Hallo. Ist der Kaufvertrag gültig, oder handelt es sich um das Verschweigen von Mängeln?
Es handelt sich um eine typische Auktionsplattform.
Der Verkäufer B verkauft 40* original Win XP Prof. Betriebssysteme zu einem sehr günstigen Preis. Innerhalb eineinhalb Tagen sind alle verkauft.
„Lieferumfang Zusammengefasst:1 Cd Windows Hp XP Professional inkl. Sp2 ( DEUTSCH ), VOLLVERSION! KEINE RECOVERY!!!“
Das Bild zeigt das Produkt mit Lizenzaufkleber. Es läuft auf jedem Rechner. Folgende Frage: „Hallo, heisst dies man kann diese Version legal registrieren und bekommt alle Updates?“ beantwortet der Verkäufer folgendermaßen: „es ist eine Vollversion und sie können sich vollig normal registrieren und updates machen.“
Der Verkäufer verschweigt, dass kein Lizenzkey beim Angebot enthalten ist und beantwortet Fragen von Käufern direkt nach dem Linzenzkey, nicht oder nur ausweichend. Das Angebot, so stellte sich nach Kauf heraus, war ohne Lizenzkey und damit sind Updates nur nach Kauf des Keys möglich. Original Bilder hat er auf Anfrage nicht gesendet.
Im Kleingedruckten schreibt er:
„Nach den neuen Gesetz gebe ich keine Garantie und Rücknahme sowie Umtausch auf den oben genannten Teile im Text darüber hinaus verkaufe ich alle Teile als ausdrücklich defekt mit Abgabe eines Gebotes nehmen Sie die Bedingungen an und schliessen mich von allen Plichten aus auch bei Fehlerhaften oder fasch beschriebenen Teile im Text.Bei nicht Abnahme ersteigerten Teile lallen für den Käufer 35% des ersteigerten Betrages an die falls nötig mit einen Rechtsanwalt einklagen werde.Bild ähnlich falls erwünscht orginal bilder anfordern. Viel Spass beim Bieten 3 2 1 Deins…“
Ist der Kaufvertrag gültig?
Darf der Verkäufer die Käufer über den wahren Wert des Angebotes im Unklaren lassen?
Ist das Fehlen eines Keys, um die Version überhaupt legal benutzen zu können, nicht ein schwerwiegender Mangel, der erwähnt werden muss?
Muss der Verkäufer nicht erwähnen, dass Updates erst nach weiteren Kosten möglich sind?
Der Verkäufer B verkauft 40* original Win XP Prof.
Betriebssysteme
[…]
„Lieferumfang Zusammengefasst:1 Cd Windows Hp XP Professional
inkl. Sp2 ( DEUTSCH ), VOLLVERSION! KEINE RECOVERY!!!“
Also wenn der Verkäufer explizit das Betriebssystem verkauft hat (und nicht, wie unten angedeuet nur eine CD), dann ist damit das benannte Produkt gemeint - und das wird MIT License Key ausgeliefert.
Interessant wäre auch, ob ein Verkauf/Weitergabe ohne License Key oder überhaupt ein Verkauf/eine Weitergabe möglich ist (bei Microsoft weiss man nie).
Der Vertrag ist wirksam, kann aber wohl wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Außerdem ist ein Rücktritt nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung möglich. In beiden Fällen erlischt der Vertrag.
Der Vertrag ist wirksam, kann aber wohl wegen arglistiger
Täuschung angefochten werden.
Hallo,
das deckt sich soweit mit meiner Vermutung.
Aber der Verkäufer hat doch alles im Kleingedruckten ausgeschlossen (siehe Zitat im Threadstart)!
Die Ware darf „defekt“ sein, er darf „falsches“ geschrieben haben, das Bild ist nur eine Veranschaulichung und kein Bild der Verkaufsware. Er verlangt vom Käufer bei Rücktritt vom Vertrag ein Drittel des Kaufpreises.
Damit hat der Käufer doch keine Ansprüche mehr, oder doch?
Ich meine, es ist offensichtlich, dass der Verkäufer die Interessenten im Unklaren lassen wollte. Warum sollte er ein falsches Bild verwenden, wenn er Originalbilder auf Nachfrage anbietet (die er aber nicht versendet), warum beantwortet er Fragen nach dem Lizenzkey nicht, und wenn doch, dann vermittelt er den Eindruck, dass die Ware den Erwartungen des Käufers entspräche?
Jedoch im „Kleingedruckten“ schließt er jede Verantwortung für die Ware und dessen Werbung aus. Ist dies wohl gültig?