Ist ein Taxi-Ruf verpflichtend?

Hi,

wenn man ein Taxi ruft, ist das dann verpflichtend. bzw kann man das dann in Rechnung stellen (über Handy zb.)?
Wenn ja wie hoch? Die komplette Strecke der „Fehlfahrt“?

Hi,

wenn man ein Taxi ruft, ist das dann verpflichtend. bzw kann
man das dann in Rechnung stellen (über Handy zb.)?
Wenn ja wie hoch? Die komplette Strecke der „Fehlfahrt“?

Wenn Sie ein Taxi direkt anrufen (nicht über eine Vermittlung, die sich aus der Verantwortung zieht!), sollte man n u r die Anfahrt zahlen. Da die Anfahrt meist kostenlos ist, ist hiermit die Sache erledigt. In den meisten Fällen wird ein Profi jedoch die Sache als erledigt betrachen, da er ja keinen Fahrgast = Kunden verlieren will.
Eine Fehlfahrt kann der Taxifahren übrigens abschreiben.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
hitectaxi

Hi,

wenn man ein Taxi ruft, ist das dann verpflichtend. bzw kann
man das dann in Rechnung stellen (über Handy zb.)?
Wenn ja wie hoch? Die komplette Strecke der „Fehlfahrt“?

Hi nem

Ich kenne zwar den genauen Sachverhalt nicht, aber ich gehe aus, dass ein Taxi
bestellt wurde, das dann nicht mehr benoetigt wurde. Ist das
der Fall, so werden Anfahrtskosten faellig, die vom Kunden zu
Zahlen sind. Sollte die Startanschrift weit ausserhalb liegen,
berechnet sich der Preis nach km. Lg

IN

Hi nem

Ich kenne zwar den genauen Sachverhalt nicht, aber ich gehe
aus, dass ein Taxi
bestellt wurde, das dann nicht mehr benoetigt wurde. Ist das
der Fall, so werden Anfahrtskosten faellig, die vom Kunden zu
Zahlen sind. Sollte die Startanschrift weit ausserhalb liegen,
berechnet sich der Preis nach km. Lg

IN

Hey, danke für die schnellen Antworten!
Der genaue Sachverhalt war so, das wir gestern abend ein Taxi bestellt haben zu einem festgelegten Ort. AM Telefon meinten die 10-15mins und nach 10min hielt dann auch genau dort ein Taxi.
Im Taxi wurd ich jedoch angerufen, dass die angerufene Gesellschaft jetzt einen Wagen da vor Ort hätte, jedoch keine Personen. Letztendlich kam dann raus, das wir in irgendeinem Taxi waren, aber nicht dem gerufenen…
Ich hab dann was mit der Frau diskutiert, jedoch hat diese dann, nachdem sie mich völlig unötiger Weise beleidigt hat (ich war permanent freundlich), einfach aufgelegt.
Wollte nur wissen ob die mir so jetzt rein rechtlich noch was können. Ob sies machen steht natürlich zur Frage.

Mfg

Hi
bestellt wurde, das dann nicht mehr benoetigt wurde. Ist das
der Fall, so werden Anfahrtskosten faellig, die vom Kunden zu
Zahlen sind. Sollte die Startanschrift weit ausserhalb liegen,
berechnet sich der Preis nach km

Hey, danke für die schnellen Antworten!
Der genaue Sachverhalt war so, das wir gestern abend ein Taxi
bestellt haben zu einem festgelegten Ort. AM Telefon meinten
die 10-15mins und nach 10min hielt dann auch genau dort ein
Taxi.

Du warst also in einem falschen Taxi. Nun ja das kann passieren.

Das eigentliche Unternehmen kann Dir entsprechende Anfahrtskosten in Rechnung stellen

Im Taxi wurd ich jedoch angerufen, dass die angerufene
Gesellschaft jetzt einen Wagen da vor Ort hätte, jedoch keine
Personen. Letztendlich kam dann raus, das wir in irgendeinem
Taxi waren, aber nicht dem gerufenen…
Ich hab dann was mit der Frau diskutiert, jedoch hat diese
dann, nachdem sie mich völlig unötiger Weise beleidigt hat
(ich war permanent freundlich), einfach aufgelegt.
Wollte nur wissen ob die mir so jetzt rein rechtlich noch was
können. Ob sies machen steht natürlich zur Frage.

Mfg

Hi,

wenn man ein Taxi ruft, ist das dann verpflichtend. bzw kann
man das dann in Rechnung stellen (über Handy zb.)?
Wenn ja wie hoch? Die komplette Strecke der „Fehlfahrt“?

Hi Nem,

kurz: wer bestellt, bezahlt! Durch die Bestellung (auch telefonisch) wird ein Beförderungsvertrag geschlossen. Beide Seiten (Taxi und Kunde) sollten diesen Vertrag erfüllen. Wird erst bei Eintreffen des Wagens festgestellt daß man ihn doch nicht braucht, so zahlt der Kunde i.d.R. die Anfahrtkosten laut Taxameter oder einen entsprechenden Abschlag.
Ebenso kann der Kunde bei nicht Erscheinen des Wagens einen Schadenersatzanspruch durch Nachweis der entstandenen Kosten geltend machen.

Grüße, Georg

Du wirst wohl bis heute keine Rechnung bekommen haben, das wäre so die Regel. Man sollte jedoch selber darauf achten, dass man keinen Ärger verursacht. Beim Taxi kann es dann passieren, dass demnächst kein Taxi kommt wenn man es ruft.

Gruß
Puschen

Hallo zusammen,

ein Taxi-Ruf ist laut § 178 Abs. 18.3 Unterteil III.2 des Beförderungsgesetz nicht verpflichtend. Der Kunde gibt am Telefon ja eigentlich nur an, dass er bereit ist, in nächster Zeit (in 10 oder 15 Minuten z. B.) mit dem Taxiunternehmen einen mündlichen Beförderungsvertrag abzuschließen, in dem er das ANGEBOT des Taxiunternehmens (also den Preis für jeden km + Fixkosten) annimmt.
Wenn das taxi dann da ist, so kommt der Vertrag zustande. Ist das Taxi nun angetroffen, und man teilt dem Fahrer mit, dass man dessen ANGEBOT nicht wahrnehmen möchte, dann kommt logischerweise auch kein VERTRAG zustande.

Hallo zusammen,

ein Taxi-Ruf ist laut § 178 Abs. 18.3 Unterteil III.2 des Beförderungsgesetz nicht verpflichtend. Der Kunde gibt am Telefon ja eigentlich nur an, dass er bereit ist, in nächster Zeit (in 10 oder 15 Minuten z. B.)mit dem Taxiunternehmen einen mündlichen Beförderungsvertrag abzuschließen, in dem er das ANGEBOT des Taxiunternehmens (also den Preis für jeden km + Fixkosten) annimmt.
Wenn das taxi dann da ist, so kommt der Vertrag zustand. Ist das Taxi nun angetroffen, und man teilt dem Fahrer mit, dass man sein ANGEBOT nicht wahrnehmen möchte, dann kommt logischerweise auch keinen VERTRAG zustande.

Zur Antwort von beinrasiert:
Hallo,
der Verweis auf ein Beförderungsgesetz ist sicher hilfreich.
Gemeint ist wohl das Personenbeförderungsgesetz?

Da gibt es aber nur 66 Paragrafen!