Ist eine 4 Wochen Kündigung fristgerecht

ist eine 4 Wochen Kündigungsfrist auf Monatsende fristgerecht wenn sie am 2.des Monats dem Arbeitgeber übergeben wurde. Der Monat hat 30 Tage

Hallo

Ja.

Gruß,
LeoLo

… sofern die vierwöchige Frist überhaupt gilt.

Denn wir erleben hier ja dauernd Sachverhalte, in denen im Vertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag längere Fristen geregelt sind, der AN aber irrig meint, er könne immer mit der gesetzlichen Mindestfrist kündigen.

VG
EK