Ist ein Vertrag zustandegekomen

Hallo
Ich habe von meinem Energieversorger (stadtwerke) eine Stromrechnung bekomen, die aber nicht für meinen Zähler ist. Anfang des JAhrtes sind im Haus die Zähler gewechselt worden und danach haben alle Pataien im Haus einen neuen Zähler bekommen. Jetzt bekome ich meine Jahresabrechnung. Bis zum Wechsel im Frühjah habe ich einen 3mal so hohen Verbrauch wie in den letzten Monaten zusamen. Anscheinend ist der falsche Zähler als der meine angegeben worden und der Zähler von dem Büro in unsere Haus ist bei mir abgelaufen.
Im Prinziep ist es jahr ganz einfach das was isch zuviel bezahlt habe bekome ich von der Firma in diesem Büro wieder. Diese Firma ist aber fast pleite und das wissen auch die Stadtwerke. Die Wissen dass die ca. 1000 EUR von denen nicht zu bekommen sind. ICh hbe keinen schriftlcihen Vertrag mit den Stadtwerken. Die Zählernumer ist an die Stadtwerke von den Betreiber des Büros als meine Vermieter übermittelt. Die Stadtwerke behaupten, dass ich durch die Abnahme des Stroms indirekt einen Vertrag abgeschlossen habe. Aber ich habe nicht einen Vertrag mit den falschen Zähler. Die Stadtwerke wollen von mir noch 600 € haben dabei müßte ich 400 zurückbekommen.

Hallo Herr Böcker,
also wenn die Stadtwerke das wissen, dann würde ich sie schriftlich auffordern die Zähleranschlüsse zu überprüfen . Ein indirekter Vertrag ist durch die Abnahme des Stroms tatsächlich angefallen. Glücklicher Weise ist aber durch die Jahresabrechnung die Sache mit den falschen Zähleranschlüssen raus gekommen und jetzt muss dem angeblichen Verbrauch widersprochen werden. Nur so kann man sicher gehen, auch nicht für die Kosten aufkommen zu müssen. Den Widerspruch bitte schriftlich vorbringen und falls es Zeugen für die Rückzahlung (das wäre ein Anerkenntnis der Kosten), durch den Büroinhaber gibt, sollten diese auch im Schreiben an den Stromanbieter zur Bestätigung erwähnt werden. Wenn der Büroinhaber oder Vermieter nämlich pleite ist, wird er auch keine Rückerstattung an Sie vornehmen. Sie müssten allerdings die Stromrechnung bezahlen wenn der Irrtum nicht angezeigt wird.

Hallo,

also, wenn du keinen Vertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen hast; sprich dort angerufen und gesagt hast, dass du in der Straße x Nr. y Strom haben willst und die Zählernr. zzz besitzt, oder du keinen dazu beauftragt hast (z.B. Vermieter), ist kein ordentlicher Vertrag zustande gekommen. Hat jedoch diese Firma für dich den Stromzähler eingerichtet und mit dem Stromanbieter den Vertrag ausgehandelt, so ist auch ein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen.

Wenn die Stadtwerke wissen, dass du an eine marode Firma deine Wohnungsmiete, etc. bezahlst, oder über denen deine Stromabrechnung läuft, so kann ich mir gut vorstellen, dass die Stadtwerke versuchen, ihr Geld sich von dir zu holen, was natürlich nicht rechtens ist.

Beim Austausch der Zähler, muss etwas passiert oder unterlassen worden sein, dass die Stadtwerke die richtigen Zählernummern nun nicht vorliegen haben.
Diese Firma / Dieses Büro von dem du sprichst scheint falsche Angaben gemacht zu haben - besser ist immer die vertraglichen Dinge selbst zu erledigen und Zählerstände zu melden. Möglicherweise hat das Büro den Zähler falsch abgelesen oder den eigenen Verbrauch für deinen angegeben. Dies allerdings zu beweisen ist sehr schwierig bis unmöglich.

Allein die Sache mit dem neuen Zähler im Frühjahr kannst du aufgreifen und deine Verteidigung aufbauen. Den Zähler müssen die neu ablesen, bzw. hätte bei der Installation schon die Meldung an die Stadtwerke (und dich) gehen müssen, wann der Austausch statt fand und mit welchem Stand dieser begann.

Denke, dass du da leider ein wenig blauäugig warst und zu vertrauensvoll.

Hoffe, du kannst dich gut aus der Affäre ziehen und möglicherweise wäre ein Gespräch mit den Stadtwerken nützlich. Anschließend wenn keine Fortschritte erzielt wurden, würde ich bei so einem Betrag einmal zur Verbraucherzentrale gehen und die Sache dort vorbringen.

Alles Gute (auch im Namen vom Benutzer: TTfragt)
Thorsten

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Hallo,

das ist kein problem das Geld bekommen Sie von den Stadtwerken. Die Abrechnung ist falsch und muss von den Energieversorger neu erstellt werden und zwar mit Ihren Stromzähler. Sie müssen nicht das Geld von dieser Firma einholen. Beste Weg ist, zu den Stadtwerken gehen, mit den richtigen Zählernummer und dem derzeitigen Zählerstand (fals der alte Stand nicht verfügbar ist). Dann mit einem Sachbearbeiter das Theme ansprechen dass der falsche Zähler abgerechnet wurde und diese eine neue erstellen müssen.

  • Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag
  • Es gibt keine „indirekten“ Verträge
  • Wenn es „wirklich“ nicht dein Zähler ist, musst du das auch nicht bezahlen und kannst Geld zurückfordern
  • Nimm dir einen Anwalt wenn nötig, deine Chancen dürften gut sein
  • Schlag einen scharfen Ton an und protokollier genau die Vorgänge im Falle eines Rechtsstreits

Wie war eigentlich die Frage? Die hab ich nicht entdecken können :wink:

Hallo, mit der Ansicht, dass nur schriftliche Verträge Glültigkeit besitzen, irren sie leider. Verträge müssen nicht immer in in schriftlicher Form geschlossen werden. Auch schüssiges Handeln, wie bei ihnen, durch Entgegennahme von Energie, reicht aus. Ein derartigen Vorgang wird als „Konkludenter Vertragsschluss“ bezeichnet. Sie haben Strom bezogen (ggf. auch zu Gunster Dritter) und die Stadtwerke haben geliefert. Somit sind es zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Ich kann ihnen nur raten, dass sie sich ggf. über die Handwerkskammer einen Gutachter nehmen -vielleicht reicht auch ein Techniker der Stadtwerke-, der feststellt für welche Energieabnahme -auch wenn andere auf dem Zähler hängen-,sie verantwortlich zeigen. Nach Ermittlung des Verbrauchs der anderen, müssen sie unverzüglich eine Forderung an die Abnehmer stellen. Desweiteren würde ich ab sofort die Stadtwerke auffordern, so ihre Zähler einzurichten, das zweifelsfrei die von ihnen bezogene Menge ermittelt und gewichtet werden kann.

Hallo,
hier ist erst einmal Klärung geboten.
Wer hat die neuen Zähler angebracht - Firma und welche Person - diese / dieser muss zur Rechenschaft für alle Fehler herangezogen werden und hat auch entsprechende Erklärungen abzugeben. Sollten die Stadtwerke selbst Auftraggeber gewesen sein, muss dort nachgeforscht werden. Ohne klare Beweise haben Sie nichts gescheites in der Hand. Er mit solchen Beweisen, Aussagen von namentlich benannten Personen können Sie eine Korrektur der Abrechnung fordern.
MfG
PB

Nur kurz zur Info:
Wie geschrieben habe ich schon als Benutzer „TT-Wagner“ geantwortet.
Viel Erfolg!

ich verstehe deine Frage nicht!
Ole

Sie haben keinen Vertrag mit den Stadtwerken?
Die Stadtwerke haben einen Vertrag mit dem Vermieter.
Der Abgerechnete Zähler ist nachweislich nicht ihnen.
Somit können die auch von Ihnen kein Geld einforder4n für erbrachte Leistungen.
Die Zähler wurden durch die Stadtwerke ausgetauscht und hier wurde dann auch ein Fehler gemacht.
Dies sollten Sie aber besser über die örtliche Verbraucherzentrale oder Mieterbund klären lassen.
Haben Sie erst einmal Geld bezahlt, müssen Sie es dann mit Sicherheit zurück klagen.
Läuft der Zähler auf Ihren Namen und Sie haben es versäumt zu prüfen z.B. Zählerstand übermitteln etc. , dann sind Sie in der Beweisnot.
Ist das Büro zusätzlich auf Ihren Zähler gelegt worden, mit Wissen der Stadtwerke, dann liegt hier sogar der Tatbestand des Betruges vor.
Die Angaben sind hier sehr wichtig in welchem Zusammenhang dies gemacht wurde. Ihre Schilderung ist nicht ganz klar.

Hallo

Ich habe von meinem Energieversorger (stadtwerke) eine
Stromrechnung bekomen, die aber nicht für meinen Zähler ist.
Anfang des JAhrtes sind im Haus die Zähler gewechselt worden
und danach haben alle Pataien im Haus einen neuen Zähler
bekommen. Jetzt bekome ich meine Jahresabrechnung. Bis zum
Wechsel im Frühjah habe ich einen 3mal so hohen Verbrauch wie
in den letzten Monaten zusamen. Anscheinend ist der falsche
Zähler als der meine angegeben worden und der Zähler von dem
Büro in unsere Haus ist bei mir abgelaufen.
Im Prinziep ist es jahr ganz einfach das was isch zuviel
bezahlt habe bekome ich von der Firma in diesem Büro wieder.
Diese Firma ist aber fast pleite und das wissen auch die
Stadtwerke. Die Wissen dass die ca. 1000 EUR von denen nicht
zu bekommen sind. ICh hbe keinen schriftlcihen Vertrag mit den
Stadtwerken. Die Zählernumer ist an die Stadtwerke von den
Betreiber des Büros als meine Vermieter übermittelt. Die
Stadtwerke behaupten, dass ich durch die Abnahme des Stroms
indirekt einen Vertrag abgeschlossen habe. Aber ich habe nicht
einen Vertrag mit den falschen Zähler. Die Stadtwerke wollen
von mir noch 600 € haben dabei müßte ich 400 zurückbekommen.

Hallo,

so richtig helfen kann ich da leider nicht. Ich glaube aber nicht, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Es wurde ja lediglich ein falscher Zähler abgerechnet, d.h. es ist ja problemlos möglich, den richtigen, von Ihnen verursachten Verbrauch festzustellen. Sie haben doch einen eigenen Zähler, oder? Da lässt sich doch nachvollziehen, zu welcher Wohnung der gehört.

Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

Gruß,

twilight666