Ein ausländischer Jugendlicher möchte nach seinem Abitur in Deutschland ein Praktikum absolvieren (6 bis 12 Monate. Welche rechtlichen und gesetzlichen Schritte sind notwendig? Braucht er eine Arbeitserlaubnis und wenn ja, welche/s Behörde/Amt vergibt diese.
Aus welchem Land stammt der Jugendliche? Abitur auch in Deutschland gemacht? Praktikum bezahlt oder unbezahlt?
Diese Fragen brauche ich für eine Antwort.
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Hallo Rüdiger,
der junge Mann stamm aus Ungarn und macht dort im Juli sein Examen (Abitur). Das Praktikum kann wenig oder unbezahlt sein, da er in einer befreundeten deutschen Familie während der Zeit leben kann. Allerdings spricht er auch wenig deutsch.
Vielen Dank für deine Antwort!
Lg Virac
Also in diesem Fall kannst Du bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur Auskunft bekommen. Auch wenn das Praktikum (das über welche Aufenthaltserlaubnis laufen soll?) so lange dauert und dazu ggf. noch bezahlt wird würde ich an Deiner Stelle so etwas schriftlich mit der Arbeitsagentur regeln.
Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.
Gruß T.
Hallo Rüdiger,
der Jugendliche stammt aus Ungarn, wo er auch Ende Juni/Anfang Juli sein Abitur machen wird. Praktikum könnte auch unbezahlt sein (aber wie steht es dann mit einer Krankenversicherung?).
Lg
Virac
Rufe einfach die Krankenkasse Deines Vertrauens an, die gibt Auskunft - und zwar rechtsgültig!
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