Hallo,
Ist eine Erbschaft ein ERWERB im Sinne des Einkommensteuerrechts ?
D.h. muss ein „Gewinn“ aus dem Verkauf einer Erbschaft (innerhalb der Spekulationsfrist) versteuert werden ?
zB das vererbte Wirtschaftsgut xy wird erbschaftsteuerlich mit 1Eur bewertet und innerhalb eines Jahres für 10Eurs verkauft. Müssen dann die 9Eurs „Gewinn“ in der EStE / Anlage So / private Veräusserungsgeschäfte angegeben und versteuert werden ?
Danke ! Peter
§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG Fußstapfentheorie
Hi !
Nach der oben genannten Vorschrift kommt es für die Ermittlung der „Spekulationsfrist“ nicht darauf an, wann und zu welchem Wert man selbst das Vermögen erworben hat.
Als Erbe (unentgeltlicher Erwerb) tritt man in die juristischen Fußstapfen des Erblassers. Es sind dem Erben damit sowohl die Anschaffungskosten als auch der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers zuzurechnen.
Liegen danach Erwerb durch den Erblasser und Verkauf durch den Erben außerhalb der Spekulationsfrist besteht keine Steuerpflicht.
BARUL76
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