Ja, da das im vorliegenden Fall ein Zweitstudium ist (also erste abgeschlossene Ausbildung schon davor), können alle Kosten als Werbungskosten angesetzt werden (allerdings muß man immer noch über den Freibetrag von 8004,- € pro Jahr kommen, um im Minus zu landen).
die Kosten für eine Ausbildungen die nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. nach einem Erststudium anfallen, stellen Werbungskosten dar und können vorgetragen werden, wenn es dadurch zu einem negativen Einkommen kam.
Na ich würde es auf jeden Fall versuchen den mehr wie nein sagen können sie nicht und dann hast du aber eine Begründung und weißt woran du bist.
LG Mausi123
nach meiner Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann, habe
ich anschließend ein privates Studium zum Sportmanager
aufgekommen.
Ist es mir jetzt möglich die Studienkosten, Bücher etc. als
Steuervortrag gelten zu machen, sodass wenn ich arbeite, mir
Steuern erlassen werden.
Hallo,
da es sich um eher um eine Weiterbildung als um eine zweite Ausbildung handelt, sollte hier die Anerkennung von Werbungskosten möglich sein. Dies ist endgültig durch das zuständige Finanzamt fest zu stellen. Durch deine Beschreibung sollte es aber so sein.
Wenn es zu einer Anerkennung der Kosten kommt und ein Verlustfeststellungsbescheid erteilt wird, dann kann man diesen Verlust auf spätere Einnahmen anrechnen.
Gruß