Hallo.
Wir haben vor zu Bauen und haben jetzt ein Grundstück gefunden wo schon eine Baugenehmigung vorliegt. Gilt die Genehmigung auf ein bestimmtes Haus oder ist es völlig egal wenn unser Haus jetzt anders sein soll wie das vom Vorbesitzer des Grundstücks? Die Baugenehmigung gilt für ein Einfamilienhaus mit Garage. Im Gutachten steht das die Baugenehmigung 6 Jahre gültig ist. Kann das sein?
Vielen Dank für die Antworten.
Hallo, Bettinak!
eine Baugenehmigung gilt ausschließlich für das genehmigte Objekt, und zwar genau so, wie es in dem Baugesuchsplänen beschrieben ist. Jede Änderung erfordert ein Nachgesuch/Deckblatt. Dabei interessieren den Gesetzgeber bzw. das Amt folgende Kriterien: 1. die Nutzung des Gebäudes (zum Beispiel Anzahl der Wohneinheiten) 2. Größe und Form des Gebäudes (Anzahl der Geschosse, Höhe der Traufe und des Firstes et cetera)3. die Gestaltung und die Materialien (Dachform, Dachfarbe, die hauptsächlichen Baumaterialien, zum Beispiel Holz oder Ziegel bzw. Beton) 4. der statische Nachweis.
Wesentlich sind die Vorschriften, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben. Existiert kein Bebauungsplan, entscheidet der Gemeinderat nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches.
Eine einmal erteilte Genehmigung gilt je nach Bundesland 5-6 Jahre,bzw. muss alle 2-3 Jahre erneuert werden, ist aber, siehe oben, exakt an das genehmigte Objekt gebunden.
Mein Rat: Suchen Sie sich einen Architekten. In der Regel ist ein 1. Gespräch immer kostenlos. ein Architekt ist auch verpflichtet, Ihnen alle Kosten zu nennen.
Baukosten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus: Kosten für den Bauplatz,
Kosten für die Erschließung des Bauplatzes,
Kosten für die Planungen (Entwurf, Statik, Vermessung, EnEV-Nachweis, Baugesuch Werkplanung Ausschreibung, Abrechnung, Bauleitung et cetera)
Kosten für das Gebäude,
Kosten für die technische Ausstattung (Lüftung, Heizung, sanitäre Einbauten, elektrische Installationen et cetera)
Kosten für die Außenanlagen und Nebengebäude (zum Beispiel Garagen)
Begehen Sie nicht den Fehler zu irgend einem Fertighausanbieter zu gehen. Dort werden sie nämlich gleich Beute von Leuten, die als Verkäufer geschult sind und nicht als Baufachleute.
Fertighausanbieter müssen ungefähr 15-20 % Gewinn machen, das Honorar eines Architekten beträgt jedoch nur ca. 8 % der Gebäudekosten(nach HOAI)
Es ist ein Märchen der Fertighausanbieter und Bauträger, dass Architekten teuer sind. auch Fertighausanbieter müssen Architekten beauftragen. Diese Kosten verstecken sie allerdings in ihren Angeboten. Sensationelle Preisangebote bedeuten in jedem Fall schlechte Qualität. Wie gesagt, vertrauen sie sich einem Architekten an.