriert“ hat- und jetzt kommt der Bummerang zurück. Wie er da raus kommt, weiß ich allerdings auch nicht! Ich wünsche ihm jedenfalls viel Glück!
Hallo dalli62,
Selbständige, die einen Existenzgründungszuschusse nach §421 l SGB III bezogen haben, sind automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI.
Selbst wenn auch gar kein Einkommen in dieser Zeit aus dieser Tätigkeit erzielt wurde, besteht Versicherungs- und damit Beitragspflicht.
Hätte er den Zuschuss nicht bekommen, wäre er höchstwahrscheinlich nicht versicherungspflichtig und müsste nichts zahlen.
Es ist leider eine Tatsache, die die Agenturen für Arbeit in den meisten Fällen den Beziehern eines Existenzgründungszuschusses nicht mitgeteilt haben.
Das Beste, was Dein Bekannter jetzt tun kann, ist sich schnellstmöglich mit der Rentenversicherung in Verbindung zu setzen!
Der Höhe des mtl. Beitrags kann ich entnehmen, dass er wahrscheinlich wegen mangelnder Mitwirkung (Schreiben der Rentenversicherung nicht beantwortet) oder aus Unwissenheit auf dem Fragebogen „halber Regelbeitrag“ angekreuzt hat und folglich auch mit dem halben Regelbeitrag veranlagt wurde.
Daher sollte er zunächst versuchen die Beitragsfoderung zu senken, in dem er Kopien der Steuerbescheide aus den Jahren 2006 und 2007 an die Rentenversicherung schickt und um einkommengerechte Veranlagung bittet.
Gleichzeitig - und das ist besonders wichtig!! - einen Stundungs- bzw Ratenzahlungsantrag stellen.
Formlos als Dreizeiler: Möchte den Gesamtrückstand ab 01.12.2010 in monatlichen Raten iHv. € 20,00 (o.ä) tilgen.
Er sollte sich leider damit abfinden, dass er für die Zeit des Zuschusses auf alle Fälle Beiträge zahlen müssen wird!!
Sollte er sich jetzt nicht auf die Mahnung melden, werden monatlich Säumniszuschläge iHv. 1% der Gesamtforderung erhoben und es kommt noch schlimmer:
sofern er sich nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen bei der Rentenversicherung meldet, wird die Forderung an das zuständige Hauptzollamt gemeldet. Das HZA wird dann die Zwangsvollstreckung einleiten, d.h. Lohnpfändung, Kontopfändung, Zwangssicherungshypothek sogar bis zu Gewerbeuntersagung !!!
Daher besser schnellstmöglich handeln um schlimmeres abzuwenden!
Am Besten gleich morgen beim zuständigen Bearbeiter anrufen (Tel. auf Mahnbescheid) und Angelegenheit klären. Keine Scheu - sind auch nur Menschen
Liebe Grüße