Ist ein Steingrab ein Gebäude?

Guten Tag,

Meine Frage lautet: Ist ein Steingrab der Bronze- oder Steinzeit als Gebäude anzusehen oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

AlexNoir

Moin,

nein:
„Gebäụde, das; -s, -
größeres Bauwerk des Hoch- oder Industriebaus, das zum Aufenthalt von Menschen oder als Produktionsstätte dient: das G. der Universität; die Fabrik ist ein graues, schmuckloses G. der Gründerzeit; ein riesiges, hochgeschossiges, weitläufiges G.; das G. hat vier Etagen, zwei Ausgänge; die G. müssen mindestens einen Abstand von zehn Metern haben; das verfallene, alte. verwinkelte G. abreißen; das G. brannte bis auf die Grundmauern nieder, stürzte ein; das G. wurde von dem Architekten M entworfen; ein G. errichten, renovieren; in dem G. ist die Verwaltung untergebracht; anläßlich des Staatsbesuches wurden alle öffentlichen G. beflaggt, bewacht; ein G. betreten, durch den hinteren Ausgang verlassen;
übertr. kunstvoll zusammengefügtes Ganzes: das kunstvolle G. ihrer Locken; ein G. von Tönen, Gedanken, Lügen“
http://www.dwds.de/?kompakt=1&sh=1&qu=Geb%C3%A4ude

Tschüss
Pit

Hallo Pit,

nein:
größeres Bauwerk des Hoch- oder Industriebaus, das zum
Aufenthalt von Menschen oder als Produktionsstätte dient

ich finde die Definition aus den Landesbauordnungen besser:
„Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“
Die Schutzfunktion der Leiche steht außer Frage. Dabei ist es unerheblich, ob man die Leiche als Mensch oder als Sache ansieht.
Damit hängt die Antwort davon ab, ob das Steingrab betreten werden kann, es also geöffnet ist.
Grüße
Ulf

1 Like

Hallo !

Du meinst Hünengräber ?

Dann weiß man es nicht. Es ist sehr gut möglich, dass diese Gräber auch bewohnt waren. Zumindest zeitweilig.

mfgConrad

Moin Ulf,

ich finde die Definition aus den Landesbauordnungen besser

bei der Entscheidung darüber, ob die Bestimmungen der Landesbauordnungen auch für ein Steingrab der Bronze- oder Steinzeit gelten, ergeben sich bestimmt interessante baurechtliche Fragestellungen.

„Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche
Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet
oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder
Sachen zu dienen.“

In einem überdeckten, zugänglichen Megalithbau kann man sich unterstellen, wenn man z.B. mit dem Fahrrad unterwegs ist und plötzlich ein Regenschauer niederprasselt.
Also ist er ein Gebäude.
Wenn der Deckel aber so viele Risse hat dass man trotzdem patschnass wird, die Schutzfunktion also nicht erfüllt ist, was dann?
;-»

Schönes Wochenende!
Pit

Hallo Alex,

Meine Frage lautet: Ist ein Steingrab der Bronze- oder
Steinzeit als Gebäude anzusehen oder nicht?

sie wurden gebaut und nicht einfach gegraben - also sind es Gebäude. Nicht anders als ein Mausoleum.

Freundliche Grüße,
Ralf

sie wurden gebaut und nicht einfach gegraben - also sind es
Gebäude.

Hallo Ralf,
nach deiner Definition wäre auch ein Sandkasten ein Gebäude.
Grüße
Ulf

Diese Gräber bestanden aus tonnenschweren Findlingen. Nicht nur aus Sand.
mfgConrad

Diese Gräber bestanden aus tonnenschweren Findlingen. Nicht
nur aus Sand.

Hallo Conrad,
es geht um die Definition Gebäude. Ich wollte anmerken, dass die Begründung von Ralf falsch ist, da sie z.B. auch für übliche Sandkästen gelten würde. Diese bestehen nicht nur aus Sand, wie man dem Wort „Kasten“ entnehmen kann.
Steingräber bestehen übrigens nicht immer aus großen Findlingen. Schau hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Cairn_%28Steingrab%29
Du meinst sicher Hünengräber. http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%BCnengrab
Aber auch diese kann man nicht allgemein als Gebäude bezeichnen. Zwei Beispiele (die unteren Bilder) auf der Seite verdeutlichen dies. Das Hünengrab nahe Dora ist überdacht und somit ein Gebäude. Beides gilt nicht für das Großsteingrab in Stöckse.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

nach deiner Definition wäre auch ein Sandkasten ein Gebäude.

tatsächlich? Werden Sandkästen ‚gebaut‘? Würdest Du sagen: „Ich habe meinen Kindern im Garten einen Sandkasten gebaut“? Das wäre zumindest sprachlich ausgesprochen unbeholfen …

Freundliche Grüße,
Ralf

nach deiner Definition wäre auch ein Sandkasten ein Gebäude.

tatsächlich? Werden Sandkästen ‚gebaut‘? Würdest Du sagen:
„Ich habe meinen Kindern im Garten einen Sandkasten gebaut“?
Das wäre zumindest sprachlich ausgesprochen unbeholfen …

Hallo Ralf,
einen Sandhaufen baue ich nicht. Aber einen Sand kasten. Wie würdest du das Zusammensetzen der Bretter bezeichnen?
Grüße
Ulf

Hallo, Nein.
Selbst wenn man Steingräber heute oberirdisch sehen kann, ist dies nicht der Originalzustand, sondern die meisten Steingräber (Dolmen, Hüngengräber, Steinkistengräber etc.) waren von einem Hügel oder zumindest mit Erde bedeckt. Bis die Archäologen kamen oder Bodenerosion.
Einige wurden auch mehrfach belegt, damit sind es nicht Einzelbestattungen sondern Mehrfachbestattungen und fallen damit in die Überkategorie Nekropolen.

Gruß Susanne

Hallo Susanne,
eine Nekropole (necropolis, ‚Totenstadt‘) ist - wie schon der Name sagt - eine Ansammlung von mehreren Begräbnisstätten. Z.B. auch von mehreren Steingräbern. In Steingräbern gibt bzw. gab es zwar häufig eine kollektive Deponierung von Überresten, aber das ist etwas anderes. Das gibt es auch bei Mausoleen - wenn sie nicht gerade Begräbnisstätte für einen Prominenten sind, dann häufig für eine Familie. Trotzdem ist auch ein Familienmausoleum oder (anderes Beispiel) ein Beinhaus keine ‚Nekropole‘, sondern ein Gebäude, das Bestandteil einer Nekropole sein kann, aber nicht sein muss.

Steingräber kann man nicht nur heute „oberirdisch sehen“, das konnte man auch zur Zeit ihrer Erichtung. Sie wurden nicht in Hügel oder in die Erde hineingebaut, sondern mit Erde verkleidet - auch dies etwas cöllig anderes. Wo siehst Du denn den funktionalen Unterschied zwischen einem Steingrab (Cairn, Tumulus, Röse) und einem Mausoleum? Beides sind schlicht und einfach oberirdisch erichtete Räumlichkeiten mit Wänden und einer Decke (vulgo: Gebäude), die dem Gedenken an und der Aufbewahrung der Überreste eines oder mehrerer Verstorbenen dienen.

Freundliche Grüße,
Ralf

HAllo, ein Steingrab (Steinkiste mit Erde drüber) gehört mit zu den Hügelgräbern (ähnlich wäre Holzkiste mit Erde drüber oder Hügel mit eingelassenen Särgen) . Um wieder hineinzukommen musste man den Eingang mühselig freilegen, dennoch wurde es gerade bei den Ganggräbern oft gemacht, dass über längere Zeiträume immer wieder Knochen (manchmal konsequent ohne Schädel aber das ist ein eigenes Thema)dazukamen. Deshalb haben Ganggräber auch oft einen seitlich vorspringenden Eingangsbereich. Dolmen dagegen haben nicht unbedingt einen weiteren Eingang, die Steine sind gleichmässig rundherum gesetzt und bei manchen auch so eng, dass eine erneute Nutzung oder betreten unmöglich werden. Deine erwähnten Grabformen lassen mich vermuten, dass du weiter süglich zu finden bist, ich hab hauptsächlich Erfahrung mit SH/MV/Nsa, da sind Dolmen am weitesten verbreitet, neben eben den Ganggräbern va. in MV. Die meisten sind ausgegraben nicht wesentlich höher als 1,50, von aussen wohlgemerkt, die Grabkammer ist sogar oft noch viel flacher.
MAl davon abgesehen dass man ein Steingrab nicht aufrecht betreten kann. Holzkiste und Steinkiste dienen dazu den Erdhügel zu stabilisieren. Bei den Holzkisten ist es sogar oft so, dass diese in die Erde eingelassen wurde und darüber eine Steinpackung liegt und darüber dann der Hügel aufgeschüttet wurde. Und der Hügel wiederrum ist ein Schutz, damit niemand die Beigaben stielt (was nachweislich oft schon kurz nach dem Tod doch passierte va. bei den Hügelgräbern mit Särgen oder bei Skytischen Kurganen, oder den ebenfalls riesigen Keltengrabhügeln)

Von der Fundkategorie im archäologischen werden Steinkistenhügelgräber ( Megalithikum ca. 4000 v.chr)und Holzkistenhügelgräber (zB. Skythische Kurgane ca. 800-300 vchr.)zusammengefasst, da sie ähnliche Methoden erfordern und ihre Funktion mit denselben Vermutungen erklärt wird. Die Kiste dient also eher als Sarg und derHügel darauf ist erst das repräsentative, in manchen fällen ja auch noch durch einen zentralen Holzstab gekennzeichnet (nur noch Pfostenloch sichtbar)
Und das wahrhaftig ziemlich konstant von der Steinzeit bis zu den Kelten, Skythen und wer da noch Hügel schick fand (natürlich gabs zwischendurch auch mal wieder Flachgräber, aber die interessieren uns ja nicht)

Ein Mausoleum oder eine Gruft dient dazu den Toten aufzubahren, ihn eben nicht in die Erde zu geben, sondern in einem umschützten Raum den Angehörigen zugänglich zu halten. Diese haben dafür einen Schlüssel, nicht nur um die nächsten Toten dort unterbringen zu lassen, sondern um selbst einen Raum zu haben, um dort Abschied zu nehmen bzw. zu trauern, sich zu erinnern etc. Es ist also ein Gebäude, da es den Lebenden dient.

Auf die Nekropole kam ich, da wenn man sich auf die Architektur von Gräbern beschränkt, noch dazu auf überirdische „Totenhäuser“, man eben wenn man mehrere hat (nur eines lässt sich schwer vergleichen) eine Nekropole hat, also das Wort nicht unbedingt als Formulierung für einen einzelnen Friedhof mit vielen Gräbern, sondern im übertragenen Sinn und da Hügelgräber und Steingräber oft in Gruppen auftreten werden sie in einem fiktiven Archäologieeinführungsbuch nicht unter Gebäuden abgehandelt, sondern unter Nekropolen (Bestattungskultur ist ja noch soviel mehr, als nur Grabform, passt deshalb nicht)

Meist unterscheidet man sowieso nur unter Siedlungsfunde (Hausformen aber auch Hausmüll), Grabfunde und Hortfunde, also übersetzt Zeugnisse von Lebenden , Zeugnisse von Toten und herrenlose Funde (so sind Aussagen zur Tracht leichter von Grabfunden zu bekommen, da diese besser und öfter erhalten sind, aber das führt dann dazu dass in Rekonstruktionen die BAuersfrau im besten Sonntagszwirn die Kühe melkt, das wirkt sich also auf die Aussagekraft der Quelle für bestimmte Fragen aus)

Die Steingräber kann man auch zu „Zeugnissen der Megalithkultur“ dazupacken, dann wären sie zu Menhiren/Hinkelsteinen zugehörig, meiner Ansicht nach auch keine Gebäude, aber auch keine Statuen oder ebenfalls dazu gehörig zu Megalithanlagen wie Stonehenge (Kultplatz vermeide ich hier mal, das ist immer wieder strittig)
Allesamt sind sie dazu geeignet einen Ort als besonders zu markieren, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. An allen dreien gibt es meist in den Befunden Hinweise auf Festivitäten.

Notfalls kommt man also doch wieder zum Schluß, „was du nicht erklären kannst, das sieh ruhig als kultisch an.“
Gruß Susanne

Hallo,

ich finde die Definition aus den Landesbauordnungen besser

bei der Entscheidung darüber, ob die Bestimmungen der
Landesbauordnungen auch für ein Steingrab der Bronze- oder
Steinzeit gelten, ergeben sich bestimmt interessante
baurechtliche Fragestellungen.

Nunja, vielleicht gibt die stein- und bronzezeitliche Landesbauordnung etwas her, wenn sie irgendwo greifbar wäre. Man sollte sich mal auf die Suche machen …

Aber im Ernst, mich würde interessieren, in welchem Zusammenhang der Ursprungsposter die Frage gestellt hat. (Er mag sich durchaus auf die heutige Sicht der Dinge beziehen.)

Gruß
Jörg Zabel