Ist ein Softwarehersteller verpflichtet ein Expo

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine sehr spezielle Frage.
Ist der Hersteller einer Buchführungssoftware verpflichtet ein gängiges Exportformat an zu geben?

Zum Hintergrund meiner Frage: Ein guter freund hat einen Vertrag mit einer Softwarefirma. Dort hat er die letzten Jahre seine ganzen Rechnungsdaten etc. eingepflegt.
Nun hat der hersteller / Vertrieb aber die Serviceleistungen massiv zurückgefahren (Kein WE mehr, ungeschulte MA, teuere Hotline. Fehler im Programm und nur pampige Antworten; Sicherheitsrisiko da nicht gepflegt)

Wenn der nun sagt OK ich will weg von dem Laden un auf Produkt xy umsteigen, kommt der doch nie an seine Daten ran, wenn der Softwarehersteller keine Schnittstelle bereitstellt. Dass heisst Buchführungstechnisch währe man wieder in der Steinzeit.

Ist der Hersteller einer kaufmäännischen Software in irgendeiner Weise gesetzlich verpflichtet eine Exportlösung an zu bieten? Weil sonst kann der mit seinen Kunden doch Schlitten fahren, wenn die erstmal Kunde sind…

Danke für eure Mühe
Oliver

Hallo Oliver,

das ist eher eine rechtliche als eine buchhaltärische Frage. Rechtlich kann ich Dir da nicht behilflich sein.

Aus meiner Praxis kann ich Dir aber sagen, dass ich noch niemals beim Umstieg auf ein anderes Buchhaltungsprogramm die Daten aus dem alten Programm importiert habe. Üblicherweise wählt man zum Umstieg das Wirtschaftsjahrende und bucht dann nur händisch die Eröffnungsbilanz ein.

Die „alten“ Daten hat man ja noch auf dem alten Programm zum Nachschauen. Die Verwendung des alten Programmes ist ja erlaubt, man hat die Lizenz dafür gekauft. Man erhält nur keine Updates mehr.

Es ist also auch ohne Datenexport möglich, auf ein anderes Programm umzusteigen.

Wenn Du jedoch rechtlich etwas gegen den Softwareanbieter unternehmen möchtest, solltest Du Dich an einen Rechtsexperten wenden.

Viele Grüsse, Evelin

Lieber Oliver

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich schätze mal, Du kaufst einfach ein Produkt mit dem vereinbarten/zugesicherten Funktionsumfang. Ende.

Das war die schlechte Nachricht. Die gute ist: es handelt sich nach meiner Einschätzung dabei immer um Datenbankanwendungen. Das heisst, man kann sich grundsätzlich die Daten einfach aus den jeweiligen Datenbanken auslesen.

Dabei sind zwei Sachen wichtig: die Logik, wie die Daten abgelegt sind (z.B. sind die Belege in mehreren Datenbanken abgelegt - vielleicht eine für den Belegkopf und eine für die Buchungszeilen) und in welchem (Datenbank-)Format liegen sie vor.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es sich für die meisten SW-Hersteller nicht lohnt, da eigene Datenbanken zu programmieren. Das heisst, sie benutzen quasi im Hintergrund Standardprodukte für die Datenbanken.

Somit kannst Du, wenn Du die beiden Sachen in Erfahrung bringst (dürfte nicht so schwierig sein, wenn man sich die Dateien mal anguckt), mit Standardwerkzeugen die Daten extrahieren, nach Deinem (oder dem der neuen Software) Gusto aufbereiten (ggfs. dann sogar in EXCEL, Access o.ä.) und wieder als Flat-File für den Import in die neue Buchhaltungssoftware bereitstellen.

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

Kopf hoch!

Viele Grüsse

Wolfgang

Hi Evelin,
das war schnell! ,:wink: Danke erstmal.
Mmh, das würde aber trotzdem bedeuten, dass trends und Statistiken, Adressen usw. entweder neu erfasst werden müssen ..
Gruß Oliver

Hi Wolfgang,
das war superschnell, danke.
Hm, oftmals gibts sowas auch als Terminalanwendung
oder aber die Daten sind verschlüsselt / kompiliert.
Dann kommt man da nicht ohne weiteres dran. Habe auch schon gesehen, dass es im Prinzip eine MS SQL DB ist, aber umgemodelt-

Na mal sehen.
Nun ja und Servicebedingungen sind leider != Servicebedingungen vor allem im Kleingedruckten.
Zudem, was nützt es mir, was ich gekauft habe. Verklagen und einen Jahrelangen Rechtsstreit führen?
Da kann ich wirklcih neu erfassen.
Zumindest Statistiken, Trends und Adressen…

Es ist auch mehr eine generelle Frage.

Gruß
Oliver

hallo oliver,

das kann ich leider nicht sagen. ich kenn nur software bei der die datevschnittstelle als anerkannte exportschnittstelle benannt wird. ich kann mir aber vorstellen, daß das jede firma halten kann wie sie es für richtig hält, da es sich ja hier um einen vertrag zwischen softwarehersteller und nutzer handelt.

schöne grüße
andreas

Hallo
Verpflichtet ist der Hersteller nicht. Im Regelfall um genügend Kunden von seinem Produkt zu begeistern sollte man mindestens einen Dateiexport in excel anbieten. Aber müssen, muss ein Hersteller nicht. Der kann sich darauf berufen, dass ein Kunde selber mitdenken muss.
Mangelnde Exportmöglichkeiten dürften auch der Grund sein warum das Unternehmen sein Projekt auslaufen lässt.
Hätte das Unternehmen ursprünglich eine Exportmöglichkeit in der Beschreibung seiner Dienstleistung gehabt, dann würde es anders aussehen. Wenn ihr Bekannter möchte soll er sich per Mail an Social Softwork GmbH wenden, vielleicht können wir ihm seine Daten auslesen. Dafür brauchen wir aber mehr angaben, und es wird auch nicht kostenlos sein. Ohne Garantie aber ansehen, wird noch nichts kosten.
MfG
Sandra Ravioli

Hallo,
danke für die superschnelle Antwort.

Komisch, Komisch. Für jeden Mist gibt es Gesetze. Aber für sowas wichtiges. Ähnliches hatte ich mal bei einem Hersteller für Röntgengeräte. Windows 7 nur noch halbherzig unterstüzt. Mit Umwandlungsbox für 1000 €!

Natürlich kann man zum Ende des Jahres nen Schnitt machen. Aber Aufbewahrungsfrist etc. machen das fast unmöglich. Dazu Statistiken, Trends und Adressen.
Denn ob man nach 5/6 Jahren noch die alte Software unter einem aktuellen System im Bedarfsfall zum laufen kriegt…

Nochh ists nicht am Auslaufen. Aber es kommen so Klopfer wie Benutzerkontensteuerung ausschalten. Als Antivirus läuft nur die Private Edition von Avira (in einem Unternehmen! Alleine das ist strafbar!)installieren und nur als Administrator online arbeiten. Fragt man nach, ob man dass nicht auch unter einem normalen Konto zum laufen kriegt bekommt man zu hören. Wir sind keine Windowsspezialisten. Wir installieren das nur. Scheint also ein reiner Vertrieb zu sein, der die Klamotten nach ner Liste installiert ohne zu wissen was der da macht.

Selbst die Banken raten davon ab wegen Haftungsausschluss beim Onlinebanking wegen Fahrlässigkeit und Abschaltung der Sicherheitsfunktionen am Betriebssystem!!

Nun ja, dann kann ich meinem Freund nur raten, schnellstmöglich zu wechseln!

Die Datenbank läuft leider über eine Terminalsitzung. Also kommt man an die DB ohne weiteres nicht dran.

Schönen Abend
Oliver

Hi Oliver,
das stimmt allerdings, es müsste schon möglich sein, zumindest die Stammdaten aus dem alten ins neue Programm zu importieren.
Viele Grüsse, Evelin

Hallo
Die Terminalsitzung spielt keine Rolle. Trotzdem läuft im Hintergrund natürlich eine Datenbank. Dieser Faktor ist technisch gesehen unumgänglich. Zudem werden bei der Buchhaltung Konten übertragen sind also auch entsprechend abrufbar.
MfG

Kann ich nicht mit Sicherheit sagen,

Fakt ist, das es seitens der Finanzbehörden Anforderungen gibt, bestimmte Daten im Dateiformat zur Verfügung stellen zu müssen, damit dies im Rahmen einer Prüfung genutzt werden können.

hierzu empfehle ich Kontaktaufnahme direkt zur Prüfungsabteilung der Finanzbehörde.

Danke erstmal. Das wäre ja die Lösung. Weil wenn mans fürs FA exportieren können muss, müsste es auch so gehen. Oder ist das so eine Behördenlösung, wo sonst keiner dran kommt?
Gruß
Oliver

Der Zugriff durch Datenexport ist bei den Unternehmen Größenabhängig. Wer aber am Markt bestehen möchte, sollte diese Schnittstellen anbieten. Solche Produkte ohne Exportmöglichkeit sind nicht zukunftsweisend und nicht zu empfehlen.

Für die kleine Buchhaltung empfehle ich als kostengünstige Version:

www.mcrichter.de/

Hallo,
meines Wissen ist der Hersteller nicht verpflichtet eine Schnittstelle bereit zustellen. Ich würde den Datenbestabd sichern und am Jahresanfang eine neue Software einsetzen und den Endbestand der Salden manuell in der neuen Software einflegen.
Was den alten Bestand angeht gibt es Sicherlich eine Möglichkeit diese in einer Exel-Tabelle umzuwandeln damit er für evtl. Prüfer einzusehen sind. Außerdem haben Sie sicherlich am Jahresende oder monatlich Ausdrucke vorgenommen die ja 10 Jahre aufbewahrt werden müssenn. Also spricht nichts dagegeb eine neue Software einzusetzen. Den Vertrag können Sie fristlos kündigen.

Mit freundlichen Gruß

Dieter

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Hallo,
danke für die Antwort. Hm, aber Trends, Adressen, Statistiken sind trotzdem weg.
Und Excel Ausdrucke? Ich bin mir nicht sicher ob das reicht?! Nur wenn ich den vertrag kündige und die Software war zB unter windows 7 32bit lauffähig und man wechselt. Nachj 8,5 Jahren muss ich wirklich noch mal an die Daten dran und arbeitet mittlerweile mit Windows 13, welches von der alten Softwareversion aber nicht mehr unterstützt wird, könnte es Probleme geben…

Gruß
Oliver

Trotzdem Danke für die Rückmeldung!

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Moin Oliver,
zu Deiner Frage kann ich Dir keine Antwort geben! Ich kenne die Gesetzgebung nicht. Wenn Du weisst in welchem Format eine Datei übergeben wird (Scnittstelle), so kann vielleicht der Lieferant von xy Dir sagen, ob und wie er diese Datei(en)importieren kann.
MfG Fuchs

Guten Tag Oliver,

da diese Fragen Nichts mit Buchführung zu tun hat und ich leider kein Experte in Sachen Software- und Lizenzrecht bin, kann ich dir diese Frage leider nicht beantworten. Versuche es doch einmal bei einem Softwareexperten oder besser einem Lizenzrechtexperten.

Viele Grüß
Anja

Trotzdem danke für die Rückmeldung. Die daten liegen beim Anbbieter. Die Software läuft über eine terminalverbindung. also so keine Chance.

Gruß
Oliver