Ist ein zwei adriges kabel für lampen zulässig?

Termid, was schreibst Du denn da???

Ich verbaue hier massig Kunststoffwannenleuchten, die eindeutig Schutzklasse I sind und nur mit PE betrieben werden dürfen.

Am Gehäuse alleine kann/darf man die Schutzklasse nicht festmachen.

Kunststoffgehäuse sind weder eine hinreichende noch notwendige Bedingung einer SK II Leuchte.

Ich habe vielleicht auch vergessen nach dem SK2 Symbol zu fragen.
An den metallenen berührbaren Teilen kann man es nicht festmachen. Das eine Erdklemme vorhanden ist macht mich jedoch stutzig.

Gruß
Holger

hallo Tremonia

Die Plastikwannenleuchten haben tatsächlich alle immer eine PE-Klemme mit dabei, die aber logischerweise nicht zum Anschliesssen ans PLastik gedacht ist, sondern zum Durchverdrahten des grüngelben Drahtes.

Aber vielleicht meint xstrom eine Sondervariante, er spricht ja gern mal in Rätseln

lG

hallo Tremonia

Die Plastikwannenleuchten haben tatsächlich alle immer eine
PE-Klemme mit dabei, die aber logischerweise nicht zum
Anschliesssen ans PLastik gedacht ist, sondern zum
Durchverdrahten des grüngelben Drahtes.

Die PE Klemme ist mit dem metallischen Geräteträger verbunden, auf dem das EVG montiert ist und in dem die Fassungen eingeclipst sind.
Im ungeöffneten Zustand ist die Leuchte quasi schutzisoliert, beim Lampenwechsel eben aber nicht.

Aber vielleicht meint xstrom eine Sondervariante.

Ich verbaue in der Industrie massenhaft Wannenleuchten, die alle so aufgebaut sind. Defintiv Schutzklasse I, die PE Klemme ist nicht nur als Verbindungsklemme gedacht.