wie ist es wenn jemand eine halbe Stelle hat und zusätzlich einen 400€-Job ausüben möchte. Müssen die zusätzlichen 400€ in der Steuererklärung angeben werden und wird die Steuer dann von beiden Gehältern abgezogen oder bleiben die 400€ weiterhin steuerfrei. Danke für eure Antworten!
wie ist es wenn jemand eine halbe Stelle hat und zusätzlich
einen 400€-Job ausüben möchte. Müssen die zusätzlichen 400€ in
der Steuererklärung angeben werden
nur wenn man die steuerkaerte abgibt. ansonsten steuerfrei und nicht zu erklären in der einkommensteuer.
wie ist es wenn jemand eine halbe Stelle hat und zusätzlich einen 400€-Job ausüben möchte. Müssen die zusätzlichen 400€ in der Steuererklärung angeben werden
nur wenn man die steuerkaerte abgibt. ansonsten steuerfrei und nicht zu erklären in der einkommensteuer.
Und das steht so pauschal wo? Meiner Kentniss nach gibt es die Möglichkeit zu einer Pauschalversteuerung un die wird auch häufig genutzt.
wie ist es wenn jemand eine halbe Stelle hat und zusätzlich einen 400€-Job ausüben möchte. Müssen die zusätzlichen 400€ in der Steuererklärung angeben werden
nur wenn man die steuerkaerte abgibt. ansonsten steuerfrei und nicht zu erklären in der einkommensteuer.
Und das steht so pauschal wo?
Meiner Kentniss nach gibt es die
Möglichkeit zu einer Pauschalversteuerung un die wird auch
häufig genutzt.
ja, durch den arbeitgeber.
meine antwort bezog sich auf den arbeitnehmer, der ja auch die frage gestellt hatte…
ein minijob ist für den arbeitnehmer steierfrei, wenn der arbeitgeber die pauschale steuer übernimmt. was ist daran so schwer zu verstehen, als dass man hier nochmal in den krümeln picken muss?
ICH verstehe das ja, aber wenn der AG das nicht tut, ist er eben nicht steuerfrei. Deshalb sollte der AN der hier die Frage gestellt hat, aufpassen. So meinte ich das, nicht um dich zu korrigieren weil ich gerne Recht habe.