Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

Hallo,

nach meiner Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann, habe ich anschließend ein privates Studium zum Sportmanager aufgekommen.

Ist es mir jetzt möglich die Studienkosten, Bücher etc. als Steuervortrag gelten zu machen, sodass wenn ich arbeite, mir Steuern erlassen werden.

Danke für die Hilfe.

Grüße

Hallo, ich glaube ja, aber ich weiß es nicht genau.
Gruß Claus

Ja, da das im vorliegenden Fall ein Zweitstudium ist (also erste abgeschlossene Ausbildung schon davor), können alle Kosten als Werbungskosten angesetzt werden (allerdings muß man immer noch über den Freibetrag von 8004,- € pro Jahr kommen, um im Minus zu landen).

gruß

Hallo,

sie können die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.

Hallo,
Ja, natürlich können Sie die ganzen Studienkosten usw.steuerlich absetzen.

Gruß
monika61

Sorry, da bin ich überfragt, aber Du kannst jederzeit
beim Finanzamt anfragen, die geben Dir Auskunft, Anruf genügt meistens. Liebe Güße

Hallo,

die Kosten für eine Ausbildungen die nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. nach einem Erststudium anfallen, stellen Werbungskosten dar und können vorgetragen werden, wenn es dadurch zu einem negativen Einkommen kam.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Na ich würde es auf jeden Fall versuchen den mehr wie nein sagen können sie nicht und dann hast du aber eine Begründung und weißt woran du bist.
LG Mausi123

nach meiner Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann, habe
ich anschließend ein privates Studium zum Sportmanager
aufgekommen.

Ist es mir jetzt möglich die Studienkosten, Bücher etc. als
Steuervortrag gelten zu machen, sodass wenn ich arbeite, mir
Steuern erlassen werden.

Danke für die Hilfe.

Grüße

Hallo chicon,

m. E. kannst Du Deine Kosten für das Studium nur als Werbungskosten bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen ( Anlage N ).

Und in diesem Bereich ist kein Verlustvortrag möglich.

MFg

Stefan Seidel

Hallo,
wenn es sich um ein "Aufbau-"studium in dem ausübenden Beruf handelt, dann kann man die Kosten als Werbungskosten geltend machen.
Gruß

Hallo,
da es sich um eher um eine Weiterbildung als um eine zweite Ausbildung handelt, sollte hier die Anerkennung von Werbungskosten möglich sein. Dies ist endgültig durch das zuständige Finanzamt fest zu stellen. Durch deine Beschreibung sollte es aber so sein.
Wenn es zu einer Anerkennung der Kosten kommt und ein Verlustfeststellungsbescheid erteilt wird, dann kann man diesen Verlust auf spätere Einnahmen anrechnen.
Gruß