Liebe/-r Experte/-in,
soweit ich weiß muss ich ein authorisierter Vertreter eines Unternehmens sein, um eine Fanpage für meinen Arbeitgeber anlegen zu können.
Frage 1: was genau bedeutet „authorisiert“? Bin ich auch als Angestellter der Firma, der von der Geschäftsleitung beauftragt wurde, berechtigt, eine Fanpage zu gestalten?
Frage 2: Was passiert, wenn ich das Unternehmen wechsle, und mein Nachfolger die Fanpage weiter betreuen soll? Ist die Fanpage dann auf seinen Account übertragbar?
Frage 3: Gibt es auch nicht-öffentliche Fanpages, oder landen wir hier im Thema „Gruppen“ ?
Besten Dank für alle Antworten!
Viele Grüße,
Hans
Hallo,
sie liegen in allen Punkten richtig. Sie sind authorisiert und Fanpages sind übertragbar. Man kann Administratoren einsetzen und wieder entfernen.
Und die Nicht Öffentlichen sind dann Gruppen. Genau richtig!
Falls Sie Hilfe brauchen bei der Contentgenerierung und bei der Entwicklung einer Fangemeinschaft biete ich Ihnen gerne meine Dienste an. Sie können mich unter [email protected] erreichen.
Hallo und Danke für deine Frage.
Zu Frage 1:
Authorisiert bedeutet dass die Firma dein eigenen „privaten“ Facebook Account authorisiert die Fanpage zu Bearbeiten. Also die Firma bennt Administratoren für die Page.
Man kann auf verschiedenen Wegen eine Page im Namen der Firma erstellen.
Weg 1
Der Geschäftsführer hat ein privates Profil und erstellt mit diesem eine Firmen Fanpage. Danach authorisiert er weitere Personen (Also Facebook Profile) für die Bearbeitung.
Weg 2
(Meine Empfehlung, falls nicht schon zu spät)
Jemand aus der Firma registriert, ohne sich mit seinem privaten Facebook Profil eingeloggt zu haben, eine Firmen Fanpage. Als Anmeldedaten werden nur die Firmendaten angegeben. Zentrale E-Mail Adresse der Firma oder der Presseabteilung, Marketingabteilung bzw. der Kommunikationsabteilung.
Im 2. Schritt werden private Profile von verantwortlichen Mitarbeitern authorisiert die Fanpage zu bearbeiten.
Weg 3
(Der schlechteste)
Ein Mitarbeiter ist mit seinem privaten Konto eingeloggt und erstellt eine Page. Danach authorisiert er weitere Administratoren. Dieser Fall ist ungeeignet, da Facebook einen Zusammenhang zieht zwischen dem Privaten und Geschäftlichen Account. Falls der MA die Firma verlässt ist eine Übergabe möglich, aber der Zusammenhang bleibt eine Weile bestehen.
Zu Frage 2
Je nach dem welchen Weg du gehst ist eine Übergabe nichts anderes als wie, dass dein privates Profil als Administrator wieder vom Fanpage Konto entfernt wird.
Zu Frage 3
Jede Fanpage kann bearbeitet und angelegt werden ohne diese zu veröffentlichen. Nur berechtigte Personen können diese einsehen.
P.S.: Freue mich immer über eine Bewertung
Hallo Hans,
zu Frage 1: „authorisiert“ bedeutet in diesem Falle, das Du z.B. über eine dienstliche E-Mail-Adresse verfügtst, an der aufgrund der URL abgeleitet werden kann, das Du zur Firma gehörst. Alternativ könnte man z.B. auch einen eingescannten Briefbogen hochladen. Zu dem muss man einen gewissen Jobtitel angeben z.B. Manager o.ä. Dies wird von Facebook dann geprüft, und man erhält nach ein paar Tagen dann die hoffentlich positive Bestätigung.
zu Frage 2: Selbstverständlich ist die Fanpage übertragbar. Hierzu müsstest Du dann einfach einen zweiten Admin für die Page anlegen welcher dann „übernimmt“. Anschließend kannst Du dich selber „deaktivieren“.
zu Frage 3: Nein, es gibt in der Tat keine nicht-öffentlichen Fanpages, da dies ja dem grundsätzlichen Konzept der Fanpages widersprechen würde. Fanpages sind für Fans und sollen öffentlich sein. Bei einer Gruppe hingegen kannst Du auswählen zwischen öffentlich, geheim (nicht sichtbar) oder freischaltungspflichtig.
Hoffe habe Dir ein wenig weiterhelfen können! 
Viele Grüße
Oliver
Hallo Oliver,
auf jeden Fall - das hat einiges Licht ins Dunkel gebracht. Vielen Dank für Deine Unterstützung! Ich hoffe, ich kann mich bei Gelegenheit revanchieren.
Viele Grüße,
Hans
Hallo Ahmet,
das hat einiges Licht ins Dunkel gebracht. Vielen Dank für Deine Unterstützung! Ich hoffe, ich kann mich bei Gelegenheit revanchieren.
Viele Grüße,
Hans
Hallo Herr Zabel,
das hat einiges Licht ins Dunkel gebracht. Vielen Dank für die Unterstützung! Ich hoffe, ich kann mich bei Gelegenheit revanchieren. Ich komme im Fall des Falles auch gerne auf Ihr Angebot zurück 
Viele Grüße,
Hans