Ist sehr speziell. Hätte ja sein können, dass der eine oder andere ein ähnliches Szenario hatte.
Danke für Deine Antwort
oliver
Hallo Oliver, das eine gesetzliche Verpflichtung besteht, glaube ich nicht - weiß es aber nicht genau.
Der neue Software-Lieferant sollte aber Möglichkeiten haben, die Daten zu übernehmen. Normalerweise besteht zumindest die Exportmöglichkeit zu DATEV, weil der Steuerberater ja nicht alles manuell eingeben will.
Ansonsten bleibt nur - Wechsel zum 1.1. und die Saldovorträge manuell eingeben.
Hi Nina,
hm die Daten liegen auf nem Server. Die Anwendung läuft über terminal. Also schwer an die Daten ran zu kommen!
Wechsel zum 1.1. ? Hm ja, aber dann sind alle Trens , Statistiken, etc weg und die Adressen der Deb und Kred ebenfalls.
Danke für Deine Antwort.
Gruß
Oliver