hallo ich möchte für meinen mann und seinen arbeitskollegen gerne eine frage beantwortet haben wenn jemand sich damit auskennt. hat der chef das recht die diensthändys ohne dem wissen des mitarbeiters mit gps überwachen zu lassen die handys sind jetzt erst eine woche im gebrauch vorher waren die handys nicht gps überwacht es geht dabei um den arbeitsbereich als reviesfahrer. wäre nett wenn jemand darauf antworten kann
Ein Arbeitgeber darf das dienstliche Handy eines Mitarbeiters während der Arbeitszeit orten. Er hat nämlich ein berechtigtes Interesse daran, den Standort seines Arbeitnehmers zu kennen.
Zwar muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber informieren, dass das Handy zur Ortung benutzt wird. Unterbleibt das, ist jedoch kein Bußgeldtatbestand erfüllt.
So lässt sich die Auffassung der Datenschutzaufsicht in Thüringen zur Handy-Ortung zusammenfassen.
Guten Morgen!
Ich persönlich würde die Frage einem Rechtsanwalt mit Fachbereich Arbeitsrecht stellen.
Die Antwort sollte ggf. auch nicht teuer oder sogar kostenlos sein, da für den Spezialisten es nur einen geringen bis garkeinen Aufwand bedeutet, hierauf eine juristisch fundierte Antwort zu geben.
MfG
Denke, dass das so seine Ordnung hat. Der Dienstherr hat eine Verpflichtung der Aufsicht und muss und kann die technischen Möglichkeiten nutzen. Gerade als Revierfahrer ist man der Gefahr ausgesetzt, dass man „verloren“ geht. Stell Dir vor, die klatschst die Treppe runter und Dein Handy macht den Abflug. Mit gebrochenen Beinen kommst Du nicht weiter. Und kein Mensch vermisst Dich? Hast Du jeweils gemeldet, wo Du Dich befindest?! Besser man ortet Dich mit GPS, als dass Du langsam verreckst. Und wenn Du Deine Arbeit ordentlich machst, braucht es Dich nicht zu stören, wenn Du per GPS geortet werden kannst. Die meisten Geldtransporter sind GPS überwacht. Und da geht es nicht nur um das Geld, sondern auch um die Gesundheit der Mitarbeiter. Was nicht in Ordnung ist, dass man die Revierfahrer nicht darüber informiert und Ihnen die Gründe dafür verständlich macht. Zu meiner Zeit mussten sich die Revierfahrer stündlich melden, bzw. Beginn und Ende am Objekt per Funk oder Handy durchgeben. Das wurde dann jeden Tag mit dem Wächterkontrollsystem (Deister) abgeglichen. Immerhin haben die Revierkunden ja auch das Recht, zu wissen, ob sie für die Bezahlung die entsprechende Leistung erhalten. Da spielt also eins mit dem anderen zusammen. GPS sicherkich auch ein gutes Hilfsmittel zur Überwachung UND der Sicherheit des Revierfahrers.