Hallo Zusammen,
mich interessiert inwieweit eine Betriebsvereinbarung, welche von Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen wurde, rechtlich für den Beschäftigten bindend ist. Insbesondere dann, wenn vom Inhalt dieser BV im realen Geschäft abgewichen wird und dies auch vom BR toleriert wird. Wie hat sich der betroffene Beschäftigte zu verhalten, welche Rechtsmittel gibt es?
Vieleicht hatte ja schon einmal jemand diese Situation?
eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz, es entstehen unmittelbar Rechte, aber auch Pflichten der Beschäftigten. Es gibt natürlich auch Grenzen für Betriebsvereinbarungen, dann wirken sie nicht. Sie können nichts rechtswidriges regeln, nichts, was in einschlägigen Tarifverträgen geregelt ist oder üblicherweise geregelt ist, sie regeln nur „kollektive“ Tatbestände (so dass trotzdem noch Luft bleibt für individuelle Ausnahmen) und sie können nicht in Individualansprüche eingreifen, die man aus anderen Rechtsquellen hat, es sei denn, dort wäre die abweichende Regelung durch BV vorbehalten.
Wenn die BV etwas bestimmt, der AG davon abweicht und der BR das toleriert, ändert das nichts an den Rechten und Pflichten der Beschäftigten. Beispiel: Die BV zur Arbeitszeit sagt, dass Beschäftigte nur Montag bis Freitag zur Arbeit herangezogen werden können. Der AG braucht für ein Samstagsprojekt Mitarbeiter und teilt dies dem BR mit. Der toleriert das, ändert aber die BV nicht. Dann kann der AG die AN nicht zur Samstagsarbeit zwingen (von Not- und Eilfällen abgesehen, in denen der AN wie bei allen unvorhersehbaren Ereignissen, die den AG schädigen würden, aus Fürsorgegesichtspunkten dem AG gegenüber auch arbeiten muss)
Ergänzung
… außerdem könnte eine Abweichung von einer BV auch noch individualrechtliche Folgen haben, nämlich in Form einer betrieblichen Übung, dass Ansprüche entstehen, die BV nicht anzuwenden.