Ist eine Immobilie, in welcher mehrere Personen lebenslanges Wohnrecht haben, pfändbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Person X hat im Jahre 2000 ein EFH erworben und ihrem damaligen Freund Y (und jetzigem Mann) und dessen Tochter ein lebenslanges, kostenloses Wohnrecht eintragen lassen. Beide stehen auf Rang 1.

Mittlerweile sind X und Y verheiratet.

Person Y hat in besagtem Grundbuch noch eine Sicherungshypothek mit 15000€ zu stehen, welche noch gültig ist. Rang 2.

Im Jahre 2016 kam Person X in eine missliche Lage aus der ein Schuldenberg in Höhe von 7000€ hervorging zu ihren Lasten. Person X hat Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze und sonst bis auf das EFH keine Vermögensteile (Autos usw)

Ist für den Gläubiger eine Pfändung oder Versteigerung der Immobilie möglich, wo doch 2 Personen ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht haben? Das Wohnrecht ist schon 16 Jahre vorher, also nicht zeitnah, eingeräumt worden, und damals waren die Parteien auch noch nicht verheiratet.

Wie verhält es sich, wenn Person X und Y ein weiteres Kind bekommen und diesem dann ebenfalls lebenslanges kostenloses Wohnrecht eintragen lassen.

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich recht herzlich.

VG Dj Hanka

Natürlich ist das möglich. Es bedeutet doch erst einmal „nur“ der neue Eigentümer (nach Versteigerung) hat das Eigentum am Haus und Grundstück erworben.
Die Wohnrechte bleiben erst einmal bestehen, so wie auch Mietverträge erst einmal übernommen würden und weiterlaufen.

MfG
duck313

Noch eins, Wohnrecht in Rang 1 und Schulden in Rang 2 bedeutet, das Wohnrecht geht vor und bleibt auch bei Versteigerung bestehen.
Man kann also bei einem neuen Eigentümer wohnen bleiben.
Aber natürlich „nur“ die Rechteinhaber, nicht die Ehefrau. Die müsste wohl zukünftig Miete und Nebenkosten bezahlen.

Wäre es umgekehrt(was aber Normalfall wäre, Schulden Rang 1) dann erlischt das Wohnrecht bei Versteigerung.

Hallo,
bei einem Eigentumsuebergang wird der Kaeufer die Situation bewerten und erkennen, dass mit Wohnrecht der Rest der Immobilie mutmasslich wenig Wert hat, und entsprechend wird der Geldfluss werden. Im Vorfeld einer Versteigerung kann der Eigentuemer das Gutachten einsehen und den Geldbetrag recht ungenau aber doch abschaetzen, dann ist es jedoch zu spaet fuer eigenes Handeln. Mal ganz schlimm theoretisiert, die Immobilie geht fuer 12.000 weg, so koennen die 7.000 und ein Teil der 15.000 abgeloest werden, Kosten gibt es auch noch, dann waeren am Schluss noch Schulden uebrig und die Immobilie weg. Immerhin entfaellt die Mietzahlung bei Wohnrecht. Die Restschulden bekommen eine neue Risikobewertung, heisst hoeheren Zins.
Genau ueberlegen, ob ohne Wohnrecht und ohne Zwangsversteigerung langfristig mehr aus der Immobilie zu machen ist, selbst verkaufen?
Gruss Helmut

Das ist ein guter Tipp (so ganz allgemein)
Nur ob das hier in Frage käme. Ich nehme ja an, man hat extra die Wohnrechte eingetragen (und denkt das auch noch für ein weitere Kind zu machen) um Pfändungen zu erschweren.
Heißt, man will wohl das Haus unbedingt halten aber die Schulden will man (oder neutraler kann) man nicht tilgen.

Wobei mir ja die Schulden erst einmal gering erscheinen wenn man dagegen den vermuteten Wert von EFH und Grundstück betrachtet.

Das ersehe ich nicht aus https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1093.html.

Wobei die Nebenkosten ja sowieso alle auf die Bewohner fallen.

Vielleicht gibt es noch Formulierungen im Eintrag, die wichtig sind, z.B. nur bestimmte Bereiche (z.B. nicht Einliegerwohnung).

Vielleicht ergeben sich auch andere Verwertungen der Immobilie, z.B. Teilung des Grundstücks.

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Die Eintragung des Wohnrechts ist 16 Jahre vor den Schulden gemacht worden, in keinerlei Absicht Schulden zu machen und das steht auch in keinem Zusammenhang mit den Schulden.

Unabhängig von der Frage: war X schon mal bei einer Schuldenberatung?

Ja, hast Recht, habe ich nicht bedacht.
Das Wohnrecht gilt auch für die Familie (hier wäre das Ehefrau ) des Wohnrechtinhabers.