Sehr geehrte Damen und Herren,
Person X hat im Jahre 2000 ein EFH erworben und ihrem damaligen Freund Y (und jetzigem Mann) und dessen Tochter ein lebenslanges, kostenloses Wohnrecht eintragen lassen. Beide stehen auf Rang 1.
Mittlerweile sind X und Y verheiratet.
Person Y hat in besagtem Grundbuch noch eine Sicherungshypothek mit 15000€ zu stehen, welche noch gültig ist. Rang 2.
Im Jahre 2016 kam Person X in eine missliche Lage aus der ein Schuldenberg in Höhe von 7000€ hervorging zu ihren Lasten. Person X hat Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze und sonst bis auf das EFH keine Vermögensteile (Autos usw)
Ist für den Gläubiger eine Pfändung oder Versteigerung der Immobilie möglich, wo doch 2 Personen ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht haben? Das Wohnrecht ist schon 16 Jahre vorher, also nicht zeitnah, eingeräumt worden, und damals waren die Parteien auch noch nicht verheiratet.
Wie verhält es sich, wenn Person X und Y ein weiteres Kind bekommen und diesem dann ebenfalls lebenslanges kostenloses Wohnrecht eintragen lassen.
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich recht herzlich.
VG Dj Hanka