Guten Tag,
ich habe von meiner Arbeitsvermittlerin (Jobcenter) eine E-Mail bekommen in der Sie mir bestätigt das ich ohne Sanktionen meine Arbeitsstelle sofort kündigen darf, da ich gemobbt werde. Mein Attest hatte ich Ihr auch per Mail zugesandt.
Da Sie gerade keinen Termin frei hatte für ein ein persönliches Gespräch.
Sie wollte mir Ihr Einverständnis auch noch per Post zusenden.
Ist Ihre E-Mail rechtsgültig, kann ich mich darauf verlassen?
Denn es dauert sicher noch einige Tage bis ich das nochmal per Post bekomme.
Möchte so schnell es geht aktiv werden.
Wer kennt eine Antwort?
Vielen Dank
pphanter
Hallo
geht aus der Email zweifelsfrei hervor, wer der Absender ist und worum genau es geht ? Ich wäre da ehrlich gesagt vorsichtig. Wenn sie die Zeit hat, dir eine Email zu schreiben, kann sie dir den Inhalt doch auch auf offiziellem Jobcenter-Briefbogen aufsetzen … und den kann man als Dateianhang mailen. Außerdem: Das Jobcenter hat mindestens an einem Tag pro Woche nachmittags geöffnet - da kann man sich sowas persönlich abholen, falls man vormittags nicht hinkommt.
Ansonsten google vielleicht auch mal nach „Verwaltungsakt per Email“.
Ungeachtet dessen: Was das Jobcenter „absegnet“, ist eine Sache… deine arbeitsvertraglichen Pflichten eine andere. Je nachdem, wie dein Arbeitsvertrag aussieht und wie die konkreten Hintergründe liegen, kannst du unter Umständen ja nicht kündigen und dann auch einfach sofort „wegbleiben“ vom Arbeitsplatz. Sofern du da nicht auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst, solltest du mit übereilten Schritten vorsichtig sein 
LG
Vielen Dank für Deine Antwort.
Sie hat gesagt das Sie mir dies auch nochmal per Post zukommen lässt.
In Ihrer Mail sind sämtliche Kontaktdaten von Ihr angegeben. Sie hat mir eindeutig bestätigt das ich mit keinen Sanktionen unter diesen Umständen zu rechnen habe, ich solle Ihr mitteilen zu welchem Tage ich dann gekündigt habe und Ihr diese zusenden.
Meine Kündigungsfrist beträgt 14 Tage von jedem zu jedem Tage. Eine AU werde ich mir noch vom Arzt ausstellen lassen für diese Zeit.
pphanter
Selbstverständlich ist die E-mail gültig. Ihr Wort zählt und wenn Du es schriftlich hast, was willst Du mehr. Im Zweifel könntest Du darauf immer klagen. Und wenn du eine entsprechendes Attest vorlegen kannst, dass dein Arzt dir anrät eine andere Arbeitsstelle zu suchen, dann müssen sie es sowieso anerkennen. Aber nur dann!
Idealerweise suchst Du dir ganz schnell was Neues, dann hast Du das Problem gar nicht!
Gruß Gwen
Hallo,
die Einverständnis per E-Mail ist ausreichend. Da zudem ein Attest vorliegt, ist der Fall eindeutig.
Gruß
Guten Abend.
Solange Sie alle Angaben korrekt gemacht haben, ist die email ausreichend, da Sie sich darauf berufen können. In einem Beratungsgespräch wird es Ihnen ja grundsätzlich auch nur mündlich zugesichert.