Ist eine Haustüre dauerhaft zu verschließen?

Guten Tag,

in einem Mietshaus wohnen 5 Parteien.

Die Haustüre lässt sich ohne Schlüssel nicht von außen öffnen, da außen keine Klinke.

Kann der Vermieter vorschreiben, dass die Türe zusätzlich dauerhaft mit dem Schlüssel von innen und von außen zugeschlossen wird?

Angenommen, es brennt im Haus:
Der Mieter rennt in Panik aus der Wohnung und steht unten vor verschlossener Türe, die er nicht aufbekommt weil er den Schlüssel nicht dabei hat.
Nun sitzt er doch in einer tödlichen Falle?!
Ist dann das zusätzliche, womöglich unnötige Versperren überhaupt erlaubt?

Hallo,

soweit ich weiss, ist diese Frage mietrechtlich bzw. aus der Mietrechtsprechung nicht abschließend geklärt.

Oder andersherum: Es ist durchaus möglich rechtsgültig das Verschließen der Hauseingangstür im Mietvertrag oder der Hausordnung zu vereinbaren.

Allerdings kommen dazu noch andere Bestimmung von Bund und Ländern oder auch Städten/Gemeinden zu Brandschutz und/oder Fluchtwegen.

Da diese entsprechend vorbedingen können, das eine Haustür nicht abgeschlossen wird, sagt z.B. der Deutsche Mieterbund, dass der Vermieter abwägen muss, ob sein (das) Sicherheitsbedürfnis größer ist, ob es z.B. andere Fluchtwege gibt etc.

Es gibt auch Haustüren, die eine sogenannte Panikverriegelung haben. D.h. sie werden abgeschlossen, können aber von innen durch einfache Klinkenbedienung entriegelt werden (wie z.B. auch bei Autos, die gehen von innen auch auf).

Gruß
Nita

Es gibt auch Haustüren, die eine sogenannte Panikverriegelung
haben. D.h. sie werden abgeschlossen, können aber von innen
durch einfache Klinkenbedienung entriegelt werden (wie z.B.
auch bei Autos, die gehen von innen auch auf).

Gruß
Nita

Hallo,

das würde ich für euren Fall auch vorschlagen.

Wenn das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner tatsächlich auch tagsüber eine verschlossene Eingangstür fordert, sollte zumindest ein solches Schloss eingebaut werden, soweit es nicht bereits vorhanden ist.

Ich gebe aber noch zu bedenken, dass über Tag bis in die Abendstunden üblicherweise Kinder, Freunde, Besucher, Paketboten, Fensterputzer etc. an der Eingangstür klingeln, …

Insoweit stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Es müsste m. E. schon eine extrem gefährliche Gegend sein, damit unter den derzeitgen Verhältnissen eine solche Verpflichtung zumutbar erschiene.

LG
sine

Hallo,
als Versicherungsmensch: Tür nicht verschließen oder Panikschloss aus genau dem von Dir genannten Grund.

Die immer wieder gerne hergenommene Hausratversicherung verlangt nur ge- und bei Abwesenheit verschlossene Wohnungsabschlußtüren, die Haustüre ist da wurscht.

Gruß
Andreas

Genau das ist der Fall.

Es wird als unzumutbar empfunden, bei jedem Klingeln 2 Stockwerke runter zu gehen und die Türe aufzuschließen und danach den Besuch wieder hinaus zu geleiten.

Es ist auch keine Panikverriegelung und nur ein vergittertes Kellerfenster (wobei der Keller auch abgeschlossen ist) vorhanden, der Mieter wäre im Falle des Falles also tatsächlich eingesperrt.

Aber welche Möglichkeiten hat nun der Mieter oder worauf kann er sich berufen, wenn der Vermieter absolut darauf besteht, dass die Haustür abgeschlossen sein muss?

Hallo,

noch mal: Ein Mieter kann sich auf keine mietrechtliche Vorschrift berufen. Er müsste prüfen ob örtliche Bestimmung, etwa zum Brandschutz, der mietrechtlichen Vereinbarung im Vertrag oder der Hausordnung entgegenstehen.

Ist dies der Fall und gibt es keinen anderen Fluchtweg aus dem Haus, kann er damit argumentieren (Tag wie Nacht).

Gibt es einen anderen Fluchtweg und sagt die örtliche Brandschutzverordnung nichts aus, dann hat er schlechte Karten.

Gruß
Nita