Hallo an alle Kundigen,
ich hätte hier ein „kleines“ Problem und benötige zu meiner Orientierung von kundiger Seite ein paar Hinweise und Tipps.
Zur Sache:
Ich wurde vor zwei Jahren wegen eines Rückenleidens von der BfA als Rehamaßnahme zur Weiterbildung ins Pflegemanagement verdonnert.
Trotz meiner Hinweise damals, daß ich in diesen Beruf schon alleine von der Erkrankung her nicht fußfassen kann, wurde mir diese Maßnahme verordnet. Mein Vorschlag auf Weiterbildung zur Unterrichtskraft für Pflegeberufe wurde von der Reha-Beraterin trotz meiner Eignung und guter Kenntnisse verworfen.
Meine Befürchtungen bestätigten sich nun. Ich werde soz. bei jeden Bewerbungsgespräch abgeblockt und finde trotz hervorragender Noten und jahrezehntelanger Berufserfahrung keine geeingnete Anstellung.
Jetzt fünf Monate nach Beendigung der Reha stehe ich im Streit mit der BfA, da ich Antrag auf ergänzende Weiterbildung zur Unterrichtskraft gestellt habe.
Die ergänzende Weiterbildung würde hervorragend auf die Module der bisherigen Weiterbildung aufbauen. Diese Weiterbildung könnte somit verkürzt abgeschlossen werden.
Auch in Anbetracht meines Alters (46Jr.) wären die Chancen, noch langfristig im Berufsleben wirken zu können höher, als in meiner jetzigen Situation als Pflegefachkraft mit Managementausbildung und das mit kaputten Rücken.
Mittlerweilen sind meine Einsprüche von Seitens der BfA alle abgelehnt worden und ich stehe vor der Klage beim Sozialgericht.
Meine Fragen nun:
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Gibt es Hinweise im SGB oder in der Rechtssprechung worauf ich meine Klage aufbauen und somit einen Anspruch auf erneute Weiterbildung (falls dieser vorhanden) durchsetzen könnte?
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Hat meine Klage überhaupt eine Chance?
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Kann ich mir in diesen Fall einen Anwalt nehmen, der über die Rechtschutzversicherung gestellt wird? Eine umfassende Versicherung ist vorhanden.
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Wer kann mir nützliche Hinweise geben?
Bin für jede Zuschrift dankbar.
Es grüßt Euch
Waldstein