Ist eine e-mail von der versicherung beweiskräftig

ich habe per e-mail von einer versicherung eine zusage bekommen.
in wieweit ist diese e-mail beweiskräftig ?

Es hängt jetzt natürlich davon ab worum es überhaupt geht. Wenn ein Mitarbeiter auf eine nicht konkrete Frage eine allgemeine Antwort zurückschreibt, dann ist das zu Vergessen.
Gibt es hingegen zu einem Konkreten Schadensfall einen Schriftverkehr, so sollten auf alle Fälle eine Lesebestätigung und ein Nachweis der Sendung vorhanden sein. Ist es eine Strafrechtliche Sache oder eine die im Bereich Versicherungsgesetzt oder bürgerliches Gesetzbuch usw. Fallen, ist es immer von Fall zu Fall unterschiedlich. Es hängt auch vom Verfahrensleiter ab, wie relevant der geführte E-Mailverkehr für die Beweiswürdigung ist.

lg Ernst

ich habe per e-mail von einer versicherung eine zusage
bekommen.
in wieweit ist diese e-mail beweiskräftig ?

Hi Manfred,

eine einfache Mail ist estmal nicht die Bits wer, aus denen sie besteht. Man kann sich ja ohne weiters selbst eine beliebeige Mail und dann den Absender verändern. Mit etwas technischem Know-How kann man sich auch selbst MAils mit beliebigem Absender schicken (also auch von deiner Versicherung). Deshalb gibt es ja z.B. den ePost-Brief und vielleicht in Zukunft DE-MAil. Hier wird sichergestellt, dass der Absender wirklich der Absender ist, die Mail nicht verändert wurde und wann sie den Empfänger erreicht hat.

Falls deine Versicherung abstreitet, eine bestimmt Mail geschickt zu haben, stehst du erstmal sehr schlecht da. Eine vage Hoffnung ist, wenn der Absender-Server die MAil mit einer sog. DKIM-Signatur versehen hat. Diese Signatur ist eigentlich dazu gedacht, dass man seriose Mails von Spam unterscheiden kann. Aber nebenbei wird auch der Inhalt signiert. Hier könnte sich eine vage Hoffnung abzeichnen. Afaik ist aber noch nie ein solcer Fall wirklich vor Gericht entschieden worden …

ich habe per e-mail von einer versicherung eine zusage
bekommen.
in wieweit ist diese e-mail beweiskräftig ?

Hallo Andreas

Ich sehe das eigentlich genau so.

Habe die Versicherung angerufen und um zusätzliche Bestätigung per Post gebeten.

Der Sachbearbeiter sagte, daß das zu viel Arbeit wäre und das so in Ordnung wäre,

Weil :

Unter dem Schriftzug der Sitz der Gesellschaft, Rechtsform und die Steuernummer usw. stehen würde und das so als
Signatur gelte.

Was soll ich davon halten ?

Gruß Manfred

Hallo Ernst

Ich sehe das eigentlich genau so.

Habe die Versicherung angerufen und um zusätzliche Bestätigung per Post gebeten.

Der Sachbearbeiter sagte, daß das zu viel Arbeit wäre und das so in Ordnung wäre,

Weil :

Unter dem Schriftzug der Sitz der Gesellschaft, Rechtsform und die Steuernummer usw. stehen würde und das so als
Signatur gelte.

Was soll ich davon halten ?

Gruß Manfred

Hallo Manfred!

Als qualifizierte Signatur kann nur eine, mit einem Zertifikat unterschriebene Elektronische Übermittlung angesehen werden. Was der Herr der Versicherung meint, ist die Signatur des Mails, ist aber nicht einer Unterschrift gleichzusetzten. Bis du aus Österreich oder Deutschland? In Österreich müssen sich auch die Versicherungen an dem gültigen Gesetzten für die digitale Signatur halten.
Für Österreich, können Sie unter dieser URL Nachlesen.
http://www.signatur.rtr.at/de/legal/sigg.html

lg Ernst

Sehr windig !

Die Post verlangt doch nicht 55 Cent für einen ePost-Brief, wenn es auch genausogut umsonst geht!
Mit einer elektronischen Signatur könte es auch gehen, wenn du dieser Form zustimmst. Stand vielleicht mal was in den AGBs ?

Sitz der Gesellschaft, Rechtsform und Steuernummer ?

Den gleichen Footer kannst du doch auch unter deine eigene Mail setzten und schreiben ‚Überraschende Halbierung der Versicherungsbeiträge !‘
Dann wird sich’s der Versicherungsmitarbeiter wohl nochmal anders überlegen.

Vielleicht mal mit der Verbraucherzentrale drohen !

Viel Glück

Andreas

hallo

danke für die auskunft

auf androhung mit der BaFin hat die versicherung es mir per post geschickt mit 2 unterschriften

gruß

hallo andreas

danke für die auskunft

auf androhung mit der BaFin hat die versicherung es mir mit der post geschickt mit 2 unterschriften.

gruß

Hallo Manfred!

Freud mich, dass es für Sie gut ausgegangen ist. Was heißt BaFin?

lg Ernst

hallo ernst

es heißt bundesaufsichtsamt für finanzen

die haben auch tabellen wo man sehen kann wo die meisten bechwerden von versicherungen sind.

oder man wendet sich mit problemen an sie.

gruß manfred

Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort:

Eine schnelle Google-Recherche nach „e-mail beweiskräftig“ liefert viele Treffer, z.B.
http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html
http://www.123recht.net/Sind-E-Mails-ein-Beweismitte…
http://www.juraforum.de/forum/buergerliches-recht-al…
http://www.juraforum.de/forum/handelsrecht/muendlich…
http://www.juraforum.de/forum/strafrecht-strafprozes…

Kurz gesagt: ja! Es kommt dann darauf an, ob der Prozeßgegner die Echtheit der E-Mail überhaupt bestreitet. Erst dann tritt die Beweislast für denjeniger, welcher ihre Echtheit behauptet, ein.

hallo

dann sag ich mal eher nicht,bei hart auf hart

ist ja schließlich manipulierbar

aber das war mal was vernünftiges

ich habe es mitlerweile von der versicherung per brief mit zwei originalen unterschriften.
nach dem motto wer schreibt der bleibt

vielen dank für die mühe

Gruß Manfred

Deine Sorgfalt und die Tatsache, daß es ja bereits unterschrieben vorliegt in Ehren, Manfred, aber lassen wir die Kirche doch mal im Dorf und Verschwörungstheorien beiseite: Kein seriöses (Versicherungs-)Unternehmen würde einfach so die Authentizität einer eigenen E-Mail vor Gericht bestreiten. Die Unternehmen haben selbst Server-Logs, archivieren elektronische Geschäftspost zum eigenen Schutz und teilweise aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Da übermäßig paranoid zu sein oder Angst zu haben, daß die Versicherung einfach behauptet, eine ihrer E-Mails sei gefälscht, erscheint mir unnötig. Das wäre eher rufschädigend für das Unternehmen, wenn es publik würde. Solange es also nicht um einen Millionenschaden aus einer Tsunami- oder Reaktorkatastrophe geht, würde ich mich da entspannen, zumal das BGB für die meisten Verträge bzw. allgemein Willenserklärungen, nicht einmal die Schriftform fordert. Da steht man mit einer E-Mail im Vergleich zu einer Telephonauskunft schon ziemlich komfortabel da. :wink: