Hallo zusammen!
Bei einem ausgebauten Dachgeschoss mit 7 m Deckenhöhe wurde ein Zwischengeschoss eingebaut (Holzkonstruktion, ähnlich wie bei einem Hochboden für Kinder).
Kann der Verkäufer des Dachgeschosses die Zwischengeschossfläche als Wohnfläche bzw. als Zimmer ausweisen. Im meinem Fall hat die Dachgeschosswohnung 2 Zimmer und ein weiteres Zimmer im Zwischengeschoss.
Kann das Zimmer im Zwischengeschoss als offizielle Wohnfläche fürdie Verkaufspreisermittlung hinzugezogen werden?
Im voraus vielen Dank fürdie Antworten!
Viele Grüße
Stefan Lukossek