Ist ein Wechsel sinnvoll?

Hallo Thorulf,

Und nur zur Klarstellung, die DeBeKa leistet zwar im Sinnen
des Geltungsbereiches zeitlich unbegrenzt, d.h. aber nicht,
dass ich ins Ausland ziehen kann, weil § 15.3 auch gilt!

Stimmt, aber zum Glück gilt 15 Abs.3 bei der Debeka nur bei Wegzug ins außereuropäische Ausland. Da hatte ich mich extra vor dem Abschluss damals erkundigt: Steht im PN unter 7.9.

Wenn man also innerhalb Europas ins Ausland zieht, gilt der Vertrag weiterhin.

Und ansonsten - also nicht bei Wegzug, sondern bei Aufenthalt z.B. Urlaub - gilt Weltgeltung ohne Begrenzung oder Zusatzvereinbarung.

Das beides war für mich damals ein entscheidendes Kriterium in der Wahl der Debeka. (Ich weiß allerdings nicht, welche anderen PKVen das auch bieten - die mir damals zur Auswahl stehenden hatten es zum großen Teil nicht).

Nährnittel - hier verharmlost Du! es geht nicht um Magnesium
und Calcium, was bitte auch kein versicherugswürdiges Risiko
ist, sondern um enterale und parenterale Ernährung (also mit
Pumpe/Sonde oder venös!

Oha, das wäre natürlich ein Ding. Allerdings wurde mir damals gesagt, dass das abgedeckt wäre, weil im Vertrag folgendes steht: 7.4 zu §4 Abs. 3 MB/KK […] Als Arzneimittel gelten auch […] Nährmittel, die zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden […] zu vermeiden" - ich gehe davon aus, das ist bei dieser Art von Ernährung gegeben?

Und die Hilfsmittel sind eben nicht umfassend, weil alle
lebnenserhaltenden Hilfsmittel fehlen.

Was wäre denn das (denn Herzschrittmacher etc. fallen ja nicht unter Hilfsmittel, sondern unter die Sachaufwendungen)?

Bzgl. Krankenfahrstühle, Blindenhund etc. wurde mir mal gesagt, dass dies in den Leistungsbereich der PPV fällt, wenn ein „Pflegebezug“ vorhanden wäre, ist da was dran? (Aber hierzu muss ja auch erst einmal eine Einstufung als „pflegebedürftig“ vorliegen).

Ach so, was mir bei der Debeka auch noch gefallen hat - auch hier kann ich als Laie natürlich nicht wissen, wie es bei allen anderen PKVen ist - war dass es wohl jeweils nur „einen“ Tarif gibt (z.B. PN) und einen Ergänzungstarif (z.B. PNE), während manche Versicherer immer mal wieder neue Tarife aufmachen um dann mit günstigeren Beiträgen Neukunden zu gewinnen, während in den anderen Tarifen dann keine neuen Versicherten mehr nachkommen und somit das Alter und die Krankheitsquote steigen und damit auch die Beiträge.

Viele Grüße
Mark

Hallo Mark,

das ist genau der Punkt. Der Debeka Berater sagte mir, dass kommt so gut wie nie vor und wenn dann wird meisten freiwillig ein höherer Satz gezahlt (wenn eine Begründung vorliegt). Jetzt habe ich aber von 2 Fällen gehört bei denen das nicht der Fall war und nun bist du der dritte Fall. Wenn man wirklich in die Verlegenheit kommt und schwer krank ist, sollte man sich nicht mit seiner Versicherung rumschlagen wer die Kosten trägt (die über der GOÄ liegt). Daher gleich eine Versicherung wählen die keine Begrenzung hat.

Ich bin bisher auch mit der debeka zufrieden - nur macht mich dies Begrenzung stutzig. Wenn es mir dreckig geht will ich nicht auch noch mit der Versicherung diskutieren wollen.

Schönen Abend.

Michi.

Zu Punkt 2:

Hier ist es mir bisher zweimal vorgekommen, dass ein Arzt -
aufgrund einer Honorarvereinbarung - über den 3,5-f. Satz
herausgegangen ist. Die Debeka hat in beiden Fällen die
jeweiligen Positionen der Arzt-Rechnung anteilig nach dem
3,5-f. Satz erstattet. Was der Arzt an Zusatzgeld verlangt
hat, habe ich aus eigener Tasche dazu bezahlt.

Das finde ich eine faire Vorgehensweise.

Hallo Mark,

Und nur zur Klarstellung, die DeBeKa leistet zwar im Sinnen
des Geltungsbereiches zeitlich unbegrenzt, d.h. aber nicht,
dass ich ins Ausland ziehen kann, weil § 15.3 auch gilt!

Stimmt, aber zum Glück gilt 15 Abs.3 bei der Debeka nur bei
Wegzug ins außereuropäische Ausland. Da hatte ich mich extra
vor dem Abschluss damals erkundigt: Steht im PN unter 7.9.

Ich weiß!

Wenn man also innerhalb Europas ins Ausland zieht, gilt der
Vertrag weiterhin.

Ja!

Und ansonsten - also nicht bei Wegzug, sondern bei Aufenthalt
z.B. Urlaub - gilt Weltgeltung ohne Begrenzung oder
Zusatzvereinbarung.

Richtig!

Das beides war für mich damals ein entscheidendes Kriterium in
der Wahl der Debeka. (Ich weiß allerdings nicht, welche
anderen PKVen das auch bieten - die mir damals zur Auswahl
stehenden hatten es zum großen Teil nicht).

Nun ja, das sind zwei von 67 möglichen Kriterien in der KK plus die für das KTG!

Nährnittel - hier verharmlost Du! es geht nicht um Magnesium
und Calcium, was bitte auch kein versicherugswürdiges Risiko
ist, sondern um enterale und parenterale Ernährung (also mit
Pumpe/Sonde oder venös!

Oha, das wäre natürlich ein Ding. Allerdings wurde mir damals
gesagt, dass das abgedeckt wäre, weil im Vertrag folgendes
steht: 7.4 zu §4 Abs. 3 MB/KK […] Als Arzneimittel gelten
auch […] Nährmittel, die zwingend erforderlich sind, um
schwere gesundheitliche Schäden […] zu vermeiden" - ich gehe
davon aus, das ist bei dieser Art von Ernährung gegeben?

Jein, das ist einer von drei Aspekten. es ist davon auszugehen, dass dann auch enteral und parenteral bezahlt werden, aber es könnte strittig sein. Da geht es nicht um das Vermeiden!

Und die Hilfsmittel sind eben nicht umfassend, weil alle
lebnenserhaltenden Hilfsmittel fehlen.

Was wäre denn das (denn Herzschrittmacher etc. fallen ja nicht
unter Hilfsmittel, sondern unter die Sachaufwendungen)?

Nein, das ist ein Sonderentgelt gem. BPflV und hat im Hilfsmittelkatalog rein garnichts zu suchen!

Bzgl. Krankenfahrstühle, Blindenhund etc. wurde mir mal
gesagt, dass dies in den Leistungsbereich der PPV fällt, wenn
ein „Pflegebezug“ vorhanden wäre, ist da was dran? (Aber
hierzu muss ja auch erst einmal eine Einstufung als
„pflegebedürftig“ vorliegen).

Richtig - der KFS fällt in die PPV, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt ist (Stufe 1-3) oder wenn Sie durch das Hilfsmittel vermieden wird (Stufe 0). das ist SGB XI und kann jederzeit bei geldknappheit verändert werden - und dann Pech gehabt.

Blinde erfüllen nicht die Voraussetzungen für Pflegbedürftigkeit! (i.d.R.)

Ach so, was mir bei der Debeka auch noch gefallen hat - auch
hier kann ich als Laie natürlich nicht wissen, wie es bei
allen anderen PKVen ist - war dass es wohl jeweils nur „einen“
Tarif gibt (z.B. PN) und einen Ergänzungstarif (z.B. PNE),

Nein 2 Ergänzungen - PNZ - das ist PNE ohen Einbetzzimmer, alos 20% Zahn!

während manche Versicherer immer mal wieder neue Tarife
aufmachen um dann mit günstigeren Beiträgen Neukunden zu
gewinnen, während in den anderen Tarifen dann keine neuen
Versicherten mehr nachkommen und somit das Alter und die
Krankheitsquote steigen und damit auch die Beiträge.

Das ist ein Treppenwirtz der PKV - im Erst, dass ist hanebüchen!

Die DKV hat in M-Top alleine per Personen, als die DeBeKa in PN!

Und neue Tarife müssen ja nicht zwangsläufig alte Tarife ersetzen, sondern können andere Bedürfnisse befriedigen!

Das ist auch ein Gerücht, dass die neuen Tarife wegend er Prämien kommen, obwohl das manchmal richtig ist und dann ist es Falsch! das musst Du wesentlich differenzierter sehen!

Thorulf Müller

Hallo Michi,

wenn es für Dich ein wesentliches Risiko ist, dass Du krank wirst und dann unbedingt einen Arzt nehmen musst, der riesige Forderungen im Rahmen einer Honorarvereinbarung stellt, dann ist das ein wichtiger Punkt, die KV evtl. doch zu wechseln.

Die Frage ist natürlich auch, wie oft kommt sowas vor. (Und die Diskussion, ob es immer wirklich die besten und kompetentesten Ärzte sind, die so hohe Honorare haben wollen, oder nicht womöglich die marketing-bewanderte Porsche-und-Zweitvilla-Fraktion, kann auch endlos sein). Das weiss man eh erst hinterher (leider).

Ist eben einer der vielen Punkte, nach denen man die PKV auswählen kann… und dann spielt auch wieder hinein, wie wichtig ein Kriterium im Vergleich zu anderen Kriterien ist etc.

Die eine optimale Versicherung gibt es wohl nicht.

Viele Grüße
Mark

Hallo Thorulf,

Nun ja, das sind zwei von 67 möglichen Kriterien in der KK
plus die für das KTG!

Sehe ich genauso. Für mich waren die damals wichtig (sind es heute noch), andere waren für mich unwichtig (z.B. Heilpraktiker - hat Debeka zwar, war mir aber egal) - und das Problem bei solchen Entscheidungen ist wie immer auch hier: es gab (und gibt sicherlich) einige Punkte, die wusste ich gar nicht.

Es steht und fällt eben immer alles damit, dass man erst einmal weiss, was man überhaupt will. Dazu muss man wissen, was man überhaupt wollen könnte - was also Möglichkeiten sind und wie sich diese unterscheiden. Und was diese Unterscheidung bedeutet bzw. wie es sich in der Praxis auswirkt.

Und da ist der Laie natürlich sowieso überfordert (logischerweise, schließlich ist er ja eben genau das - ein Laie). Aber leider sind es viele Berater (egal ob Versicherungsvertreter, Makler oder andere) oftmals auch. Oder es spielen noch andere Interessen als die des Kunden eine Rolle. Wie in jedem Bereich gibt es gute und schlechte. Nur: wenn man schlecht beraten war, merkt man es entweder überhaupt nie oder erst wenn es zu spät ist. Da ist die Auswahl der richtigen Beratung und daraus folgend die Auswahl der passenden Versicherung ein echtes Vabanque-Spiel.

Woran erkennt der Unkundige einen guten Berater?

Und die Hilfsmittel sind eben nicht umfassend, weil alle
lebnenserhaltenden Hilfsmittel fehlen.

Was wäre denn das (denn Herzschrittmacher etc. fallen ja nicht
unter Hilfsmittel, sondern unter die Sachaufwendungen)?

Nein, das ist ein Sonderentgelt gem. BPflV und hat im
Hilfsmittelkatalog rein garnichts zu suchen!

Das ist für mich als Debeka-Versicherter natürlich weiterhin eine wichtige Frage, deshalb nochmal meine Nachfrage - was wären denn dann die lebenswichtigen Dinge, die mir die Debeka nicht zahlen würde (bzw. lt. Vertrag nicht zahlen müsste), wenn ich sie bräuchte?

Danke Dir und viele Grüße,

Mark

Hallo Michi,

das ist genau der Punkt. Der Debeka Berater sagte mir, dass
kommt so gut wie nie vor und wenn dann wird meisten freiwillig
ein höherer Satz gezahlt (wenn eine Begründung vorliegt).

Das agen Sie alle, wenn es um den Abschluss geht - 2wir haben noch nie einen hängen gelassen".

Versichert ist das, was im Vertrag steht - und erwische ich einen (Versicherungsverein aG) der mehr zahlt, dann gibt es einen Elfmeter!

Jetzt habe ich aber von 2 Fällen gehört bei denen das nicht
der Fall war und nun bist du der dritte Fall. Wenn man
wirklich in die Verlegenheit kommt und schwer krank ist,
sollte man sich nicht mit seiner Versicherung rumschlagen wer
die Kosten trägt (die über der GOÄ liegt). Daher gleich eine
Versicherung wählen die keine Begrenzung hat.

Aber Achtung, trotzdem immer die Honorarvereinbarung mit der Rechnung einreichen und erst zahlen, wenn die Versicherung sich geäußert hat! Nicht jede Honorarvereinbarung ist rechtskräftig!

Ich bin bisher auch mit der debeka zufrieden - nur macht mich
dies Begrenzung stutzig. Wenn es mir dreckig geht will ich
nicht auch noch mit der Versicherung diskutieren wollen.

Solange man normale Krankheiten (grippaler Infekt, Husten, schnupfen und Heiserkeit hat oder einen gelben Schein braucht) merkt man nichts. erst wenn das haus brennt, dann weißt Du was Deine PKV leistet! Oder Du lässt Dich vorher anständig beraten und schaust nicht auf den beitrag nach dem Motto: Geiz ist geil! Das geht immer in die Hose!

Thorulf Müller

[email protected]

Hallo Mark,

wir sind uns aber einige, dass das, was nur wenige betrifft aber alle treffen könnte, ein Versicherungsrisiko ist, oder?

Thorulf Müller

Sehe ich genauso. Für mich waren die damals wichtig (sind es
heute noch), andere waren für mich unwichtig (z.B.
Heilpraktiker - hat Debeka zwar, war mir aber egal) - und das
Problem bei solchen Entscheidungen ist wie immer auch hier: es
gab (und gibt sicherlich) einige Punkte, die wusste ich gar
nicht.

Es steht und fällt eben immer alles damit, dass man erst
einmal weiss, was man überhaupt will. Dazu muss man wissen,
was man überhaupt wollen könnte - was also Möglichkeiten sind
und wie sich diese unterscheiden. Und was diese Unterscheidung
bedeutet bzw. wie es sich in der Praxis auswirkt.

Und da ist der Laie natürlich sowieso überfordert
(logischerweise, schließlich ist er ja eben genau das - ein
Laie). Aber leider sind es viele Berater (egal ob
Versicherungsvertreter, Makler oder andere) oftmals auch. Oder
es spielen noch andere Interessen als die des Kunden eine
Rolle. Wie in jedem Bereich gibt es gute und schlechte. Nur:
wenn man schlecht beraten war, merkt man es entweder überhaupt
nie oder erst wenn es zu spät ist. Da ist die Auswahl der
richtigen Beratung und daraus folgend die Auswahl der
passenden Versicherung ein echtes Vabanque-Spiel.

Woran erkennt der Unkundige einen guten Berater?

Am Honorar! An der Tatsache, dass er spezialisiert ist!

Und die Hilfsmittel sind eben nicht umfassend, weil alle
lebnenserhaltenden Hilfsmittel fehlen.

Was wäre denn das (denn Herzschrittmacher etc. fallen ja nicht
unter Hilfsmittel, sondern unter die Sachaufwendungen)?

Nein, das ist ein Sonderentgelt gem. BPflV und hat im
Hilfsmittelkatalog rein garnichts zu suchen!

Das ist für mich als Debeka-Versicherter natürlich weiterhin
eine wichtige Frage, deshalb nochmal meine Nachfrage - was
wären denn dann die lebenswichtigen Dinge, die mir die Debeka
nicht zahlen würde (bzw. lt. Vertrag nicht zahlen müsste),
wenn ich sie bräuchte?

Dann zahlst Du Sie selbst - Selbstzahler mit Rückversicherung = PKV Versicherter! Oder Du verzichtest, wobei das wohl kaum eine Alternative ist, oder?

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

Woran erkennt der Unkundige einen guten Berater?

Am Honorar! An der Tatsache, dass er spezialisiert ist!

Ich habe mal viel Geld für einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater (oder wie immer sich das nennt) hingeblättert und bin rückblickend mit der Beratung sehr unzufrieden.

Daneben gibt es aber sicherlich auch viele Makler, die vom Kunden kein Honorar nehmen sondern an Provisionen verdienen, und ihre Kunden dennoch gut beraten.

Es ist verdammt schwierig, da den richtigen (oder auch die richtige) zu finden.

So ein gutes Forum wie w-w-w hilft dabei natürlich ungemein! Früher gab es solche Möglichkeiten ja gar nicht.

Das ist für mich als Debeka-Versicherter natürlich weiterhin
eine wichtige Frage, deshalb nochmal meine Nachfrage - was
wären denn dann die lebenswichtigen Dinge, die mir die Debeka
nicht zahlen würde (bzw. lt. Vertrag nicht zahlen müsste),
wenn ich sie bräuchte?

Dann zahlst Du Sie selbst - Selbstzahler mit Rückversicherung
= PKV Versicherter! Oder Du verzichtest, wobei das wohl kaum
eine Alternative ist, oder?

Nein, ist klar. Meine Frage zielt eher darauf welche lebenswichtigen Dinge es sind, welche die Debeka nicht zahlt (Du hattest ja geschrieben „alle lebenserhaltenden Hilfsmittel fehlen“ - als Versicherter interessiert mich das natürlich persönlich).

Viele Grüße
Mark

Hallo Thorulf,

wir sind uns aber einige, dass das, was nur wenige betrifft
aber alle treffen könnte, ein Versicherungsrisiko ist, oder?

Ja klar! (Zumal ich dieses Risiko ja wie gesagt selbst erlebt habe - wäre es versichert gewesen, hätte ich nichts aus eigener Tasche drauflegen müssen).

Viele Grüße
Mark

Hallo Mark,

Du hast per E-Mail gerade einen ausführlichen Artikel zu dem Thema erhalten! da steht es drin.

Nach der Nummer oben, werde ich garantiert hier nicht rein schreiben, dass die DeBeKa dies das und jenes nicht zahlt.

Da ist die Abmahnung dann wirklich in greifbarer Nähe.

Da habe ich zwar wenig zu befürchten, aber die Kosten habe ich ersteinmal am Pöter!

Thorulf

Danke!
Hallo Thorulf,

danke für die Info!

Viele Grüße
Mark

Bitte auch an mich.
Hallo Thorulf und Hallo Mark,

wenn möglich bitte auch an mich per email schicken. Bin sehr gespannt.

Danke !

Michi.