Ein Student erhält ein Stipendium. Kann er in der Krankenversicherung der sozialversicherungspflichtigen Ehefrau mitversichert sein? Die KV sagt, dass das nicht möglich ist, weil der Student aufgrund des Stipendiums steuerpflichtig ist. Ist die Auskunft richtig? Hängt die Steuerpflicht evtl. von der Höhe des Stipendiums ab. Im Voraus danke für hilfreiche Tipps bzw. Erklärungen. Novesia
Hallo!
Nicht steuerpflichtig, es ist kein Arbeitseinkommen. Sozialabgaben fallen dafür auch nicht an.
Ausnahme Krankenkasse: Student muss sich selbst versichern. Es kann aber auch vom Stipendiumgeber einen Zuschuss zur KV geben !
Info dazu : http://www.sueddeutsche.de/bildung/kindergeld-und-ab….
mfG
duck313
Nicht steuerpflichtig, es ist kein Arbeitseinkommen.
Renten sind auch keine Arbeitseinkommen. Mieteinnahmen auch nicht. Kapitalerträge auch nicht.
Aber ein Stipendium kann selbstverständlich ein Arbeitseinkommen sein, wenn der Student dafür Leistung erbringen muss.
Ich finde Dein Argument seltsam.
Hallo,
vielleicht hilft dieser Link weiter:
http://www.uni-bielefeld.de/International/Scientists…
Gruß Merger
Nein. Aber das hat nichts mit der Familienversicherung in der GKV zu tun.
Auch steuerfreie Einkünfte ab 385/450 EUR führen zum Wegfall der Familienversicherung.
Viel Glück
Barmer