Ist eine Abfindung gerechtfertigt?

Guten Tag,

Ich war ca. 4,5 Jahre in einer Reinigungsfirma tätig und ich arbeitete sozusagen bei einer Externen Firma für ein Altenheim was dann insolvent ging.

Mein Vorgesetzer hatte leider keine andere Arbeit für mich. Dafür wurde ich dann in einer Tochterfirma eingesetzt. Den Job mußte ich leider aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.

Leider unterschrieb ich ihn die Kündigung (weil er ja keine ander Arbeit für mich hatte).

Ist das denn rechtlich gesehen so, dass die Kündigung von mir aus kam?

In meinem Arbeitszeugnis steht „auf eigenen Wunsch gekündigt“ Sprich hätte ich ein Recht auf eine Abfindung?

Ich war ja immerhin 4,5 jahre für diese firma tätig.

Oder wird der Anspruch schon alleine durch die Übergabe an die Tochterfirma aufgehoben???

Es kam dann ja mit der Tochterfirma ein neuer befristeter Arbeitsvertrag zu stande. Ich bin Ihnen sehr dankbar für einen guten Rat.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen.

Guten Tag,

Ich war ca. 4,5 Jahre in einer Reinigungsfirma tätig und ich arbeitete sozusagen bei einer Externen Firma für ein Altenheim was dann insolvent ging.

Mein Vorgesetzer hatte leider keine andere Arbeit für mich. Dafür wurde ich dann in einer Tochterfirma eingesetzt. Den Job mußte ich leider aus gesundheitlichen Gründen aufgeben Leider unterschrieb ich ihn die Kündigung (weil er ja keine
ander Arbeit für mich hatte).Ist das denn rechtlich gesehen so, dass die Kündigung von mir
aus kam?

In meinem Arbeitszeugnis steht „auf eigenen Wunsch gekündigt“
Sprich hätte ich ein Recht auf eine Abfindung?

Ich war ja immerhin 4,5 jahre für diese firma tätig.

Oder wird der Anspruch schon alleine durch die Übergabe an die
Tochterfirma aufgehoben???

Es kam dann ja mit der Tochterfirma ein neuer befristeter
Arbeitsvertrag zu stande. Ich bin Ihnen sehr dankbar für einen
guten Rat.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Michaela 1234,

meines Erachtens ist das abhängig, ob ein medizinisches Gutachten erstellt worden ist und man Sie berufunfähig erklärt hat.
Wenn Sie von sich aus gesagt haben, ich schmeiss den Job, weils mir nicht gut geht, dann ist das eine Eigenkündigung und hat eine Sperre beim Arbeitsamt zur Folge.

Eine Abfindung kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber kündigt (wg. Auftragsengpass oder so. bei einer Insolvenz ist sowieso keine Masse da, da werden erst die Großgläubiger bedient)nicht aber bei einer Eigenkündigung.

Was ich noch nicht so ganz verstehe ist: Hatte die 1. Firma im Altenheim keine Arbeit mehr für Sie oder die Tochterfirma, bei der Sie im Anschluss beschäftigt befristet waren? Ich hätte die Befristung einfach auslaufen lassen… und mich dann 3 Monate vorher beim AA gemeldet und mich weiter beworben.

Es tut mir leid, dass ich keine positivere Auskunft geben kann.

Hall,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe bei der Firma X 4,5 Jahre gearbeitet. Nicht sie sondern unser Kunde, für den ich 4,5 Jahre arbeite ging pleite. Zu dem Zeitpunkt war ich noch gesund. Ich sollte dann in die Tochterfirma (die in dem Krankenhaus arbeitete in dem mein Vater kurz vorher verstarb). Wegen Depressionen (mit Gutachten vom Psychiater) konnte ich dann unsere Tochterfirma ohne 3 monatige Sperrzeit verlassen. Es war also ein Engpass an Aufträgen der dazu führte, dass ich Firma X verlassen mußte. Freiwillig war es nicht. Vielen dank schon mal im Voraus an alle :smile:

EinRecht auf Abfindung gibt es nur im Ausnahmefall gem. Kündigungsscgutzgesetz § 1a, nämlich wenn der Arbeitgeber sie anbietet für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung klagt. Dir steht also insofern keine Abfindung zu, denn die Kündigung ist ja schon erfolgt. Die Formulierung „auf eigenen Wunsch“ ist allerdings eine böse Falle, denn jetzt kann die Arbeitsagentur auch noch eine Sperrzeit verhängen - und Du kannst dich kaum dagegen wehren. Vielleicht hilft Dir noch ein guter Rechtsanwalt, der beweist, dass Du über den Tisch gezogen wurdest.

Ernst-Erwin

Sorry, aber wenn ich so etwas lese, muss ich meist mit dem Kopf schütteln…
Es gibt nur zwei Fälle, die zu einer Abfindung berechtigen. Entweder sieht ein entsrechender Tarifvertrag Abfindungen in speziellen Fällen vor oder man wir aus betrieblichen Gründen gekündigt, dann sieht es das Kündigungsschutzgesetz so vor.

In allen anderen Fällen besteht keinerlei Berechtigung auf eine Abfindung. In deinem Fall ist dir der Arbeitgeber bereits entgegen gekommen, indem er dich aus einer insolventen Firma heraus in eine andere geholt hat. Wenn du diese Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst, so ist das sehr bedauerlich. Aber es liegt ja nun nicht im Verschulden des Arbeitgebers. Und somit erübrigen sich auch alle Gedanken, für die vergangene Zeit Geld einzufordern. Denn dieses Geld hast du bereits erhalten, nämlich deinen Lohn.

Guten Tag, Michaela,

um die Sache wirklich sicher zu beantworten fehlen Informationen. Aber grundsätzlich ist es aber sehr schwierig Ihre eigene Kündigung anzugreifen. Ich habe Sie so verstanden, dass sie die Kündigung selbst - aus gesundheitlichen Gründen - ausgesprochen haben? Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese „angefochten“ werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie der Arbeitgeber genötigt hat zu unterschreiben. Das war aber wohl nicht der Fall. Und wenn doch müssen Sie es beweisen. Das ist schwierig, da das Gespräch sicher ohne Zeugen stattfand.

Gruß
Edwin

Hallo Michaela,
Es tut mir leid, aber ich bin keine Expertin im Arbeitsrecht und kann Dir nicht helfen.
Versuche es doch mal im allgemeinen Forum beim Arbeitsrecht. Du solltest dann aber den Text allgemeiner halten - also nicht in der „ich“-Form schreiben. Sonst dürfen sie es dort nicht veröffentlichen. Bsp. Person A war 4,5 Jahre in einer Firma tätig … sie hat dann … darf sie …
Dann sollte es möglich sein.

Viel Glück!
Hannah