Ausgangssituation: Ein Vermieter möchte eine Wohnung mit seperatem Eingang vermieten. Diese wurde bisher von der Tochter bewohnt, die das Telefon der Eltern nutzte. In der Wohnung ist daher kein Telefonanschluß vorhanden.
Wer muß für die Kosten aufkommen, um eine Anschlußleitung zu verlegen? Zählt ein Teleanschluß nicht zu den gängigen Standards wie (*überzogener Vergleich*) fließend warmes Wasser? Oder kann der Vermieter sagen, die Wohnung habe eben keine Anschlussmöglichkeit?
Ob es eine rechtliche Handhabe für eine Kostenübernahme für den Vermieter gibt, weiss ich nicht. Aus dem Bauch raus würde ich aber sagen, dass der Vermieter durchaus für den Anschluss verantwortlich ist, da ja bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen (Kabelschacht o.ä.).
Vieleicht kannst Du Dich ja mit dem freundlichen Hinweis auf die Steigerung des Wohnwerts irgendwie mit dem Vermieter einigen.
…wenn’s noch keinen Telefonanschluß in der Wohnung gibt, dann macht das die Telekom. Es kostet auch nur die 100,- Märker, die es in jedem Falle kostet, sozusagen als Pauschale. Und zwar auch dann, wenn sie quer durch das ganze Haus eine neue Leitung ziehen müssen. Zumindest war’s bei mir so.